Bericht des Generaldirektors - Südtiroler Sanitätsbetrieb
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1. EINLEITUNG<br />
Die Erstellung <strong>des</strong> Haushaltsvoranschlages ist im Artikel 2 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesetzes 14/2001<br />
vorgesehen.<br />
Der Haushaltsvoranschlag ist eines der grundlegendsten Dokumente für die wirtschaftlichfinanzielle<br />
Planung <strong>des</strong> Betriebes. Er dient außerdem als buchhalterisches Planungsinstrument<br />
für die in einem bestimmten Zeitraum vorgesehenen Tätigkeiten, im speziellen Fall für das Jahr<br />
2013.<br />
Ein wichtiges Dokument auf welches sich der Jahreshaushaltsvoranschlag bezieht und welches<br />
Planungsrichtlinien beinhaltet sind die BSC-Richtlinien 2013, welche von der Autonomen Provinz<br />
oder auch von jährlichen Planungszielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesundheitsbetriebes erlassen werden,<br />
gestützt auf die methodische Balanced Scorecard.<br />
Auch infolge der Einsparungsmaßnahmen der öffentlichen Ausgaben sowohl auf nationaler<br />
Ebene (vorgeschrieben von der „spending review“), als auch auf Ebene der Autonomen Provinz,<br />
welche verpflichtet ist diese auf Lan<strong>des</strong>ebene umzusetzen, haben sich die für die Finanzierung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>gesundheitsdienstes für das Jahr 2013 bestimmten Ressourcen gegenüber dem<br />
Vorjahr vermindert.<br />
2. KONTEXT<br />
Die Erstellung gegenständlichen Voranschlages gestaltet sich aus folgenden Gründen als<br />
schwierig:<br />
- prekäre Finanzsituation <strong>des</strong> Staates und in der Folge ungenügende<br />
Finanzmittelbereitstellung aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt;<br />
- Schwierigkeiten bezüglich der Umsetzbarkeit zahlloser staatlicher Bestimmungen in Bezug<br />
auf Einsparungsziele (Spending review) und damit zusammenhängende Unmöglichkeit der<br />
Bezifferung <strong>des</strong> Einsparungspotentials;<br />
- notwendige strukturelle Maßnahmen im Rahmen der klinischen- und der Verwaltungsreform<br />
befinden sich in der Umsetzungsphase;<br />
- da die Budgetierung in den einzelnen Bezirken erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, sind<br />
verschiedene zur Erstellung <strong>des</strong> Haushaltvoranschlages notwendige Informationen gar nicht<br />
oder nur zum Teil verfügbar.<br />
3. NEUE PROJEKTE UND DIENSTE<br />
1. Errichtung einer Bettenstation für die Neurorehabilitation am Krankenhaus Sterzing (gemäß<br />
Beschlüsse der Lan<strong>des</strong>regierung vom 27.7.2009, Nr. 1960, vom 30.5.2011, Nr. 890, vom<br />
12.3.2012, Nr. 371 und vom 19.11.2012, Nr. 1711) (siehe auch Ziele der Lan<strong>des</strong>regierung)<br />
2. Errichtung einer Akutabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/- psychotherapie am<br />
Krankenhaus Meran (siehe auch Ziele der Lan<strong>des</strong>regierung)<br />
3. Aufbau eines betriebsweiten Projektes für die Palliativmedizin nach Projektplan vor allem<br />
unter Berücksichtigung der mobilen Palliative Care Teams (PCT).<br />
4. Aufbau von Fachambulanzen für Personen mit kognitiven Einschränkungen<br />
5. Weiterführung <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Screenings für die Prävention und die Vorsorge <strong>des</strong> Kolon-<br />
Rektum-Tumors mittels Untersuchung <strong>des</strong> fäkalen Blutes, gemäß Beschluss der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung vom 30.12.2011, n. 2079<br />
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