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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.3<br />

Amphibienlaichgebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Bund hat das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung „ehemalige<br />

Kiesgrube Au“ unter Schutz gestellt.<br />

- Der Weiher ist in der bisherigen Schutzverordnung <strong>Oberbüren</strong> enthalten.<br />

- Eine Erhaltung des Amphibienlaichgebiets bedingt die Beibehaltung des<br />

Wasserlebensraums als effektives Laichgebiet in seinem Umfang und<br />

bezüglich der Wasserqualität einerseits, sowie der Umgebung als<br />

Landlebensraum andererseits.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das im Plan bezeichnete Amphibienlaichgebiet Au ist mittels Schutzverordnung<br />

weiterhin zu schützen, ergänzt mit der näheren Umgebung gemäss<br />

Bundesinventar.<br />

- Mittels Vorschriften der Schutzverordnung ist sicherzustellen, dass die<br />

Erhaltung und sachgerechte Pflege gewährleistet sind.<br />

- Details der Pflege werden in einer Bewirtschaftungsvereinbarung geregelt.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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