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Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />

vbw – August 2010<br />

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />

Dokument.<br />

– Unternehmen (genaue Bezeichnung mit <strong>Recht</strong>sform, Anschrift)<br />

– ggf. Branche<br />

– Datum des Arbeitsvertrages, Eintrittsdatum, Austrittsdatum<br />

– Genaue Positionsbeschreibung, Funktion, Verantwortung, Kompetenz<br />

– Ausführliche Bezeichnung der Aufgaben<br />

– Vertretungsmacht des Arbeitnehmers: Prokura? Geschäftsführer? Handlungsvollmacht?<br />

Alleinvertretungsmacht oder Gesamtvertretungsmacht?<br />

– Bei leitender Funktion: Stellung im Unternehmen (an wen wurde berichtet,<br />

Vorgesetzte, unterstellte Arbeitnehmer nach Zahl <strong>und</strong> Qualifikation, nächst<br />

höhere / nächst tiefere Leistungsebene; bei Mitgliedern der Geschäftsleitung:<br />

weitere Geschäftsleistungsmitglieder auf gleicher Ebene? Aufgabenverteilung?)<br />

– Leistungsbeschreibung (Arbeitsbereitschaft, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsweise,<br />

Arbeitserfolg)<br />

– Besondere Leistungen während der Tätigkeit (z. B. Umsatzverbesserung,<br />

Gewinnsteigerung, Anwerbung neuer K<strong>und</strong>en, Bewältigung schwieriger Situationen,<br />

außergewöhnliche Wachstumsraten, erzielte Einsparungen, Kostenmanagement,<br />

Mitarbeiter)<br />

– sonstige Aspekte im Zusammenhang mit Tätigkeit oder Leistung<br />

– Leistungsbewertung<br />

– Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, ggf. gegenüber K<strong>und</strong>en<br />

oder Lieferanten (sog. Sozialverhalten)<br />

– Gründe für die Beendigung (auf wessen Veranlassung wurde das Arbeitsverhältnis<br />

beendet – soweit diese Gründe keine negativen Schlüsse zum Nachteil<br />

des Arbeitnehmers zulassen)<br />

– Gute Wünsche des Arbeitgebers für die weitere Berufstätigkeit bzw. den weiteren<br />

Lebensweg<br />

– Dank für die geleistete Tätigkeit<br />

– Ggf. Bedauern über den Weggang<br />

– Datum<br />

– <strong>Recht</strong>sverbindliche Unterschrift<br />

4.3 Abänderung des Zeugnisses<br />

Die Abänderung eines erteilten Zeugnisses kann in Betracht kommen, wenn Arbeitgeber<br />

oder Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran haben.<br />

An ein zu einem früheren Zeitpunkt erteiltes Zwischenzeugnis ist der Arbeitgeber bei<br />

seiner Beurteilung in der Regel nicht geb<strong>und</strong>en. Etwas anderes gilt für ein vorläufiges<br />

Zeugnis, welches dem Arbeitnehmer für die Zeit der Kündigungsfrist zur Bewerbung<br />

erteilt wird. Von einem solchen kann nur abgewichen werden, wenn dem Arbeitgeber<br />

ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

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