Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.4<br />
Qualitative<br />
Siedlungsgestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Sorgfalt in der Siedlungsgestaltung hat mit der Zunahme der Individualität<br />
und Verbreitung jeglicher Bauformen sowie Materialien generell<br />
abgenommen. Dabei entfernt sich die Siedlungsgestaltung zunehmend von<br />
ortstypischen und regionalen Eigenarten hin zur Beliebigkeit.<br />
- Eine nachhaltige gestalterische Qualität des Ortes kann nur durch gute<br />
Einfügung in die gewachsenen Strukturen und den Umgang, respektive die<br />
Neuinterpretation vorhandener Typologika entstehen.<br />
- Gezielte Massnahmen im Siedlungsgebiet sollen die vorhandenen Qualitäten<br />
bewahren und in Neubaugebieten sowie bei einzelnen Baumassnahmen neue<br />
Qualitäten schaffen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten bei der Festlegung von<br />
Baudichte und Erschliessung sowie Sicherstellung des dichten<br />
Fusswegenetzes;<br />
- Zweckmässige Gestaltungsvorschriften für Bauten und deren Umgebung,<br />
insbesondere hinsichtlich ihrer Wirkung auf den öffentlichen Raum:<br />
- Respektieren und Einbinden des bestehenden Terrains;<br />
- Reduktion von Terrainveränderungen auf das erforderliche Minimum;<br />
- Reduktion der Versiedelung, insbesondere bei privaten Vorplätzen;<br />
- Ortstypologische Gestaltung der privaten Aussenräume;<br />
- Gesamtkonzept für Einfriedungen gegenüber Strassenräumen;<br />
- Beschränken der Dachformen, -aufbauten und -einschnitte.<br />
- Bei neuen Arbeitsplatzgebieten ist darauf zu achten, dass diese nicht als rein<br />
funktional orientierte „Industriegebiete“, sondern als Standort<br />
wertschöpferischer Unternehmen verstanden werden. Daraus entstehen<br />
wohnumfeldähnliche Ansprüche an das Arbeitsumfeld.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M