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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1.3<br />

Kulturobjekte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind bereits zahlreiche Kulturobjekte<br />

geschützt.<br />

- Mit dem Ortsbildinventar 2008 werden die schützens- und erhaltenswerten<br />

Kulturobjekte bezeichnet und neu umschrieben.<br />

- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />

1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />

keinen weiteren Schutz.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die im Plan bezeichneten schützenswerten Kulturobjekte sind mit der<br />

Schutzverordnung unter Schutz zu stellen.<br />

- Die als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekte sind im Rahmen der Bauund<br />

Planungstätigkeit zu beachten.<br />

- Das Ortsbildinventar 2008 dient als Grundlage bei der Festlegung von Schutzund<br />

Erhaltungsmassnahmen.<br />

- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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