31.10.2012 Aufrufe

Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

Info Recht Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen - BayPapier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Info</strong> <strong>Recht</strong> – <strong>Arbeitszeugnisse</strong> <strong>ausstellen</strong> <strong>und</strong> <strong>beurteilen</strong><br />

vbw – August 2010<br />

Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im<br />

Dokument.<br />

nicht aber Vermutungen oder Verdächtigungen zugr<strong>und</strong>e legt. Ungünstiges braucht<br />

dennoch nicht verschwiegen zu werden (z. B. das Nichtbestehen einer Prüfung).<br />

Vorsicht<br />

Allzu viel Wohlwollen, d. h. eine Beurteilung, die durch keine Tatsachen zu belegen ist,<br />

birgt für den Zeugnisaussteller die Gefahr der Haftung (dazu unten 5.).<br />

Für den Arbeitgeber bedeutet die Beachtung der genannten Gr<strong>und</strong>sätze von Wahrheitspflicht<br />

<strong>und</strong> Wohlwollen einen unvermeidlichen Spagat. Allgemein wird angenommen,<br />

dass die Wahrheitspflicht oberstes Gebot ist, im Zweifelsfall also noch vor dem<br />

Wohlwollen rangiert.<br />

Es kann daher nicht verw<strong>und</strong>ern, dass sich in der Praxis eine besondere Zeugnissprache<br />

eingebürgert hat, um den Anforderungen an Wohlwollen <strong>und</strong> Wahrheit gerecht zu<br />

werden (zu Einzelheiten siehe unten 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />

Auch scheinbar positive Beurteilungen können bei richtiger Interpretation das völlige<br />

Gegenteil aussagen. Die Verwendung der richtigen Zeugnissprache hat daher in der<br />

Praxis für die Aussagekraft eines Zeugnisses große Bedeutung. Häufig kommt es zu<br />

Streitigkeiten über einzelne Formulierungen. Die <strong>Recht</strong>sprechung zwingt den Arbeitgeber<br />

faktisch zur Anwendung der Standardformulierungen <strong>und</strong> damit zu zweifelhaften<br />

Beschönigungen (vgl. z. B. Urteil des BAG vom 21. Juni 2005, 9 AZR 352/04), auch<br />

wenn es eine verbindliche Skala selbstverständlich nicht gibt.<br />

4.2.1 Beurteilung der Leistung<br />

Unter dem Begriff Leistung sind Faktoren wie Leistungsbereitschaft (Können, Wissen,<br />

Fertigkeiten usw.), Leistungsbereitschaft <strong>und</strong> berufliches Engagement sowie die erzielten<br />

Erfolge (Arbeitsgüte, Arbeitstempo, Arbeitsökonomie) zu verstehen. Bei entsprechenden<br />

Aufgaben können auch Faktoren wie das Verhandlungsgeschick, die Überzeugungskraft<br />

oder das Ausdrucksvermögen Berücksichtigung finden. Allgemein gilt:<br />

Dort, wo eine Aussage erwartet wird, darf das Zeugnis nicht schweigen (Bsp.: Ehrlichkeit<br />

einer Kassiererin).<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!