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Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />

vbw – August 2010<br />

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />

Dokument.<br />

Genauso wenig darf der Arbeitgeber den berechtigten Zeugnisberichtigungsanspruch<br />

zum Anlass für eine Verschlechterung des Zeugnisses nehmen. Er ist an den bisherigen<br />

Zeugnistext geb<strong>und</strong>en, soweit dieser nicht beanstandet wurde.<br />

Ein Arbeitgeber, der auf das berechtigte Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Berichtigung<br />

des Zeugnisses dem Arbeitnehmer ein „neues“ Zeugnis zu erteilen hat, ist<br />

an seine bisherige Verhaltensbeurteilung geb<strong>und</strong>en, soweit keine neuen Umstände<br />

eine schlechtere Beurteilung rechtfertigen.<br />

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