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Planfeststellungsbeschluss A6 Internet - Regierungspräsidium ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> für den 6-streifiger Ausbau der BAB A 6 - BAB-km 624+000 bis BAB-km 631+448 24<br />

99.000 Kfz/24 h (102.300 Kfz/24h an Werktagen) mit einem Lkw-Anteil von 24,6 %<br />

tags und 48,1 % nachts prognostiziert.<br />

Ziel der Planung ist es, durch Verbreiterung des Querschnitts auf 6 reguläre Fahrstreifen<br />

mit Standstreifen die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.<br />

Die BAB A 6 wurde in den sechziger Jahren bereits nach den damals neuesten Trassierungsgrundsätzen<br />

angelegt. Aufgrund der Verwendung großer Trassierungs- und<br />

Aufrisselemente sind in verkehrlicher Hinsicht keine Veränderungen an der Grundund<br />

Aufrisslage der Autobahn vorzunehmen. Pro Richtungsfahrbahn ist eine befestigte<br />

Breite von insgesamt 16 m gegenüber einer bisherigen Breite von ca. 12 m geplant.<br />

Die Fahrbahnen der BAB 6 werden im Vollausbau hergestellt. Dies ermöglicht<br />

die Verbesserung der ansonsten zu geringen Querneigung und reduziert die aufgrund<br />

eines breiten Querschnitts bestehende Gefahr des Aquaplanings auf der tiefer<br />

liegenden Fahrspur. Der Mittelstreifen wird um 0,50 m je Seite verschmälert, die restliche<br />

Mehrbreite für den dritten Fahrstreifen und den Standstreifen wird an der Außenseite<br />

der Fahrbahn angebaut. Die derzeit vorhandene Fahrbahn wird komplett<br />

ausgebaut.<br />

Entlang der BAB A 6 werden in dem Bauabschnitt umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

(Wände, Wälle, Wand/Wall-Konstruktionen) zum Schutze der bebauten<br />

Gebiete vor Verkehrslärm geplant. Soweit die Immissionsgrenzwerte mit den aktiven<br />

Maßnahmen nicht eingehalten werden können, wird zusätzlicher passiver Lärmschutz<br />

erforderlich. Im Einzelnen sind die aktiven Lärmschutzanlagen auf S. 26 f. der<br />

Unterlage 1 Teil I (Erläuterungsbericht) dargestellt. Ferner wird auf S. 27 f. der Unterlage<br />

1 (Erläuterungsbericht und in seinem Deckblatt) der gewährte passive Lärmschutz<br />

dargestellt. Die Änderungen im Lärmschutzkonzept, die sich durch die Zusagen<br />

im Erörterungstermin ergeben haben, sind im folgenden (Kapitel 5.4 Lärmimmissionen)<br />

und im Deckblatt zum Erläuterungsbericht dargestellt.

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