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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.7<br />

Brandschaft<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im Zusammenhang mit den südlich gelegenen Entwicklungsflächen<br />

„Reckholderböhl“ wird der Siedlungskörper im Westen komplettiert.<br />

Gesamthaft betrachtet, wird hier die langfristige Ausdehnung des Ortes<br />

aufgezeigt, welche die bestehende „Auskragung“ in den Siedlungsbereich<br />

einbindet.<br />

- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />

können.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Erschliessung soll direkt als Stichstrasse von der Oberbürerstrasse erfolgen.<br />

- Die Gestaltung des Ortsrandes muss analog derjenigen des Baugebietes<br />

Reckholderböhl erfolgen und für dieses Beispielfunktion übernehmen.<br />

- Der Lage am westlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />

Stellung der Bauten) und Aussenraumgestaltung Rechnung zu tragen.<br />

(vgl. N 1.1.6, G 1.3, G 2.1, V 1.2)<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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