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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1<br />

Siedlungsgestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Neben Weilern und kleinen Siedlungen im Landwirtschaftsgebiet setzt sich<br />

<strong>Oberbüren</strong> aus drei Teilorten zusammen, von denen jeder über eigene<br />

Charakteristika verfügt.<br />

- Als zentraler Ort stellt <strong>Oberbüren</strong> den grössten historischen Ortskern neben<br />

grossflächige Gewerbe-Industriegebiete. Neben Erhalt und Aufwertung des<br />

Ortkernes steht somit auch eine ortsbildverträgliche Gestaltung von gewerblich<br />

genutzten Flächen.<br />

- Niederwil bildet den Wohnschwerpunkt. Über die Aufwertung des Ortskernes<br />

hinaus soll zukünftig durch Gestaltung und Offenhalten von Bezügen eine<br />

Gliederung der Siedlungsflächen erreicht werden. Dadurch sollen grossflächige<br />

monogenutzte Siedlungsbereiche verhindert werden.<br />

- Sonnental ist geprägt durch west-ost-gerichtete Ausdehnung, wodurch der<br />

Charakter eines Strassendorfes entsteht. So kommt der Gestaltung der Abt<br />

Bedastrasse eine vorrangige Bedeutung zu.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Erarbeitung und Umsetzung von Gestaltungskonzepten für einzelne<br />

Quartiere, sowohl hinsichtlich architektonischer Parameter als auch der<br />

Freiräume wirkt sich positiv auf das Gesamtbild und die Identität des Ortes aus.<br />

- Siedlungsgliederung mittels in die Landschaft gerichteter Segmentierung der<br />

Quartiere;<br />

- Analyse, Erhalt und Stärkung der ortbildprägenden Charakteristika und<br />

demzufolge: Aufwerten der Ortskerne und öffentlichen Räume im Sinne der<br />

Stärkung der eigenen Identität;<br />

- Die „dörfliche Atmosphäre“ der Teilorte Niederwil und Sonnental ist hinsichtlich<br />

Massstäblichkeit, Gestaltung sowie Materialwahl und Bepflanzung zu erhalten,<br />

respektive wieder zu beleben.<br />

- Schaffen von Kommunikations- und Aufenthaltsbereichen;<br />

- Berücksichtigen des „menschlichen Masses“ bei der Anlage von<br />

Quartiersstrassen.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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