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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

technisch gesehen nicht notwendig ist und politische Bedenken gegen eine<br />

Verlegung bestehen.<br />

Bei Strassenneubauten und -sanierungen ist darauf zu achten, dass vermehrt<br />

eine quartiergerechte Gestaltung erfolgt. So soll durch einen angepassten<br />

strassenbaulichen Entwurf ein quartiergerechtes Geschwindigkeitsniveau<br />

und eine gute Aufenthaltsqualität gesichert werden. Dies gilt auch für<br />

Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen im empfindlichen Umfeld.<br />

Ein wesentliches Qualitätskriterium des Siedlungsgebietes ist seine Durchlässigkeit.<br />

Bestehende Fuss- und Wanderwege sollen daher in der bestehenden<br />

Dichte erhalten und in Neubaugebieten vermehrt geschaffen werden.<br />

5.6 Richtplan Teil<br />

öffentliche<br />

Ausstattung<br />

Im Bereich der öffentlichen Ausstattung kann festgestellt werden, dass in<br />

<strong>Oberbüren</strong> ein ausreichender Ausstattungsgrad besteht. So verfügt die <strong>Gemeinde</strong><br />

über die erforderlichen öffentlichen Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude<br />

usw., sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen.<br />

Der Werkhof für das Bauamt besteht nur als Provisorium beim ehemaligen<br />

Kieswerkareal. Ein Neubau bei der ehemaligen ARA Rüteli soll geplant werden.<br />

Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist nicht vorhanden.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 20

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