Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 8<br />
1.1.10 Für jeden gerodeten Höhlenbaum, der als Fortpflanzungs- und Ruhestätte von<br />
baumhöhlenbewohnenden Fledermausarten geeignet ist, ist vor der Rodung als Ersatz<br />
ein Fledermauskasten anzubringen.<br />
1.1.11 Die Vorhabenträgerin hat zusätzliche 6 Feldlerchenfenster an geeigneter Stelle<br />
im Untersuchungsraum als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für die Feldlerche<br />
anzulegen. Diese Feldlerchenfester entsprechend den Vorgaben der Maßnahme<br />
A 8 CEF herzustellen. Die Standorte der zusätzlichen Feldlerchenfenster ergeben<br />
sich aus dem Deckblatt zum LBP.<br />
1.1.12 Bei Überschneidungen von Tabu-Flächen und Lagerplätzen bzw. Flächen für<br />
die Baustelleneinrichtung, die vorübergehend benötigt werden, gehen die Tabu-<br />
Flächen vor und dürfen nicht in Anspruch genommen werden.<br />
1.1.13 Die vorgesehenen, dem Artenschutz dienenden Maßnahmen sind mittels einer<br />
Funktionskontrolle auf ihre Funktionstüchtigkeit und -wahrnehmung zu überprüfen.<br />
Die Einzelheiten der Funktionskontrolle sind von der Vorhabenträgerin rechtzeitig<br />
vor Baubeginn mit der höheren Naturschutzbehörde abzustimmen und sodann<br />
der Planfeststellungsbehörde mitzuteilen. Die Klappergrasmücke ist in die Funktionskontrolle<br />
aufzunehmen.<br />
1.1.14 Sollten einzelne Ausgleichsmaßnahmen wider Erwarten nicht verwirklicht werden<br />
können oder der mit ihnen angestrebte Erfolg nicht eintreten, bleibt die Festsetzung<br />
von weiteren Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, hilfsweise die Festsetzung<br />
einer Ersatzzahlung, bzw. der Erlass oder die Änderung von Nebenbestimmungen<br />
zur Überprüfung und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorbehalten.<br />
1.2 Immissionsschutz<br />
1.2.1 Die Pflege der Pflanzungen auf den Lärmschutzwällen ist dauerhaft zu gewährleisten,<br />
um zu verhindern, dass angrenzende landwirtschaftliche Flächen infolge unzureichenden<br />
Rückschnitts z.B. durch Verschattung beeinträchtigt werden.