Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1.3<br />
Kulturobjekte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind bereits zahlreiche Kulturobjekte<br />
geschützt.<br />
- Mit dem Ortsbildinventar 2008 werden die schützens- und erhaltenswerten<br />
Kulturobjekte bezeichnet und neu umschrieben.<br />
- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />
1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />
keinen weiteren Schutz.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die im Plan bezeichneten schützenswerten Kulturobjekte sind mit der<br />
Schutzverordnung unter Schutz zu stellen.<br />
- Die als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekte sind im Rahmen der Bauund<br />
Planungstätigkeit zu beachten.<br />
- Das Ortsbildinventar 2008 dient als Grundlage bei der Festlegung von Schutzund<br />
Erhaltungsmassnahmen.<br />
- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M