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Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 38<br />

zubringen, ohne an den renaturierten Bach heranrücken zu müssen und damit Sinn<br />

und Zweck dieser Ausgleichsmaßnahme zu gefährden.<br />

Auch führt über den Alternativstandort (Ausgleichsfläche A5) eine 20kV-Freileitung,<br />

die kostenpflichtig verlegt werden müsste oder zumindest umfangreiche Planänderungen<br />

am Stellflächen- und Erholungsflächenkonzept der PWC-Anlage erforderlich<br />

machen würden. Eine Integrierung des zu renaturierenden Bachlaufs in die PWC-<br />

Anlage wird zudem aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht von der Vorhabenträgerin<br />

abgelehnt. Eine Integrierung wäre nur möglich, indem der Bachlauf separat<br />

abgezäunt wird, um Unfälle zu vermeiden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass<br />

weniger Erholungsfläche zur Verfügung stünde, die an anderer Stelle zusätzlich geschaffen<br />

werden müsste und so zu erweitertem Flächenbedarf führen würde. Ein<br />

Verzicht auf die Renaturierung des Bruchbachs wäre aus naturschutzfachlichen<br />

Gründen nicht angemessen, da die Gewässerrenaturierung unter Berücksichtigung<br />

der Gewässerentwicklungsplanung und der Biotopverbundkonzeption der Stadt Heilbronn<br />

durchgeführt wird (vgl. Darstellung unten Kapitel 5.3 Natur und Landschaft)<br />

und als Teil eines Gesamtkonzepts besonders nachhaltigen ökologischen Nutzen<br />

erwarten lässt. Die Argumentation von Einwendern, dass aufgrund einer Rekultivierung<br />

des aufzulassenden bisherigen Parkplatzes die Ausgleichsbilanz verbessert<br />

werden könnte, verfängt nicht, da am Alternativstandort zumindest die gleiche (wie<br />

oben dargestellt sogar mehr) Fläche neu versiegelt werden müsste.<br />

Auch ergab die Überprüfung, dass ein Verschieben der PWC-Anlage unter wirtschaftlichen<br />

Aspekten nachteilig ist. Die Argumentation der Einwender, der Ausbau<br />

des bestehenden Parkplatzes wäre aus finanziellen Aspekten nicht vorteillig, da der<br />

bestehende Parkplatz komplett umgestaltet werden müsste, verfängt nicht. Zwar ist<br />

richtig, dass beispielsweise die bestehenden Auffahrten geändert werden. Der (finanzielle)<br />

Aufwand, einen bestehenden Parkplatz aufzulassen und ordnungsgemäß<br />

zu rekultivieren, um an anderer Stelle die PWC-Anlage zu errichten, wäre jedoch ungleich<br />

höher, als der Aufwand, der notwendig wäre, um einen bereits vorhandenen<br />

Parkplatz auszubauen. Dieser finanzielle Mehraufwand für die Alternativplanung wä-

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