Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier
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<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />
vbw – August 2010<br />
Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />
Dokument.<br />
nicht aber Vermutungen oder Verdächtigungen zugr<strong>und</strong>e legt. Ungünstiges braucht<br />
dennoch nicht verschwiegen zu werden (z. B. das Nichtbestehen einer Prüfung).<br />
Vorsicht<br />
Allzu viel Wohlwollen, d. h. eine Beurteilung, die durch keine Tatsachen zu belegen ist,<br />
birgt für den Zeugnisaussteller die Gefahr der Haftung (dazu unten 5.).<br />
Für den Arbeitgeber bedeutet die Beachtung der genannten Gr<strong>und</strong>sätze von Wahrheitspflicht<br />
<strong>und</strong> Wohlwollen einen unvermeidlichen Spagat. Allgemein wird angenommen,<br />
dass die Wahrheitspflicht oberstes Gebot ist, im Zweifelsfall also noch vor dem<br />
Wohlwollen rangiert.<br />
Es kann daher nicht verw<strong>und</strong>ern, dass sich in der Praxis eine besondere Zeugnissprache<br />
eingebürgert hat, um den Anforderungen an Wohlwollen <strong>und</strong> Wahrheit gerecht zu<br />
werden (zu Einzelheiten siehe unten 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />
Auch scheinbar positive Beurteilungen können bei richtiger Interpretation das völlige<br />
Gegenteil aussagen. Die Verwendung der richtigen Zeugnissprache hat daher in der<br />
Praxis für die Aussagekraft eines Zeugnisses große Bedeutung. Häufig kommt es zu<br />
Streitigkeiten über einzelne Formulierungen. Die <strong>Recht</strong>sprechung zwingt den Arbeitgeber<br />
faktisch zur Anwendung der Standardformulierungen <strong>und</strong> damit zu zweifelhaften<br />
Beschönigungen (vgl. z. B. Urteil des BAG vom 21. Juni 2005, 9 AZR 352/04), auch<br />
wenn es eine verbindliche Skala selbstverständlich nicht gibt.<br />
4.2.1 Beurteilung der Leistung<br />
Unter dem Begriff Leistung sind Faktoren wie Leistungsbereitschaft (Können, Wissen,<br />
Fertigkeiten usw.), Leistungsbereitschaft <strong>und</strong> berufliches Engagement sowie die erzielten<br />
Erfolge (Arbeitsgüte, Arbeitstempo, Arbeitsökonomie) zu verstehen. Bei entsprechenden<br />
Aufgaben können auch Faktoren wie das Verhandlungsgeschick, die Überzeugungskraft<br />
oder das Ausdrucksvermögen Berücksichtigung finden. Allgemein gilt:<br />
Dort, wo eine Aussage erwartet wird, darf das Zeugnis nicht schweigen (Bsp.: Ehrlichkeit<br />
einer Kassiererin).<br />
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