neurologisch - Ãsterreichische Gesellschaft für Neurologie
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Wichtiges aus der Österreichischen<br />
Ärztekammer und den Bundesministerien<br />
Sitzung der assoziierten wissenschaftlichen<br />
<strong>Gesellschaft</strong>en am 2. 3. 2011 in der<br />
Österreichischen Ärztekammer<br />
Präsident Niedermoser stellt fest, dass die assoziierten wissenschaftlichen<br />
<strong>Gesellschaft</strong>en vor allem in ausbildungs-/weiterbildungsrelevanten<br />
Angelegenheiten die Ansprechpartner der ÖÄK sind. Er<br />
ersucht die TeilnehmerInnen, darauf zu achten, dass zwischen Muttergesellschaft<br />
zum Hauptfach und Subgesellschaften zu Nebenfächern<br />
untereinander Einigung über ausbildungsrelevante bzw. sonstige<br />
Themen besteht und ausschließlich die Muttergesellschaft als<br />
Ansprechpartnerin der ÖÄK fungiert. Er stellt weiters fest, dass<br />
jeder/jede AbsolventIn einer Facharztausbildung berechtigt ist, die<br />
im Rasterzeugnis geforderten Fertigkeiten auszuüben, unabhängig<br />
von vertiefenden Ausbildungen auf einem bestimmten Gebiet.<br />
12. ÄG-Novelle<br />
In dieser ist eine leichtere Anrechnung ausländischer Ausbildungen<br />
geregelt.<br />
13. ÄG-Novelle<br />
Regelt den Wirkungsbereich zwischen ÖÄK und Bundesministerium<br />
für Gesundheit. Im „eigenen“ (gemeint ist die ÖÄK) Wirkungsbereich<br />
sind keine Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
gegenüber der Österreichischen Ärztekammer möglich. Dazu<br />
gehört z. B. die Fortbildung. Im „übertragenen“ Bereich ist eine<br />
Weisung des BM für Gesundheit möglich. Dazu gehören z. B. die<br />
Ausbildungsinhalte der Rasterzeugnisse.<br />
Weitere Aktivitäten<br />
Seitens des Bundesministers Stöger wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
bestehend aus Vertretern der ÖÄK, des BM für Gesundheit,<br />
des Hauptverbandes und der Länder. Hauptthema wird unter<br />
anderem die Finanzierung der Lehrpraxen sein. Weiters müssen die<br />
Rasterzeugnisse hinsichtlich der Ausbildungsinhalte bis 2014 neu<br />
gestaltet sein.<br />
Ärzteausbildungsordnung<br />
Neu eingeführt wird das Additiv-Fach Geriatrie für die Sonderfächer<br />
Innere Medizin, <strong>Neurologie</strong>, Physikalische Medizin und Allgemeine<br />
Rehabilitation, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeinmedizin.<br />
Die ÖÄK ist daran interessiert, diese Übergangsbestimmungen<br />
möglichst lange aufrecht zu erhalten. Seitens der ÖÄK wird dies<br />
bis 2013 angedacht, seitens des BM für Gesundheit wird eher das<br />
Jahr 2012 ins Auge gefasst.<br />
Kundmachung 4. Novelle<br />
der KEF- und RZ-Verordnung<br />
Die Österreichische Ärztekammer informiert, dass seit 1. Juli 2011<br />
die 4. Novelle der KEF- und RZ-Verordnung für das Zusatzfach Geriatrie<br />
für die Sonderfächer Innere Medizin, Physikalische Medizin<br />
und allgemeine Rehabilitation, <strong>Neurologie</strong>, Psychiatrie und psychotherapeutische<br />
Medizin sowie für das Fach Allgemeinmedizin veröffentlicht<br />
wurden. Sie finden die Kundmachung, basierend auf den<br />
Beschlüssen des Kammertages, auf der Website der ÖÄK unter<br />
„Kundmachung“. Die neuen Rasterzeugnisformulare sind ebenfalls<br />
schon abrufbar unter „Info/Rasterzeugnisse“ bei den entsprechenden<br />
Fächern.<br />
Die Novelle der Ärzteausbildungsordnung, mit der das Additivfach<br />
Geriatrie geschaffen werden soll, ist leider trotz mehrfacher<br />
Urgenzen der ÖÄK beim BMG noch immer nicht im BGBI kundgemacht.<br />
Ungeachtet dessen hat die ÖÄK beschlossen, die<br />
Beschlüsse des Kammertages umzusetzen und die Verordnung<br />
der ÖÄK zu den Inhalten der Rasterzeugnisse Geriatrie zu publizieren.<br />
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