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Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />

vbw – August 2010<br />

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />

Dokument.<br />

seitigkeitsverhältnis stehend) – es sei denn, er wird ausdrücklich als erledigt erwähnt.<br />

Auch nach Abschluss eines solchen Vergleichs kann der Arbeitnehmer seinen Zeugnisanspruch<br />

also andernfalls noch geltend machen.<br />

Beispiel<br />

„Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit vorstehendem Vergleich sämtliche gegenseitige<br />

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis <strong>und</strong> aus Anlass von dessen Beendigung<br />

abgegolten sind.“<br />

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