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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.1<br />

Siedlungsrand<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der weiteren Ausdehnung der Siedlung sind zunehmend enge Grenzen<br />

gesetzt durch die geltende Gesetzgebung (Raumplanung, Umweltschutz,<br />

Landwirtschaft) und den kantonalen Richtplan.<br />

- An verschiedenen Stellen bilden die Siedlungsränder einen harmonischen<br />

Übergang mit der Landschaft. An einzelnen Stellen grenzen sie jedoch abrupt<br />

zur offenen Landschaft, so dass die Siedlung als unfertig erscheint.<br />

- Die Siedlungsentwicklung soll mit geringem Erschliessungsaufwand erfolgen<br />

und auf die Qualität der Siedlungsränder abgestimmt, festgelegt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Definition der langfristigen Ausdehnung des Siedlungskörpers unter<br />

Berücksichtigung der landschaftlichen und topographischen Gegebenheite;<br />

- Entwicklungsschwerpunkt auf innerörtlich zur Verfügung stehende Flächen<br />

legen (Aktivierung und Nutzung innerer Reserven und Bauzonen);<br />

- Dabei sind folgende Prämissen zu beachten:<br />

- Sicherung einer attraktiven, ländlich geprägten Silhouette;<br />

- Vermittlung eines intakten Umfeldes für das ländliche Wohnen;<br />

- Stärkung der Identität der Dörfer und der <strong>Gemeinde</strong>;<br />

- Festlegen der Siedlungsausdehnung.<br />

- Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt mittels<br />

Sondernutzungsplänen.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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