Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.7<br />
Brandschaft<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im Zusammenhang mit den südlich gelegenen Entwicklungsflächen<br />
„Reckholderböhl“ wird der Siedlungskörper im Westen komplettiert.<br />
Gesamthaft betrachtet, wird hier die langfristige Ausdehnung des Ortes<br />
aufgezeigt, welche die bestehende „Auskragung“ in den Siedlungsbereich<br />
einbindet.<br />
- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />
können.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Erschliessung soll direkt als Stichstrasse von der Oberbürerstrasse erfolgen.<br />
- Die Gestaltung des Ortsrandes muss analog derjenigen des Baugebietes<br />
Reckholderböhl erfolgen und für dieses Beispielfunktion übernehmen.<br />
- Der Lage am westlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />
Stellung der Bauten) und Aussenraumgestaltung Rechnung zu tragen.<br />
(vgl. N 1.1.6, G 1.3, G 2.1, V 1.2)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M