02.05.2014 Aufrufe

neurologisch - Österreichische Gesellschaft für Neurologie

neurologisch - Österreichische Gesellschaft für Neurologie

neurologisch - Österreichische Gesellschaft für Neurologie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wichtiges aus der Österreichischen<br />

Ärztekammer und den Bundesministerien<br />

Sitzung der assoziierten wissenschaftlichen<br />

<strong>Gesellschaft</strong>en am 2. 3. 2011 in der<br />

Österreichischen Ärztekammer<br />

Präsident Niedermoser stellt fest, dass die assoziierten wissenschaftlichen<br />

<strong>Gesellschaft</strong>en vor allem in ausbildungs-/weiterbildungsrelevanten<br />

Angelegenheiten die Ansprechpartner der ÖÄK sind. Er<br />

ersucht die TeilnehmerInnen, darauf zu achten, dass zwischen Muttergesellschaft<br />

zum Hauptfach und Subgesellschaften zu Nebenfächern<br />

untereinander Einigung über ausbildungsrelevante bzw. sonstige<br />

Themen besteht und ausschließlich die Muttergesellschaft als<br />

Ansprechpartnerin der ÖÄK fungiert. Er stellt weiters fest, dass<br />

jeder/jede AbsolventIn einer Facharztausbildung berechtigt ist, die<br />

im Rasterzeugnis geforderten Fertigkeiten auszuüben, unabhängig<br />

von vertiefenden Ausbildungen auf einem bestimmten Gebiet.<br />

12. ÄG-Novelle<br />

In dieser ist eine leichtere Anrechnung ausländischer Ausbildungen<br />

geregelt.<br />

13. ÄG-Novelle<br />

Regelt den Wirkungsbereich zwischen ÖÄK und Bundesministerium<br />

für Gesundheit. Im „eigenen“ (gemeint ist die ÖÄK) Wirkungsbereich<br />

sind keine Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

gegenüber der Österreichischen Ärztekammer möglich. Dazu<br />

gehört z. B. die Fortbildung. Im „übertragenen“ Bereich ist eine<br />

Weisung des BM für Gesundheit möglich. Dazu gehören z. B. die<br />

Ausbildungsinhalte der Rasterzeugnisse.<br />

Weitere Aktivitäten<br />

Seitens des Bundesministers Stöger wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

bestehend aus Vertretern der ÖÄK, des BM für Gesundheit,<br />

des Hauptverbandes und der Länder. Hauptthema wird unter<br />

anderem die Finanzierung der Lehrpraxen sein. Weiters müssen die<br />

Rasterzeugnisse hinsichtlich der Ausbildungsinhalte bis 2014 neu<br />

gestaltet sein.<br />

Ärzteausbildungsordnung<br />

Neu eingeführt wird das Additiv-Fach Geriatrie für die Sonderfächer<br />

Innere Medizin, <strong>Neurologie</strong>, Physikalische Medizin und Allgemeine<br />

Rehabilitation, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin.<br />

Die ÖÄK ist daran interessiert, diese Übergangsbestimmungen<br />

möglichst lange aufrecht zu erhalten. Seitens der ÖÄK wird dies<br />

bis 2013 angedacht, seitens des BM für Gesundheit wird eher das<br />

Jahr 2012 ins Auge gefasst.<br />

Kundmachung 4. Novelle<br />

der KEF- und RZ-Verordnung<br />

Die Österreichische Ärztekammer informiert, dass seit 1. Juli 2011<br />

die 4. Novelle der KEF- und RZ-Verordnung für das Zusatzfach Geriatrie<br />

für die Sonderfächer Innere Medizin, Physikalische Medizin<br />

und allgemeine Rehabilitation, <strong>Neurologie</strong>, Psychiatrie und psychotherapeutische<br />

Medizin sowie für das Fach Allgemeinmedizin veröffentlicht<br />

wurden. Sie finden die Kundmachung, basierend auf den<br />

Beschlüssen des Kammertages, auf der Website der ÖÄK unter<br />

„Kundmachung“. Die neuen Rasterzeugnisformulare sind ebenfalls<br />

schon abrufbar unter „Info/Rasterzeugnisse“ bei den entsprechenden<br />

Fächern.<br />

Die Novelle der Ärzteausbildungsordnung, mit der das Additivfach<br />

Geriatrie geschaffen werden soll, ist leider trotz mehrfacher<br />

Urgenzen der ÖÄK beim BMG noch immer nicht im BGBI kundgemacht.<br />

Ungeachtet dessen hat die ÖÄK beschlossen, die<br />

Beschlüsse des Kammertages umzusetzen und die Verordnung<br />

der ÖÄK zu den Inhalten der Rasterzeugnisse Geriatrie zu publizieren.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!