// Rind im Bild 3/2013 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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RSH eG<br />
Es ist Aufgabe des Tierbesitzers, für das angemeldete<br />
Tier folgende Daten bereitzuhalten:<br />
• Besamungskarte<br />
• Name oder Stallnummer<br />
• Lebensohrmarke<br />
• Vater des Tieres<br />
• Stellen Sie bei angekauften Tieren den Vater fest<br />
und tragen ihn, wie bei den eigenen Kühen, in die<br />
Besamungskartei ein, um Inzucht zu vermeiden<br />
• Bei Umbullern bitte das letzte Besamungsdatum<br />
notieren, damit der Besamungsbeauftragte eine<br />
eventuelle Trächtigkeit ausschließen kann.<br />
Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit der<br />
Abstammung der Züchter verantwortlich ist.<br />
Wird jemand anwesend sein, um dem Besamungstechniker<br />
ggf. zu helfen und etwaige Fragen zu beantworten?<br />
Die besten Ergebnisse werden erzielt,<br />
wenn der Besamungsbeauftragte möglichst viele<br />
Vorinformationen zum zu besamenden Tier erhält<br />
und ein Helfer anwesend ist.<br />
6. Trächtigkeitsuntersuchungen<br />
Auf Anfrage führen die Besamungsbeauftragten<br />
Trächtigkeitsuntersuchungen durch. Auch für Trächtigkeitsuntersuchungen<br />
gilt wie für Besamungen:<br />
Die zu untersuchenden Tiere sollen angebunden<br />
sein, es sollen möglichst alle Informationen bezüglich<br />
der Besamung bereitgehalten werden und<br />
das notwendige Personal abgestellt werden, damit<br />
eine ordentliche Untersuchung durchführbar ist.<br />
Trächtigkeitsuntersuchungen in größerer Anzahl<br />
(5 oder mehr Kühe) sollten Sie terminlich mit den<br />
Besamungsbeauftragten abst<strong>im</strong>men und an Sonnund<br />
Feiertagen auf das unbedingt notwendige Maß<br />
beschränken.<br />
7. Aufgabe des Tierbesitzers<br />
Für das richtige Eintragen der Lebensohrmarke<br />
nach VVVO des zu besamenden Tieres in die Besamungskartei<br />
sind die Mitglieder verantwortlich.<br />
Benutzen Sie darüber hinaus den hierfür vorgesehenen<br />
Vordruck, er erleichtert die Registrierung der<br />
Besamung und man vermeidet so unnötige Fehler<br />
in der Abrechnung.<br />
La Fayette v. Vach<strong>im</strong>, Besitzer: Walter Ellerbrock, Westerau<br />
Foto: Geverink<br />
8. Lassen Sie den ganzen Bestand besamen, verwenden<br />
Sie auf keinen Fall ungekörte Bullen, denn<br />
der Zuchtfortschritt ist mit der Besamung in allen<br />
Merkmalen besser und wirtschaftlicher! Zudem<br />
lassen sich die weiblichen Tiere besser vermarkten,<br />
wenn Sie einen Besamungsbullen als Vater nachweisen<br />
können.<br />
9. Milchleistungskontrolle ist die Voraussetzung<br />
für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Einzelkuh<br />
und damit des Gesamtbestandes und sichert<br />
nachhaltig den züchterischen Fortschritt!<br />
Anmerkungen zur Gebührenordnung<br />
1. Betriebsgrundbeitrag<br />
Der Betriebsgrundbeitrag ist, unabhängig von der<br />
Anzahl der <strong>im</strong> Geschäftsjahr durchgeführten Besamungen,<br />
von jedem Mitgliedsbetrieb einheitlich<br />
fällig. Er deckt einen Teil der bei der RSH eG für<br />
jedes Mitglied entstehenden allgemeinen Kosten,<br />
wie Mitgliederführung, Bezug <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong>, Katalog<br />
etc., ab.<br />
Edway ist der Top-Exterieurvererber aus dem Meggilee-Stamm. Super Euter und Schautyp zeichnen ihn aus. Edway ist ALL-Bulle und<br />
passt in jeden Betrieb<br />
Foto: Arkink<br />
2. Besamungsgebühren<br />
Die Grundgebühr pro EB beträgt 22,00 EURO. Sie<br />
beinhaltet nach wie vor 3 kostenlose Nachbesamungen.<br />
Für die 5. Besamung ist eine Grundgebühr<br />
von 15,00 EURO zu entrichten, die aber dann alle<br />
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// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 3/<strong>2013</strong>