Geschäftsbericht 2009 - Ãsterreichische Post AG
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liegen einer nachträglichen Kontrolle. Die Gesellschaft<br />
kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur<br />
eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen<br />
reagieren.<br />
Seit 1. Jänner 2008 haben die <strong>Post</strong>-Control-Kommission<br />
und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-<br />
GmbH in Umsetzung der <strong>Post</strong>gesetz-Novelle 2006 die<br />
Funktion der Regulierungsbehörde vom Bundesminister<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie übernommen.<br />
Die Kompetenzen der Regulierungsbehörde<br />
sind zwar unverändert geblieben, es könnten aber in<br />
der Vollziehung der maßgeblichen Regelungen des<br />
<strong>Post</strong>gesetzes Unterschiede zur bisher gängigen Praxis<br />
auftreten. So befindet sich die Österreichische <strong>Post</strong><br />
<strong>AG</strong> derzeit etwa in einer rechtlichen Auseinandersetzung<br />
über die Befugnisse der <strong>Post</strong>-Control-Kommission<br />
im Zusammenhang mit der Rabattgewährung,<br />
da diese ihre Zuständigkeit weiter auslegt, als es der<br />
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
getan hat. Der Ausgang dieser rechtlichen Auseinandersetzung<br />
könnte sich gegebenenfalls auf die<br />
Eigenständigkeit der Österreichischen <strong>Post</strong> bei der Rabattgewährung<br />
einschränkend auswirken.<br />
Im europäischen Verkehr drängt das Abrechnungssystem<br />
nach dem „Agreement for the Remuneration of<br />
Mandatory Deliveries of Cross-Border Mails“ (REIMS III<br />
und IV) das Abrechnungssystem des Weltpostvereins<br />
zurück. Bei REIMS III und IV handelt es sich um eine Vereinbarung<br />
über Endvergütungen im grenzüberschreitenden<br />
<strong>Post</strong>dienst, dem jedoch nur 23 europäische<br />
<strong>Post</strong>unternehmen angehören. Die Parteien des REIMS III<br />
und REIMS IV gehen davon aus, dass diese Vereinbarung<br />
– wie ihre Vorgängerregelung (REIMS II) – gemäß Art. 81<br />
(3) EG-Vertrag vom Kartellverbot freigestellt ist.<br />
Die Abrechnung des grenzüberschreitenden <strong>Post</strong>dienstes<br />
mit den <strong>Post</strong>gesellschaften in den anderen EU-Ländern<br />
setzt bi- oder multilaterale Vereinbarungen mit<br />
diesen voraus.<br />
Über das regulatorische Umfeld im <strong>Post</strong>markt hinaus<br />
muss der Österreichische <strong>Post</strong> Konzern im Rahmen<br />
seines ordentlichen Geschäftsbetriebs eine Vielzahl<br />
von rechtlichen Beschränkungen beachten. So sind die<br />
vertraglichen und faktischen Gestaltungsspielräume<br />
des Unternehmens etwa durch wettbewerbsrechtliche<br />
Regelungen eingeschränkt. Die kartellrechtliche<br />
Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken<br />
des Österreichischen <strong>Post</strong> Konzerns war in der<br />
Vergangenheit bereits Gegenstand kartellrechtlicher<br />
Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche<br />
Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren<br />
Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern und Kunden.<br />
Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen<br />
durch regulatorische und rechtliche<br />
Risiken ist der Österreichische <strong>Post</strong> Konzern bestrebt,<br />
in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfung<br />
und des Produktportfolios zu erzielen, um<br />
seinen Kunden noch bessere Leistungen anzubieten<br />
und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen. Darüber<br />
hinaus beabsichtigt der Österreichische <strong>Post</strong> Konzern,<br />
vermehrt Umsätze im bereits liberalisierten Bereich<br />
zu erwirtschaften.<br />
4.2.4 Finanzielle Risiken<br />
Finanzielle Risiken des Österreichischen <strong>Post</strong> Konzerns<br />
umfassen das Liquiditätsrisiko, das Kredit-/Kontrahenten-<br />
und Produktrisiko, das Zinsänderungsrisiko,<br />
das Währungsänderungsrisiko sowie organisatorische<br />
Risiken. Eine detaillierte Darstellung der finanziellen<br />
Risiken findet sich im Anhang zum Konzernabschluss<br />
des Österreichischen <strong>Post</strong> Konzerns.<br />
Der Konzern hat im Zuge seiner Expansion bedeutsame<br />
Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte<br />
bilanziert. Diese müssen gemäß IAS 36 mindestens einmal<br />
jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment)<br />
unterzogen werden. Falls Wertminderungen festgestellt<br />
werden, sind diese Firmenwerte abzuschreiben.<br />
4.2.5 Markt- und Wettbewerbsrisiken<br />
Der Österreichische <strong>Post</strong> Konzern erwirtschaftet den<br />
überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich.<br />
Sollte das Wirtschaftswachstum in Österreich weiter<br />
nachlassen, könnte dies zu einer Abschwächung<br />
der Nachfrage führen. Sollten sich die derzeitigen<br />
Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern,<br />
so könnten Planungsprämissen verworfen werden<br />
müssen.<br />
Dem Geschäftsmodell könnte die Planungssicherheit<br />
entzogen werden. Ferner erwirtschaftet das<br />
Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil<br />
des Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden.<br />
Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen<br />
der Großkunden ist wesentlich für die stabile<br />
Entwicklung des Österreichischen <strong>Post</strong> Konzerns.<br />
Großkunden sind vertraglich nicht verpflichtet, ihre<br />
<strong>Post</strong>sendungen vom Österreichischen <strong>Post</strong> Konzern<br />
befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden,<br />
mittelfristig zumindest einen Teil ihrer <strong>Post</strong>sendungen<br />
Wettbewerbern der Österreichischen <strong>Post</strong> zur<br />
Zustellung zu übergeben.<br />
86 | Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong>