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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2<br />

Wohnen und<br />

Gewerbe<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Insbesondere <strong>Oberbüren</strong> ist ausgesprochen stark gewerblich positioniert.<br />

Dennoch haben klassische Wohn-Gewerbezonen ihre Bedeutung zunehmend<br />

eingebüsst, weil zeitgemässe Gewerbebetriebe in der Regel keinen Platz<br />

innerhalb dieser Mischzonen haben, bzw. die Konflikte zur Wohnnutzung zu<br />

intensiv sind.<br />

- Als Übergang zur Kernzone oder der Gewerbegebiete zur Wohnnutzung oder<br />

zum öffentlichen Raum erlaubt die Wohn-Gewerbezone zweckmässige<br />

Bebauungen mit der Möglichkeit von gewerblicher Nutzung oder von<br />

Verkaufsgeschäften.<br />

- Nichtstörende Dienstleister sind innerhalb der Wohnzonen bewilligungsfähig<br />

und zulässig, sofern die übrigen rechtlichen Vorschriften eingehalten sind (z.B.<br />

Parkierung).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Zuweisung der Gebiete niederer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG2 und der<br />

Gebiete mittlerer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG3;<br />

- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />

Gesamtkonzepte, welche zum Beispiel am Übergang zwischen Wohnen und<br />

gewerblich-industrieller Nutzung mit einer geeigneten Nutzungsstaffelung auf<br />

die Situation reagieren und deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung<br />

gesichert wird.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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