Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 20<br />
2.7.5 Alle Hinweise der ZEAG Energie AG im Schreiben vom 20.10.2010 und vom<br />
30.05.2011 werden in der Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />
2.7.6 Alle Hinweise der Heilbronner Versorgungs GmbH im Schreiben vom<br />
25.11.2010 werden in der Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />
2.7.7 Alle Hinweise der DB Energie GmbH im Schreiben vom 04.11.2010 werden in<br />
der Ausführungsplanung berücksichtigt.<br />
2.7.8 Sofern auf Grundstücken der Stadt Heilbronn eine Verlegung bestehender Leitungen<br />
oder neue Leitungsführungen vorgesehen sind, wird dies dem Amt für Liegenschaften<br />
und Wirtschaftsförderung im Rahmen der Bauausführung frühzeitig mitgeteilt<br />
und mit ihm entsprechende Vereinbarungen getroffen.<br />
2.8 Sonstige Zusagen<br />
2.8.1 Die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische<br />
Schwerstfahrzeuge (RABS) werden beachtet.<br />
2.8.2 Beginn sowie Fertigstellung der Baumaßnahme werden dem Wehrbereichskommando<br />
IV - G4 Verkehrsinfrastruktur - angezeigt.<br />
2.8.3 Sofern Hinweise auf vorhandene Kampfmittel vorliegen, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
unverzüglich benachrichtigt.<br />
3. Sonstiges<br />
3.1. Soll von den auferlegten Nebenbestimmungen oder von den Zusagen abgewichen<br />
werden, hat die Vorhabenträgerin unverzüglich die Planfeststellungsbehörde<br />
zur abschließenden Entscheidung anzurufen.