// Rind im Bild 3/2013 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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LKV<br />
Handgriff wird die Dichtung herausgenommen.<br />
Gehäuse und Dichtung werden abgebraust und die<br />
Dichtung wieder eingesetzt. Der Messzylinder wird<br />
anschließend kopfüber am Gerät eingeklemmt, so<br />
dass er gut abtrocknen kann.<br />
Abholung der Geräte und Proben:<br />
Bei der A-Kontrolle n<strong>im</strong>mt der Leistungsprüfer die<br />
Geräte und Proben nach der MLP mit.<br />
Bei B-Betrieben holt der Leistungsprüfer die Geräte<br />
und Proben nach der MLP ab. Die Messgeräte<br />
werden zur Vermeidung unnötiger Fahrtkosten oft<br />
gleich be<strong>im</strong> nächsten Betrieb abgegeben. Deshalb<br />
ist es erforderlich, dass die Geräte möglichst früh<br />
in einsatzfähigem Zustand vom Mitglied zur Abholung<br />
bereitgestellt werden. Hilfreich ist es, wenn<br />
Leistungsprüfer und Mitglied die Abholzeit miteinander<br />
absprechen.<br />
Bei allen Prüfverfahren ist der Leistungsprüfer verpflichtet,<br />
die Proben zügig für den Transport zum<br />
Labor bereitzustellen.<br />
Datenregistrierung:<br />
Bei jeder MLP müssen außer den Milchmengen<br />
auch weitere Daten erfasst werden, wie Kalbungen,<br />
Zu- und Abgänge, trockene Kühe. Außer be<strong>im</strong> Messgerät<br />
LactoCorder ist die Datenerfassung sowohl<br />
vor als auch während bzw. nach der MLP möglich.<br />
Die Datenerfassung vor der MLP setzt voraus, dass<br />
gleich bei der Anmeldung zur MLP die entsprechenden<br />
Daten vom Mitglied bereitgestellt werden.<br />
Überwiegend werden die erforderlichen Daten <strong>im</strong><br />
Taschenbuch oder dem Betriebsdatenerfassungsbogen<br />
eingetragen und dem Milchleistungsprüfer <strong>im</strong><br />
Anschluss an die MLP übergeben.<br />
Bei allen Prüfverfahren ist es die Aufgabe des Mitglieds,<br />
dem Leistungsprüfer die Daten spätestens<br />
bei Abholung der MLP-Gerätschaften vollständig<br />
und übersichtlich zur Verfügung zu stellen. Dies<br />
sollte auch <strong>im</strong> Interesse des Landwirts liegen, da<br />
dies die Voraussetzung für eine schnelle und fehlerfreie<br />
Datenverarbeitung ist (Abb. 2).<br />
Arbeiten während der MLP:<br />
Bei A-Betrieben ist eine gute Zusammenarbeit<br />
zwischen Mitglied und Leistungsprüfer bei der<br />
Milchleistungsprüfung besonders wichtig. Der Leistungsprüfer<br />
soll die Melkroutine so wenig wie<br />
möglich stören und das Mitglied muss dem Leistungsprüfer<br />
die notwendige Unterstützung gewähren.<br />
Das betrifft folgende Punkte:<br />
Kuherkennung:<br />
Oft sind Ohrmarken oder Halsbänder nicht eindeutig<br />
zu lesen, wenn die Kühe <strong>im</strong> Melkstand stehen.<br />
Es ist die Aufgabe des Mitglieds, dem Leistungsprüfer<br />
die Nummer oder ggf. den Namen der Kuh <strong>im</strong><br />
Bedarfsfall anzusagen.<br />
Probenahme:<br />
Nur eine sorgfältige Probenahme und -erfassung<br />
liefert korrekte und aussagefähige Ergebnisse. Deshalb<br />
erfordert dies eine gewisse Zeit. Diese ist dem<br />
Leistungsprüfer zu gewähren.<br />
Die Messzylinder tauscht normalerweise der Leistungsprüfer<br />
aus. In Anbindeställen soll er jedoch<br />
möglichst nicht zwischen die Tiere gehen (Unruhe<br />
durch fremde Person). Be<strong>im</strong> Umsetzten des Melkgeschirrs<br />
soll der Landwirt den Messzylinder zureichen.<br />
Sonstiges:<br />
Deckdatenerfassung:<br />
Natursprungdaten werden vom LKV in die Herdendaten<br />
übernommen. Dazu werden die Stichtags-<br />
oder Zeitraumerfassungen wahlweise per<br />
Internet oder per Deckkarte vom Mitglied erfasst.<br />
Deckkarten hält der Leistungsprüfer bereit, die vom<br />
Mitglied ausgefüllten Karten leitet er an die Geschäftsstelle<br />
weiter.<br />
BHV1-Proben:<br />
Amtlich anerkannt werden Proben, die vom Leistungsprüfer<br />
oder vom Tierarzt gezogen wurden.<br />
Sollen die Proben vom Leistungsprüfer gezogen<br />
werden, muss er, sofern mehr als 50 Kühe gemolken<br />
werden, zur Probenahme auch bei B-Betrieben<br />
während einer Melkzeit anwesend sein. Um die zusätzliche<br />
Arbeitszeit einplanen zu können, muss der<br />
Leistungsprüfer möglichst frühzeitig, d.h. nicht erst<br />
wenige Tage vor der gewünschten Probenahme,<br />
vom Mitglied informiert werden.<br />
Jahresbericht, Kälberlisten usw.:<br />
Viele Unterlagen werden über die Leistungsprüfer<br />
an die Mitglieder verteilt. Der Leistungsprüfer ist<br />
verpflichtet, die Unterlagen jeweils bei der nächsten<br />
MLP auszuliefern. Extrafahrten sollen aus Kostengründen<br />
vermieden werden.<br />
„Sonderregelungen“:<br />
Sollten einzelne Leistungsprüfer und einzelne Mitglieder<br />
miteinander Sonderabsprachen getroffen<br />
haben, z.B. über den Gerätean- und -abbau o.ä.,<br />
so kann das natürlich in Einzelfällen Vorteile haben.<br />
Es muss jedoch beiden Beteiligten klar sein,<br />
dass daraus kein Gewohnheitsrecht entsteht. Das<br />
gilt besonders dann, wenn ein Betrieb in einen anderen<br />
Bezirk wechselt. Solche Wechsel werden nie<br />
willkürlich vorgenommen, betriebliche Notwendigkeiten<br />
des LKV stehen dahinter. Sonderregelungen<br />
mit dem vorherigen Leistungsprüfer dürfen nicht<br />
dazu führen, dass es zu Unst<strong>im</strong>migkeiten mit dem<br />
neuen Leistungsprüfer kommt, wenn dieser sie<br />
nicht übern<strong>im</strong>mt.<br />
Hilfestellung bei Unklarheiten:<br />
Wenn einem der Beteiligten, dem Mitglied oder<br />
dem Mitarbeiter nicht ganz klar ist, welche Aufgaben<br />
ihm bei der Milchleistungsprüfung zufallen,<br />
stehen die Zuchtwarte sowie das LKV-Außendienstbüro<br />
(Tel.: 0431-33987 35) gerne für Anfragen zur<br />
Verfügung.<br />
Svenja Springmann, LKV<br />
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// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 3/<strong>2013</strong>