Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.3<br />
Amphibienlaichgebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bund hat das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung „ehemalige<br />
Kiesgrube Au“ unter Schutz gestellt.<br />
- Der Weiher ist in der bisherigen Schutzverordnung <strong>Oberbüren</strong> enthalten.<br />
- Eine Erhaltung des Amphibienlaichgebiets bedingt die Beibehaltung des<br />
Wasserlebensraums als effektives Laichgebiet in seinem Umfang und<br />
bezüglich der Wasserqualität einerseits, sowie der Umgebung als<br />
Landlebensraum andererseits.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das im Plan bezeichnete Amphibienlaichgebiet Au ist mittels Schutzverordnung<br />
weiterhin zu schützen, ergänzt mit der näheren Umgebung gemäss<br />
Bundesinventar.<br />
- Mittels Vorschriften der Schutzverordnung ist sicherzustellen, dass die<br />
Erhaltung und sachgerechte Pflege gewährleistet sind.<br />
- Details der Pflege werden in einer Bewirtschaftungsvereinbarung geregelt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M