Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 14<br />
1.7 Private Rechte<br />
1.7.1 Vor Baubeginn ist der Zustand der vorübergehend in Besitz zu nehmenden<br />
Grundstücke zu dokumentieren.<br />
1.8 Sonstige Nebenbestimmungen<br />
1.8.1 Durch die Baumaßnahme verloren gegangene, beschädigte oder in der Lage<br />
veränderte Grenzsteine sind nach Abschluss der Baumaßnahme durch einen von<br />
der Vorhabenträgerin beauftragten amtlich anerkannten Vermesser wieder einzusetzen;<br />
eine Beweissicherung vor der Baumaßnahme wird empfohlen.<br />
1.8.2 Das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Heilbronn (Untere Vermessungsbehörde)<br />
ist vor Beginn der Baumaßnahmen zu benachrichtigen. Maßnahmen,<br />
durch die Vermessungszeichen gefährdet werden können, sind der Unteren Vermessungsbehörde<br />
zuvor anzuzeigen.<br />
1.8.3 Bei der Ausführung der Baumaßnahmen ist § 20 des Denkmalschutzgesetzes<br />
zu beachten. Die mit der Ausführung beauftragten Bauunternehmen sind darauf hinzuweisen.<br />
2. Zusagen<br />
2.1 Natur und Landschaft<br />
2.1.1 Bei Gehölzpflanzungen und Ansaaten (Kräuter, Gräser) werden nur Pflanzen<br />
und Saatgut aus gebietsheimischer Herkunft bzw. aus demselben Naturraum verwendet.<br />
2.1.2 Der Schutz des Flurstücks 8189 auf Gemarkung Kirchhausen (Tabu-Fläche<br />
und Grüninsel 901 des Grünflächenamts der Stadt Heilbronn) wird sichergestellt.<br />
2.1.3 Eine vorübergehende Inanspruchnahme des als Tabu-Zone ausgewiesenen<br />
Flurstücks 8188 auf Gemarkung Kirchhausen findet nicht statt.