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Geschäftsbericht 2009 - Österreichische Post AG

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Liberalisierung des <strong>Post</strong>markts in Europa<br />

Die dritte EU-<strong>Post</strong>dienste-Richtlinie schreibt vor, dass<br />

Europas nationale <strong>Post</strong>märkte in derzeit noch reservierten<br />

Bereichen vollständig geöffnet werden müssen.<br />

Ziel dieser Liberalisierung ist es, dass in sämtlichen<br />

EU-Mitgliedstaaten der <strong>Post</strong>markt für den freien<br />

Wettbewerb geöffnet und gegebenenfalls bestehende<br />

Monopole abgeschafft werden.<br />

Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, die<br />

vollständige Liberalisierung ihrer <strong>Post</strong>märkte bis zum<br />

Stichtag 1. Jänner 2011 gesetzlich zu gewährleisten.<br />

Eine Ausnahmebestimmung besteht für Tschechien,<br />

Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei, die<br />

die Umsetzung der Richtlinie bis zum 31. Dezember<br />

2012 zurückstellen können. Der Status der Umsetzung<br />

variiert in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.<br />

Teilweise liegen noch keine Entwürfe für die die Richtlinie<br />

umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften vor,<br />

während in anderen Mitgliedstaaten die Marktliberalisierung<br />

bereits jetzt umgesetzt ist.<br />

In Österreich wurde das neue <strong>Post</strong>marktgesetz nach<br />

intensiver öffentlicher Diskussion vom Parlament beschlossen.<br />

Es wird – mit Ausnahme jener gesetzlichen<br />

Regelungen, die das <strong>Post</strong>stellennetz der Österreichischen<br />

<strong>Post</strong> betreffen und bereits mit 5. Dezember<br />

<strong>2009</strong> Wirksamkeit erlangt haben – mit 1. Jänner 2011<br />

in Kraft treten.<br />

Die wesentlichsten Neuerungen sind:<br />

Wegfall des Briefmonopols Das Beförderungsmonopol<br />

der Österreichischen <strong>Post</strong> für Briefsendungen<br />

bis 50 Gramm, das die österreichweit gleichwertige<br />

Zustellung sichert, wird mit 31. Dezember 2010<br />

wegfallen. Gleichzeitig entfällt damit für die Österreichische<br />

<strong>Post</strong> ab 1. Jänner 2011 aber auch der indirekte<br />

Ausgleich für die auferlegten Pflichten aus<br />

dem Universaldienst – die garantierte flächendeckende<br />

Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ<br />

hochwertigen <strong>Post</strong>dienstleistungen im gesamten<br />

Bundesgebiet.<br />

Mehrstufiger Liberalisierungsfahrplan<br />

Bereits liberalisiert<br />

Liberalisierung 2011<br />

Liberalisierung 2013<br />

(Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern)<br />

Island, Norwegen und Liechtenstein setzen als EWR-Mitglieder die Binnenmarktregelungen der EU um.<br />

46 | Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong>

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