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Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />

vbw – August 2010<br />

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />

Dokument.<br />

Schon aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte ein Zwischenzeugnis stets mit der erforderlichen Sorgfalt<br />

erstellt werden. Ebenso wenig wie beim Endzeugnis dürfen Gefälligkeitszeugnisse<br />

ausgestellt werden (zu den damit zusammenhängenden Haftungsfragen siehe unten<br />

5.). Andererseits bietet ein sorgfältig erstelltes Zwischenzeugnis eine gute Basis für die<br />

spätere Erstellung des Endzeugnisses.<br />

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