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Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 18<br />

2.5.3 Der Nutzungsausfall wird den Bewirtschaftern auf Grundlage der allgemeingültigen<br />

Entschädigungsrichtlinien ersetzt. Sofern zusätzliche Arbeiten zur Ermöglichung<br />

der ordnungsgemäßen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen notwendig<br />

sind, werden diese ebenfalls entsprechend dem jeweiligen Aufwand ersetzt.<br />

2.5.4 Abgeschnittene Dränsysteme im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

werden wieder funktionsgerecht angeschlossen und abgeleitet.<br />

2.5.5 Die Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken und zu den Aussiedlerhöfen<br />

während der Bauzeit und nach Bauabschluss werden gewährleistet.<br />

2.5.6 Die Entwässerungssysteme entlang der Straße werden so angelegt, dass eine<br />

Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke verhindert wird und<br />

der Ablauf von Oberflächenwasser geregelt ist.<br />

2.5.7 Die Sicherheit und Leichtigkeit des landwirtschaftlichen Verkehrs wird während<br />

der Bauzeit gewährleistet.<br />

2.5.8 Bei Einfriedungen wird ein Mindestabstand von 1 m, bei Anpflanzungen ein<br />

Mindestabstand von 1,5 m zu angrenzenden Feldwegen und zu landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen eingehalten.<br />

2.5.9 Auf Wunsch bestätigt die Vorhabenträgerin bei Rückgabe der vorübergehend in<br />

Anspruch genommenen Grundstücke dem jeweiligen Eigentümer die Schadstofffreiheit<br />

des zurückgegebenen Grundstücks schriftlich.<br />

2.5.10 Die Feldwegekreuzung des neu herzustellenden Feldwegs mit dem Wimpfener<br />

Weg (ca. BAB-km 627+500, südlich des Bauwerks Nr. 6820/510) wird so gestaltet,<br />

dass sie mit üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden kann.

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