Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 36<br />
land und dem Auenbereich des Böllinger Baches führen. Der Böllinger Bach ist zudem<br />
für den Hochwasserschutz der Stadt Heilbronn und deren Ortsteile von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Der Rastplatz bei 630+600 (Süd) liegt unmittelbar neben der Altnachquelle mit deren<br />
Schutzzonen I und II, der Rastplatz bei 631+300 (Nord) unmittelbar neben dem Tiefbrunnen<br />
Pfaffhecke mit dessen Schutzzonen I und II. Rastplätze sind in der Schutzzone<br />
II gemäß der RiStWag und ergänzende Festlegungen für die Anwendung der<br />
RiStWag in Baden-Württemberg nicht tragbar. In Schutzzone III sind Rastplätze mit<br />
besonderen Auflagen der Wasserbehandlung geduldet.<br />
Die zum Ausbau vorgesehen Rastplätze bei BAB-km 626+100 und BAB-km 626+700<br />
liegen zwar auch am Rande einer Wasserschutzzone III A (WSG Leinbachtal). Die<br />
anlagenbedingten Konflikte mit dem Wasserschutzgebiet sind jedoch geringer zu<br />
bewerten, als die der Rastplätze 631+300 und 630+600, die unmittelbar neben den<br />
oben genannten Quellen liegen.<br />
Ein Ausbau des Rastplatzes bei BAB-km 631+300 (Nord) ist zudem aufgrund der<br />
örtlichen Gegebenheiten nur schwer zu realisieren. Der Rastplatz liegt unmittelbar<br />
westlich der Talbrücke Böllinger Bach. Ein regelwerkskonformer Bau einer Verzögerungsspur<br />
wäre nur mit Neubau der Talbrücke Böllinger Bach möglich. Ein Ausbau<br />
brächte zudem einen Eingriff in den Böllinger Bach und das WSG Zone II des Tiefbrunnen<br />
Pfaffhecke mit sich. Eine daraus resultierende Verschiebung der Rastanlage<br />
in Richtung Osten würde die Entfernung zur Bebauung verkürzen und den Tiefbrunnen<br />
Pfaffhecke "überbauen".<br />
Die Planfeststellungsbehörde teilt aufgrund der genannten Umstände die Auffassung<br />
der Vorhabenträgerin, dass die Rastplätze bei BAB-km 630+600 und 631+300 nicht<br />
als Standort für die beiden PWC-Anlagen geeignet sind. Der Anregung der Polizeidirektion<br />
Heilbronn, alle 4 Rastplätze zur Deckung des Parkraumbedarfs auszubauen,<br />
ist daher aufgrund der genannten natur- und wasserschutzrechtlichen Gründe nicht<br />
nachzukommen