Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />
vbw – August 2010<br />
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Dokument.<br />
Genauso wenig darf der Arbeitgeber den berechtigten Zeugnisberichtigungsanspruch<br />
zum Anlass für eine Verschlechterung des Zeugnisses nehmen. Er ist an den bisherigen<br />
Zeugnistext geb<strong>und</strong>en, soweit dieser nicht beanstandet wurde.<br />
Ein Arbeitgeber, der auf das berechtigte Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Berichtigung<br />
des Zeugnisses dem Arbeitnehmer ein „neues“ Zeugnis zu erteilen hat, ist<br />
an seine bisherige Verhaltensbeurteilung geb<strong>und</strong>en, soweit keine neuen Umstände<br />
eine schlechtere Beurteilung rechtfertigen.<br />
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