Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 0<br />
Schutz, allgemein<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bereich Schutz bezweckt, die charakteristischen und aus geschichtlicher,<br />
natur- und landschaftsschützerischer oder gestalterischer Sicht erhaltens- oder<br />
schützenswerten Objekte und Gebiete aufzuzeigen.<br />
- Nach dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG,<br />
Art. 98) haben die <strong>Gemeinde</strong>n die schutzwürdigen Gegenstände zu schützen.<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> verfügt über eine rechtskräftige, vom<br />
Baudepartement des Kantons St. Gallen am 27. September 1978 genehmigte<br />
Schutzverordnung (Plan und Vorschriften). Sie enthält Ortsbilder,<br />
Naturschutzgebiete, Natur- und Kulturobjekte und grossflächigere<br />
Schutzgebiete.<br />
- Eine Aktualisierung der Schutzverordnung ist angezeigt, da seit deren<br />
Inkrafttreten verschiedene Gebiete vom Bund zusätzlich unter Schutz gestellt<br />
wurden und die Abgrenzung und der Umfang von geschützten Gebieten und<br />
Objekten zu überprüfen ist.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Erhalt der wertvollen Schutzgegenstände sichern und als Bestandteil des<br />
Ortsmarketings kommunizieren;<br />
- Die als schützenswert eingeteilten Gegenstände werden in eine<br />
grundeigentümerverbindliche Schutzverordnung überführt.<br />
- Die als erhaltenswert eingeteilten Gegenstände werden im Zusammenhang<br />
mit bewilligungspflichtigen Vorhaben durch die Behörde auf ihren Wert geprüft<br />
und deren Erhalt oder Ersatz im Einzelfall zusammen mit den betroffenen<br />
Grundeigentümern abgesprochen. Bei speziellen Erkenntnissen wird die<br />
Aufnahme in die Schutzverordnung in Betracht gezogen.<br />
- Objekte von geringem Schutzwert sollen aus der Schutzverordnung entlassen<br />
werden.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M