Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />
vbw – August 2010<br />
Vorwort<br />
<strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />
Vorwort 1<br />
Ein gutes Arbeitszeugnis hat im Arbeitsleben große Bedeutung. Für den Arbeitnehmer<br />
ist es die wichtigste Bewerbungsunterlage. Für den potenziellen Arbeitgeber bietet ein<br />
aussagekräftiges Arbeitszeugnis eine gute Möglichkeit, sich ein erstes Bild von dem<br />
Bewerber zu machen.<br />
Streitigkeiten um <strong>Arbeitszeugnisse</strong> werden zunehmend auch vor den Arbeitsgerichten<br />
ausgetragen: Nach den vom B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales veröffentlichten<br />
Zahlen sind jährlich r<strong>und</strong> 30.000 Verfahren um Zeugniserteilung <strong>und</strong> Zeugnisberichtigung<br />
bei den Arbeitsgerichten anhängig. Auf Bayern entfallen davon jährlich über<br />
4.000 Verfahren.<br />
Für Personalverantwortliche ist es besonders wichtig, die rechtlichen Anforderungen an<br />
Zeugnisse zu kennen. Einerseits um Zeugnisse rechtssicher <strong>und</strong> aussagekräftig zu<br />
formulieren, andererseits um Zeugnisse im Bewerbungsverfahren richtig einordnen <strong>und</strong><br />
<strong>beurteilen</strong> zu können. Weil es dabei sehr auf Kleinigkeiten in der Formulierung ankommt,<br />
geben wir Ihnen mit der vorliegenden Broschüre praxisgerechte Hilfestellung –<br />
mit zahlreichen bewährten Textbausteinen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der <strong>Recht</strong>sprechung.<br />
Bertram Brossardt<br />
August 2010