Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2<br />
Wohnen und<br />
Gewerbe<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Insbesondere <strong>Oberbüren</strong> ist ausgesprochen stark gewerblich positioniert.<br />
Dennoch haben klassische Wohn-Gewerbezonen ihre Bedeutung zunehmend<br />
eingebüsst, weil zeitgemässe Gewerbebetriebe in der Regel keinen Platz<br />
innerhalb dieser Mischzonen haben, bzw. die Konflikte zur Wohnnutzung zu<br />
intensiv sind.<br />
- Als Übergang zur Kernzone oder der Gewerbegebiete zur Wohnnutzung oder<br />
zum öffentlichen Raum erlaubt die Wohn-Gewerbezone zweckmässige<br />
Bebauungen mit der Möglichkeit von gewerblicher Nutzung oder von<br />
Verkaufsgeschäften.<br />
- Nichtstörende Dienstleister sind innerhalb der Wohnzonen bewilligungsfähig<br />
und zulässig, sofern die übrigen rechtlichen Vorschriften eingehalten sind (z.B.<br />
Parkierung).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Zuweisung der Gebiete niederer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG2 und der<br />
Gebiete mittlerer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG3;<br />
- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />
Gesamtkonzepte, welche zum Beispiel am Übergang zwischen Wohnen und<br />
gewerblich-industrieller Nutzung mit einer geeigneten Nutzungsstaffelung auf<br />
die Situation reagieren und deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung<br />
gesichert wird.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M