Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 18<br />
2.5.3 Der Nutzungsausfall wird den Bewirtschaftern auf Grundlage der allgemeingültigen<br />
Entschädigungsrichtlinien ersetzt. Sofern zusätzliche Arbeiten zur Ermöglichung<br />
der ordnungsgemäßen Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen notwendig<br />
sind, werden diese ebenfalls entsprechend dem jeweiligen Aufwand ersetzt.<br />
2.5.4 Abgeschnittene Dränsysteme im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
werden wieder funktionsgerecht angeschlossen und abgeleitet.<br />
2.5.5 Die Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken und zu den Aussiedlerhöfen<br />
während der Bauzeit und nach Bauabschluss werden gewährleistet.<br />
2.5.6 Die Entwässerungssysteme entlang der Straße werden so angelegt, dass eine<br />
Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke verhindert wird und<br />
der Ablauf von Oberflächenwasser geregelt ist.<br />
2.5.7 Die Sicherheit und Leichtigkeit des landwirtschaftlichen Verkehrs wird während<br />
der Bauzeit gewährleistet.<br />
2.5.8 Bei Einfriedungen wird ein Mindestabstand von 1 m, bei Anpflanzungen ein<br />
Mindestabstand von 1,5 m zu angrenzenden Feldwegen und zu landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen eingehalten.<br />
2.5.9 Auf Wunsch bestätigt die Vorhabenträgerin bei Rückgabe der vorübergehend in<br />
Anspruch genommenen Grundstücke dem jeweiligen Eigentümer die Schadstofffreiheit<br />
des zurückgegebenen Grundstücks schriftlich.<br />
2.5.10 Die Feldwegekreuzung des neu herzustellenden Feldwegs mit dem Wimpfener<br />
Weg (ca. BAB-km 627+500, südlich des Bauwerks Nr. 6820/510) wird so gestaltet,<br />
dass sie mit üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden kann.