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Geschäftsbericht 2009 - Österreichische Post AG

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<strong>Post</strong>stellen<br />

Management Die <strong>Post</strong>stelle eines Unternehmens oder einer Organisation<br />

wird durch die Österreichische <strong>Post</strong> betrieben (interne Verteilung,<br />

Auslieferung, Zulieferung).<br />

<strong>Post</strong>vollmacht<br />

Persönlich adressierte Sendungen wie Einschreiben,<br />

Nachnahme, Wertbriefe, Geldbeträge, RSa- und RSb-Briefe<br />

können durch die Ausstellung einer <strong>Post</strong>vollmacht auch durch<br />

andere Personen übernommen werden (ausgenommen<br />

Briefsendungen mit dem Vermerk „Nicht an <strong>Post</strong>bevollmächtigte“<br />

und Pakete mit Vermerk „Persönlich“).<br />

Sponsoring.<strong>Post</strong> Sendungen zu ermäßigten Tarifen für Vereine,<br />

gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen und andere Non-Profit-Organisationen.<br />

Urlaubsfach Sichere und diskrete Aufbewahrung von <strong>Post</strong><br />

während der Abwesenheit. Nach dem Urlaub liegen die Sendungen zur Abholung bereit oder<br />

werden zu einem vereinbarten Termin zugestellt.<br />

Universaldienst Als Universaldienst bezeichnet<br />

man die Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung mit <strong>Post</strong>dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem die<br />

Zustellung in ganz Österreich fünfmal pro Woche an jede Adresse sowie ein ausreichendes Netz an Briefkästen und<br />

<strong>Post</strong>-Geschäftsstellen.<br />

Universaldienstverordnung<br />

Die Universaldienstverordnung regelt – neben dem <strong>Post</strong>marktgesetz – die Grundversorgung<br />

der Bevölkerung mit <strong>Post</strong>dienstleistungen. Sie schreibt beispielsweise vor, dass jeder Österreicher<br />

fünfmal pro Woche die <strong>Post</strong> erhält.<br />

Zustellbasen<br />

Knoten im Verteilnetz, von denen aus die Zusteller ihre Zustellbezirke bedienen.<br />

154 | Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong>

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