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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

von Uzwil übernimmt <strong>Oberbüren</strong> auch Aufgaben als Arbeits- und Wohnstandort.<br />

Der Siedlungsstruktur wird wie folgt Rechnung getragen:<br />

– Arbeitsschwerpunkt beim Autobahnanschluss gegen Uzwil<br />

– Zurückhaltende Wohnbauentwicklung<br />

– Erhaltung der bestehenden Weiler<br />

Siedlungsgliedernde Freiräume (IV 15)<br />

Südlich von Sonnental entlang der Thur bezeichnet der kantonale Richtplan<br />

einen siedlungsgliedernden Freiraum. Er wurde wie folgt berücksichtigt:<br />

– Zuweisung zum Landwirtschaftsgebiet, einschliesslich des bisher im ÜG<br />

liegenden Gebiets beim Betrieb Binder<br />

Einkaufs- und Freizeitzentren (IV 32)<br />

Der kantonale Richtplan bezeichnet das Gebiet Haslen als K-Standort.<br />

– Es zeigt sich, dass die Sicherung einer hinreichenden Erschliessung für den<br />

öffentlichen Verkehr aufwändig ist. Am Standort soll für ein allfälliges Vorhaben<br />

der Dipl. Ing. Fust AG festgehalten werden.<br />

– Weitere Standorte für publikumsintensive Nutzungen sind aufgrund der<br />

akzentuierten Verkehrsbelastungen nicht vorgesehen.<br />

Weiler (IV 41)<br />

Der kantonale Richtplan bezeichnet die folgenden Kleinsiedlungen als mögliche<br />

Weiler: Gebertschwil, Harschwil, Ufhofen, Bürerwald und Staubhusen. Sie<br />

werden wie folgt berücksichtigt:<br />

– Für Bürerwald und Ufhofen wurden bereits rechtskräftige Weilerzonen<br />

ausgeschieden.<br />

– Gebertschwil ist noch in Abklärung.<br />

– Auf die Ausscheidung von Weilerzonen Staubhusen und Harschwil wird bis<br />

auf Weiteres verzichtet.<br />

7.4.2 Teil Natur und Landschaft<br />

Fruchtfolgefläche (V 11)<br />

Die FFF sind grösstenteils dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen. Bei drei<br />

kleineren Gebieten, in welchen eine Zuweisung zum Baugebiet vorgesehen ist<br />

(Sonnental, <strong>Oberbüren</strong>/Bruggwiesen und Niederwil/Luxburg) bestehen Abtauschmöglichkeiten,<br />

welche dem Kanton zur Prüfung vorgelegt werden.<br />

Intensivlandwirtschaftszonen (V 12)<br />

Es sind keine Intensivlandwirtschaftszonen vorgesehen.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 24

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