Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.5.2 Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit<br />
Zuordnung der Nutzungen<br />
Es kann auf Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />
Eignung der Bauzonen<br />
Die potenziellen Neubaugebiete wurden hinsichtlich Geländeneigung, Orientierung<br />
und Besonnung (DTM AV) analysiert. Verdachtsflächen sind nicht betroffen.<br />
Die Erschliessungen wurden konzeptionell überprüft. Die direkte Anbindung<br />
an das übergeordnete Netz ist gewährleistet, ohne dass empfindliche<br />
Bereiche tangiert werden.<br />
Kosten/Nutzen<br />
Das vorgesehene Wachstum lässt sich ohne Ausbauten der öffentlichen Ausstattung<br />
realisieren. Vorbehalten bleiben demographische Effekte namentlich<br />
hinsichtlich der Altenbetreuung. Durch den stärkeren Fokus auf das gehobene<br />
Wohnen bei den Einfamilienhäusern und den angestrebten, überdurchschnittlichen<br />
Standard bei den Geschosswohnungen wird explizit ein<br />
gutes Verhältnis von öffentlichen Lasten und Steuererträgen angestrebt.<br />
7.5.3 Natur und Landschaft<br />
Einordnung in die Landschaft<br />
Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />
werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap.7.4.1 «Siedlungsstruktur (IV<br />
11)».<br />
Naturnahe Flächen und Siedlungsgliederung<br />
Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />
werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV<br />
11)». Speziell zu beachten sind auch die Festlegungen unter dem Sachbereich<br />
Gestaltung (G ff.), der sich schwerpunktmässig mit dieser Fragestellung beschäftigt.<br />
Beeinträchtigung von Naturobjekten<br />
Es werden keine Naturobjekte beeinträchtigt.<br />
Freihaltung von Bachufern<br />
Bachufer sind soweit zweckmässig möglich durch Grünbereiche frei gehalten.<br />
Diese wurden in der <strong>Richtplanung</strong> umgesetzt.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 27