Geschäftsbericht 2009 - Ãsterreichische Post AG
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Liberalisierung des <strong>Post</strong>markts in Europa<br />
Die dritte EU-<strong>Post</strong>dienste-Richtlinie schreibt vor, dass<br />
Europas nationale <strong>Post</strong>märkte in derzeit noch reservierten<br />
Bereichen vollständig geöffnet werden müssen.<br />
Ziel dieser Liberalisierung ist es, dass in sämtlichen<br />
EU-Mitgliedstaaten der <strong>Post</strong>markt für den freien<br />
Wettbewerb geöffnet und gegebenenfalls bestehende<br />
Monopole abgeschafft werden.<br />
Die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, die<br />
vollständige Liberalisierung ihrer <strong>Post</strong>märkte bis zum<br />
Stichtag 1. Jänner 2011 gesetzlich zu gewährleisten.<br />
Eine Ausnahmebestimmung besteht für Tschechien,<br />
Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />
Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei, die<br />
die Umsetzung der Richtlinie bis zum 31. Dezember<br />
2012 zurückstellen können. Der Status der Umsetzung<br />
variiert in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.<br />
Teilweise liegen noch keine Entwürfe für die die Richtlinie<br />
umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften vor,<br />
während in anderen Mitgliedstaaten die Marktliberalisierung<br />
bereits jetzt umgesetzt ist.<br />
In Österreich wurde das neue <strong>Post</strong>marktgesetz nach<br />
intensiver öffentlicher Diskussion vom Parlament beschlossen.<br />
Es wird – mit Ausnahme jener gesetzlichen<br />
Regelungen, die das <strong>Post</strong>stellennetz der Österreichischen<br />
<strong>Post</strong> betreffen und bereits mit 5. Dezember<br />
<strong>2009</strong> Wirksamkeit erlangt haben – mit 1. Jänner 2011<br />
in Kraft treten.<br />
Die wesentlichsten Neuerungen sind:<br />
Wegfall des Briefmonopols Das Beförderungsmonopol<br />
der Österreichischen <strong>Post</strong> für Briefsendungen<br />
bis 50 Gramm, das die österreichweit gleichwertige<br />
Zustellung sichert, wird mit 31. Dezember 2010<br />
wegfallen. Gleichzeitig entfällt damit für die Österreichische<br />
<strong>Post</strong> ab 1. Jänner 2011 aber auch der indirekte<br />
Ausgleich für die auferlegten Pflichten aus<br />
dem Universaldienst – die garantierte flächendeckende<br />
Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ<br />
hochwertigen <strong>Post</strong>dienstleistungen im gesamten<br />
Bundesgebiet.<br />
Mehrstufiger Liberalisierungsfahrplan<br />
Bereits liberalisiert<br />
Liberalisierung 2011<br />
Liberalisierung 2013<br />
(Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />
Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern)<br />
Island, Norwegen und Liechtenstein setzen als EWR-Mitglieder die Binnenmarktregelungen der EU um.<br />
46 | Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong>