Geschäftsbericht 2009 - Ãsterreichische Post AG
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Corporate Governance Bericht<br />
Die Österreichische <strong>Post</strong> <strong>AG</strong> ist eine an der Wiener<br />
Börse notierte Aktiengesellschaft. Gemäß österreichischem<br />
Aktiengesetz leitet der Vorstand die Gesellschaft<br />
unter eigener Verantwortung, wie das<br />
Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung<br />
der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer<br />
sowie des öffentlichen Interesses es erfordert.<br />
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung<br />
und unterstützt den Vorstand bei wesentlichen<br />
Entscheidungen.<br />
Corporate Governance Kodex<br />
Die Österreichische <strong>Post</strong> bekennt sich im Sinne einer<br />
verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung<br />
zur Einhaltung des Österreichischen<br />
Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der für die Berichterstattung<br />
relevante Kodex in der Fassung vom<br />
Jänner <strong>2009</strong> enthält 83 Regeln für gute Unternehmensführung,<br />
die sich in drei Kategorien aufteilen:<br />
Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften<br />
beruhen (Legal Requirement)<br />
Regeln, die auf international üblichen Vorschriften<br />
basieren und deren Nichteinhaltung erklärt und<br />
begründet werden muss, um ein kodexkonformes<br />
Verhalten zu erreichen (Comply or Explain)<br />
Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben,<br />
deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch<br />
zu begründen ist (Recommendation)<br />
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist<br />
sowohl über die Website der Österreichischen <strong>Post</strong><br />
<strong>AG</strong> unter www.post.at/ir als auch auf der Website des<br />
Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance<br />
unter www.corporate-governance.at öffentlich<br />
zugänglich.<br />
Es werden alle „L-Regeln“ (Legal Requirements) sowie,<br />
mit Ausnahme der nachfolgend genannten, auch alle<br />
„C-Regeln“ (Comply or Explain) des Kodex eingehalten:<br />
Regel 31 (Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen):<br />
Die für jedes Vorstandsmitglied gewährten<br />
fixen und variablen Vergütungen werden im Corporate<br />
Governance Bericht gesamthaft veröffentlicht,<br />
wodurch dem Grundsatz der Vertraulichkeit<br />
schutzwürdiger Informationen betreffend die einzelnen<br />
Vorstandsmitglieder sowie die Gesellschaft<br />
Rechnung getragen wird.<br />
Regel 39 (Ausschuss zur Entscheidung in dringenden<br />
Fällen): Der Aufsichtsrat trifft Entscheidungen<br />
in dringenden Fällen im Wege des Umlaufverfahrens.<br />
Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung für<br />
den Aufsichtsrat vor, dass im Fall besonderer Dringlichkeit<br />
Aufsichtsratssitzungen auch ohne Einhaltung<br />
der sonst vorgesehenen Frist einberufen werden<br />
können.<br />
Regel 41 (Einrichtung eines Nominierungsausschusses):<br />
Die Funktionen des Nominierungsausschusses<br />
nimmt der Präsidialausschuss wahr, wodurch ein<br />
entsprechendes Gremium gegeben ist.<br />
Regel 43 (Einrichtung eines Vergütungsausschusses):<br />
Die Funktionen des Vergütungsausschusses<br />
nimmt das Präsidium des Aufsichtsrats wahr, wodurch<br />
ein entsprechendes Gremium gegeben ist.<br />
Die Satzung und die Geschäftsordnungen für den Vorstand<br />
und den Aufsichtsrat entsprechen den Bestimmungen<br />
des Österreichischen Corporate Governance<br />
Kodex.<br />
Die Gesellschaft hat zur Vermeidung von Insider-<br />
Geschäften eine konzernweit verpflichtende Compliance-Richtlinie<br />
eingeführt, die den aktuellen österreichischen<br />
Kapitalmarktvorschriften entspricht.<br />
Ihre Einhaltung sowie erforderlichenfalls ihre Adaptierung<br />
wird vom Compliance Officer kontinuierlich<br />
überwacht bzw. gewährleistet. Das Compliance-Verständnis<br />
der betroffenen MitarbeiterInnen wird in<br />
regelmäßigen Schulungsveranstaltungen gefördert.<br />
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und<br />
den Regelungen des Österreichischen Corporate<br />
Governance Kodex (C-Regel 73) werden die erfolgten<br />
Directors’ Dealings unter www.post.at/ir laufend veröffentlicht.<br />
26 | Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong>