Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...
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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 38<br />
zubringen, ohne an den renaturierten Bach heranrücken zu müssen und damit Sinn<br />
und Zweck dieser Ausgleichsmaßnahme zu gefährden.<br />
Auch führt über den Alternativstandort (Ausgleichsfläche A5) eine 20kV-Freileitung,<br />
die kostenpflichtig verlegt werden müsste oder zumindest umfangreiche Planänderungen<br />
am Stellflächen- und Erholungsflächenkonzept der PWC-Anlage erforderlich<br />
machen würden. Eine Integrierung des zu renaturierenden Bachlaufs in die PWC-<br />
Anlage wird zudem aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht von der Vorhabenträgerin<br />
abgelehnt. Eine Integrierung wäre nur möglich, indem der Bachlauf separat<br />
abgezäunt wird, um Unfälle zu vermeiden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass<br />
weniger Erholungsfläche zur Verfügung stünde, die an anderer Stelle zusätzlich geschaffen<br />
werden müsste und so zu erweitertem Flächenbedarf führen würde. Ein<br />
Verzicht auf die Renaturierung des Bruchbachs wäre aus naturschutzfachlichen<br />
Gründen nicht angemessen, da die Gewässerrenaturierung unter Berücksichtigung<br />
der Gewässerentwicklungsplanung und der Biotopverbundkonzeption der Stadt Heilbronn<br />
durchgeführt wird (vgl. Darstellung unten Kapitel 5.3 Natur und Landschaft)<br />
und als Teil eines Gesamtkonzepts besonders nachhaltigen ökologischen Nutzen<br />
erwarten lässt. Die Argumentation von Einwendern, dass aufgrund einer Rekultivierung<br />
des aufzulassenden bisherigen Parkplatzes die Ausgleichsbilanz verbessert<br />
werden könnte, verfängt nicht, da am Alternativstandort zumindest die gleiche (wie<br />
oben dargestellt sogar mehr) Fläche neu versiegelt werden müsste.<br />
Auch ergab die Überprüfung, dass ein Verschieben der PWC-Anlage unter wirtschaftlichen<br />
Aspekten nachteilig ist. Die Argumentation der Einwender, der Ausbau<br />
des bestehenden Parkplatzes wäre aus finanziellen Aspekten nicht vorteillig, da der<br />
bestehende Parkplatz komplett umgestaltet werden müsste, verfängt nicht. Zwar ist<br />
richtig, dass beispielsweise die bestehenden Auffahrten geändert werden. Der (finanzielle)<br />
Aufwand, einen bestehenden Parkplatz aufzulassen und ordnungsgemäß<br />
zu rekultivieren, um an anderer Stelle die PWC-Anlage zu errichten, wäre jedoch ungleich<br />
höher, als der Aufwand, der notwendig wäre, um einen bereits vorhandenen<br />
Parkplatz auszubauen. Dieser finanzielle Mehraufwand für die Alternativplanung wä-