Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
technisch gesehen nicht notwendig ist und politische Bedenken gegen eine<br />
Verlegung bestehen.<br />
Bei Strassenneubauten und -sanierungen ist darauf zu achten, dass vermehrt<br />
eine quartiergerechte Gestaltung erfolgt. So soll durch einen angepassten<br />
strassenbaulichen Entwurf ein quartiergerechtes Geschwindigkeitsniveau<br />
und eine gute Aufenthaltsqualität gesichert werden. Dies gilt auch für<br />
Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen im empfindlichen Umfeld.<br />
Ein wesentliches Qualitätskriterium des Siedlungsgebietes ist seine Durchlässigkeit.<br />
Bestehende Fuss- und Wanderwege sollen daher in der bestehenden<br />
Dichte erhalten und in Neubaugebieten vermehrt geschaffen werden.<br />
5.6 Richtplan Teil<br />
öffentliche<br />
Ausstattung<br />
Im Bereich der öffentlichen Ausstattung kann festgestellt werden, dass in<br />
<strong>Oberbüren</strong> ein ausreichender Ausstattungsgrad besteht. So verfügt die <strong>Gemeinde</strong><br />
über die erforderlichen öffentlichen Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude<br />
usw., sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen.<br />
Der Werkhof für das Bauamt besteht nur als Provisorium beim ehemaligen<br />
Kieswerkareal. Ein Neubau bei der ehemaligen ARA Rüteli soll geplant werden.<br />
Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist nicht vorhanden.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 20