Geschäftsbericht 2009 - Ãsterreichische Post AG
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Vorwort des Vorstands<br />
Corporate Governance Bericht<br />
Österreichische <strong>Post</strong> im Überblick<br />
Der <strong>Post</strong>markt in Europa<br />
Liberalisierung<br />
Geschäftsmodell und Strategie<br />
Divisionen im Überblick<br />
Aktie und Investor Relations<br />
Corporate Social Responsibility<br />
Universaldienst und Ausgleich der Nettokosten<br />
Die Österreichische <strong>Post</strong> bleibt Österreichs Universaldienstanbieter<br />
und garantiert damit „every day,<br />
every door“-Leistungen für Österreich. Der ab 2011<br />
neu definierte Universaldienst beschränkt sich im<br />
Sinne der Sicherung der Grundversorgung primär auf<br />
<strong>Post</strong>sendungen von Retailkunden und KMUs, die als<br />
Einzelsendungen an <strong>Post</strong>stellen oder Briefkästen abgegeben<br />
werden. <strong>Post</strong>dienste für Sendungen, die von<br />
Großkunden in Verteilzentren eingeliefert werden,<br />
zählen nicht zum Universaldienst.<br />
Der Ersatz der Universaldienstnettokosten wird über<br />
einen Ausgleichsfonds abgewickelt, wobei der Kostenaufwand<br />
zwischen der Österreichischen <strong>Post</strong><br />
und den konzessionierten <strong>Post</strong>dienstanbietern nach<br />
Marktanteilen geteilt wird. In diesen Ausgleichsfonds<br />
müssen nur jene konzessionierten <strong>Post</strong>diensteanbieter<br />
einzahlen, deren Jahresumsätze aus der konzessionierten<br />
Tätigkeit 1 Mio EUR übersteigen.<br />
Zudem werden der Österreichischen <strong>Post</strong> nur so weit<br />
Universaldienstnettokosten ersetzt, als diese das Unternehmen<br />
unverhältnismäßig finanziell belasten,<br />
was der Fall ist, wenn die Universaldienstnettokosten<br />
2% der jährlichen Gesamtkosten der Österreichischen<br />
<strong>Post</strong> überschreiten.<br />
Hausbrieffachanlagen und Landbriefkästen Das <strong>Post</strong>marktgesetz<br />
sieht einen Austausch der bestehenden<br />
Hausbrieffachanlagen und Landbriefkästen ohne Einwurfschlitz<br />
durch solche mit Einwurfschlitz vor. Die<br />
Österreichische <strong>Post</strong> hat als Universaldienstbetreiber<br />
diesen Austausch bis Ende 2012 vorzunehmen.<br />
Die Kostenaufteilung zwischen der Österreichischen<br />
<strong>Post</strong> und den konzessionierten <strong>Post</strong>dienstanbietern<br />
erfolgt zu 90% im Verhältnis der Marktanteile und zu<br />
10% im Verhältnis der Anzahl der konzessionierten<br />
<strong>Post</strong>dienstanbieter.<br />
Konzessionspflichtige <strong>Post</strong>dienstleistungen Einer<br />
Konzessionspflicht werden ab 1. Jänner 2011 <strong>Post</strong>dienste<br />
für Briefsendungen mit einem Gewicht bis<br />
50 Gramm (einschließlich nicht offener Direktwerbung)<br />
unterliegen.<br />
<strong>Post</strong>stellennetz Im <strong>Post</strong>marktgesetz ist eine Mindestanzahl<br />
von 1.650 <strong>Post</strong>-Geschäftsstellen vorgesehen.<br />
Erstmals schreibt der Gesetzgeber die bundesweite<br />
Dichte an <strong>Post</strong>-Geschäftsstellen gesetzlich vor: Die<br />
Österreichische <strong>Post</strong> hat sicherzustellen, dass in Gemeinden<br />
mit über 10.000 Einwohnern und in allen<br />
Bezirkshauptstädten im städtischen Bereich für mehr<br />
als 90% der Einwohner eine <strong>Post</strong>-Geschäftsstelle in<br />
maximal 2.000 Metern erreichbar ist, in allen anderen<br />
Regionen beträgt die vorgeschriebene maximale<br />
Entfernung zu einer <strong>Post</strong>-Geschäftsstelle 10.000 Meter.<br />
Der Österreichischen <strong>Post</strong> ist die flächendeckende<br />
Versorgung ein großes Anliegen. Dienstleistungen<br />
werden effizient und kundenorientiert erbracht – unter<br />
zukunftsfähigen Strukturen.<br />
Mit eigenem Personal betriebene <strong>Post</strong>-Geschäftsstellen<br />
darf die Österreichische <strong>Post</strong> <strong>AG</strong> nur nach Durchführung<br />
eines Aufsichtsverfahrens in <strong>Post</strong>.Partner<br />
umwandeln, wobei sie nachweisen muss, dass die<br />
von der Umstrukturierung betroffenen <strong>Post</strong>stellen<br />
dauerhaft unrentabel sind und die flächendeckende<br />
Versorgung der Bevölkerung mit <strong>Post</strong>dienstleistungen<br />
durch andere Standorte gewährleistet ist. Auch<br />
die betroffenen Gemeinden müssen zeitgerecht von<br />
der geplanten Strukturumwandlung im Filialnetz informiert<br />
werden.<br />
Die Österreichische <strong>Post</strong> begrüßt die Tatsache, dass<br />
das neue Gesetz einen klaren Rechtsrahmen für die<br />
Erbringung von <strong>Post</strong>dienstleistungen vorgibt. Durch<br />
die Konzessionspflicht für die Zustellung von Briefpost<br />
bis 50 Gramm wird zumindest teilweise dafür<br />
vorgesorgt, dass sich alternative Anbieter nicht durch<br />
Kosteneinsparungen in Bereichen, in denen der Österreichischen<br />
<strong>Post</strong> aufgrund gesetzlicher Vorgaben<br />
solche Einsparungen nicht möglich sind, einen Wettbewerbsvorteil<br />
verschaffen können.<br />
Kritisch hingegen wird die Regelung zum Ausgleich der<br />
Universaldienstkosten gesehen. Diese stellt die Österreichische<br />
<strong>Post</strong> vor Herausforderungen, da sie die<br />
hohen Kosten der Gewährleistung der Versorgungssicherheit<br />
durch eine garantierte flächendeckende Versorgung<br />
der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen<br />
<strong>Post</strong>dienstleistungen im gesamten Bundesgebiet zum<br />
überwiegenden Teil selbst zu tragen haben wird. Auch<br />
die Verpflichtung der <strong>Post</strong> zur Umrüstung der Hausbrieffachanlagen<br />
und Landbriefkästen ohne Einwurfschlitz<br />
ist in diesem Licht zu sehen: Die vorgesehene<br />
Regelung zur Kostenaufteilung ist kaum dafür geeignet,<br />
dass alternative Anbieter von <strong>Post</strong>diensten einen<br />
finanziellen Beitrag in dem Ausmaß leisten, der ihren<br />
Vorteilen aus der Umrüstung entspricht.<br />
Österreichische <strong>Post</strong> <strong>2009</strong> | 47