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// Rind im Bild 3/2013 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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RSH eG<br />

Es ist Aufgabe des Tierbesitzers, für das angemeldete<br />

Tier folgende Daten bereitzuhalten:<br />

• Besamungskarte<br />

• Name oder Stallnummer<br />

• Lebensohrmarke<br />

• Vater des Tieres<br />

• Stellen Sie bei angekauften Tieren den Vater fest<br />

und tragen ihn, wie bei den eigenen Kühen, in die<br />

Besamungskartei ein, um Inzucht zu vermeiden<br />

• Bei Umbullern bitte das letzte Besamungsdatum<br />

notieren, damit der Besamungsbeauftragte eine<br />

eventuelle Trächtigkeit ausschließen kann.<br />

Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit der<br />

Abstammung der Züchter verantwortlich ist.<br />

Wird jemand anwesend sein, um dem Besamungstechniker<br />

ggf. zu helfen und etwaige Fragen zu beantworten?<br />

Die besten Ergebnisse werden erzielt,<br />

wenn der Besamungsbeauftragte möglichst viele<br />

Vorinformationen zum zu besamenden Tier erhält<br />

und ein Helfer anwesend ist.<br />

6. Trächtigkeitsuntersuchungen<br />

Auf Anfrage führen die Besamungsbeauftragten<br />

Trächtigkeitsuntersuchungen durch. Auch für Trächtigkeitsuntersuchungen<br />

gilt wie für Besamungen:<br />

Die zu untersuchenden Tiere sollen angebunden<br />

sein, es sollen möglichst alle Informationen bezüglich<br />

der Besamung bereitgehalten werden und<br />

das notwendige Personal abgestellt werden, damit<br />

eine ordentliche Untersuchung durchführbar ist.<br />

Trächtigkeitsuntersuchungen in größerer Anzahl<br />

(5 oder mehr Kühe) sollten Sie terminlich mit den<br />

Besamungsbeauftragten abst<strong>im</strong>men und an Sonnund<br />

Feiertagen auf das unbedingt notwendige Maß<br />

beschränken.<br />

7. Aufgabe des Tierbesitzers<br />

Für das richtige Eintragen der Lebensohrmarke<br />

nach VVVO des zu besamenden Tieres in die Besamungskartei<br />

sind die Mitglieder verantwortlich.<br />

Benutzen Sie darüber hinaus den hierfür vorgesehenen<br />

Vordruck, er erleichtert die Registrierung der<br />

Besamung und man vermeidet so unnötige Fehler<br />

in der Abrechnung.<br />

La Fayette v. Vach<strong>im</strong>, Besitzer: Walter Ellerbrock, Westerau<br />

Foto: Geverink<br />

8. Lassen Sie den ganzen Bestand besamen, verwenden<br />

Sie auf keinen Fall ungekörte Bullen, denn<br />

der Zuchtfortschritt ist mit der Besamung in allen<br />

Merkmalen besser und wirtschaftlicher! Zudem<br />

lassen sich die weiblichen Tiere besser vermarkten,<br />

wenn Sie einen Besamungsbullen als Vater nachweisen<br />

können.<br />

9. Milchleistungskontrolle ist die Voraussetzung<br />

für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Einzelkuh<br />

und damit des Gesamtbestandes und sichert<br />

nachhaltig den züchterischen Fortschritt!<br />

Anmerkungen zur Gebührenordnung<br />

1. Betriebsgrundbeitrag<br />

Der Betriebsgrundbeitrag ist, unabhängig von der<br />

Anzahl der <strong>im</strong> Geschäftsjahr durchgeführten Besamungen,<br />

von jedem Mitgliedsbetrieb einheitlich<br />

fällig. Er deckt einen Teil der bei der RSH eG für<br />

jedes Mitglied entstehenden allgemeinen Kosten,<br />

wie Mitgliederführung, Bezug <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong>, Katalog<br />

etc., ab.<br />

Edway ist der Top-Exterieurvererber aus dem Meggilee-Stamm. Super Euter und Schautyp zeichnen ihn aus. Edway ist ALL-Bulle und<br />

passt in jeden Betrieb<br />

Foto: Arkink<br />

2. Besamungsgebühren<br />

Die Grundgebühr pro EB beträgt 22,00 EURO. Sie<br />

beinhaltet nach wie vor 3 kostenlose Nachbesamungen.<br />

Für die 5. Besamung ist eine Grundgebühr<br />

von 15,00 EURO zu entrichten, die aber dann alle<br />

6<br />

// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 3/<strong>2013</strong>

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