Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />
vbw – August 2010<br />
Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />
Dokument.<br />
– der Arbeitnehmer seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht<br />
hat (Zeitmoment) <strong>und</strong><br />
– bei dem Arbeitgeber den Eindruck erweckt wurde, er wolle kein Zeugnis<br />
mehr (Umstandsmoment) <strong>und</strong><br />
– der Arbeitgeber sich hierauf eingerichtet hat <strong>und</strong><br />
– dem Arbeitgeber die Erfüllung des Anspruchs nach Treu <strong>und</strong> Glauben (§ 242<br />
BGB) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar<br />
ist.<br />
Die Entscheidung, ob ein Anspruch verwirkt ist, hängt also wesentlich von den Umständen<br />
des Einzelfalls ab. Starre Zeitgrenzen oder Fristen bestehen nicht. Die Tendenz<br />
der <strong>Recht</strong>sprechung geht dahin, Verwirkung bereits vor Eintritt der Verjährung<br />
anzunehmen.<br />
Beispiele<br />
– Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Untätigkeit des<br />
Arbeitnehmers über zehn Monate ausreicht, um das Zeitmoment zu erfüllen.<br />
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer nach der Übersendung des<br />
Zeugnisses zehn Monate zugewartet, ohne seinen Anspruch auf Erteilung eines<br />
vollständigen Zeugnisses weiterzuverfolgen. Das BAG sah das Umstandsmoment<br />
in diesem Fall darin, dass der Arbeitnehmer in einem Zeitraum<br />
von elf Monaten durch dreimaliges Herantreten an den Arbeitgeber sein Interesse<br />
an der Zeugniserteilung dokumentiert hatte <strong>und</strong> danach zehn Monate<br />
untätig geblieben war. Der Arbeitgeber habe daher davon ausgehen dürfen,<br />
dass der Arbeitnehmer mit dem zuletzt übersandten Zeugnis einverstanden<br />
sei.<br />
– In einem anderen Fall wurde bereits nach fünf Monaten eine Verwirkung angenommen.<br />
Dort hatte der Arbeitnehmer gegen die Kündigung geklagt, die<br />
Klage wurde jedoch rechtskräftig abgewiesen. Erst in einem Folgeprozess<br />
hatte der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der<br />
Zeugnispflicht geltend gemacht. Aus seinem Verhalten nach dem Ausscheiden<br />
habe der Arbeitgeber schließen dürfen, dass der Arbeitnehmer dem<br />
Zeugnis keine besondere Bedeutung beimisst.<br />
1.2.3 Ausschlussfristen<br />
Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, in dem eine Ausschlussfrist (Verfallfrist)<br />
auch den Zeugnisanspruch erfasst, so sind sowohl der Zeugnisanspruch, als auch der<br />
Zeugnisberichtigungsanspruch binnen dieser Ausschlussfrist geltend zu machen, ansonsten<br />
sind sie verfallen.<br />
5