380kv - eb - luft und klima - jänner 2013.pdf - Land Salzburg
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Luft <strong>und</strong> Klima<br />
2.2.4.5 Beurteilung der Auswirkungen auf die Immissionssituation<br />
Allgemeine Vorgangsweise<br />
Aus der Sicht des Immissionsschutzes sind bei Emissionen in der Bauphase in der Regel Stickstoffoxide<br />
<strong>und</strong> Partikel PM 10/PM 2,5 sowie die Staubdeposition die relevanten Schadstoffparameter.<br />
Diese Parameter sind daher einer eingehenden Betrachtung zu unterziehen. Andere Schadstoffe, für<br />
die gesetzliche Immissionsbegrenzungen bestehen, sind hinsichtlich der Emissionen in der Bauphase<br />
nicht von Bedeutung (Benzol, SO 2 , O 3 , BaP) <strong>und</strong> werden daher immissionsseitig nicht weiter behandelt.<br />
Für Kohlenmonoxid wurden <strong>eb</strong>enfalls keine Immissionsmodellierungen durchgeführt. Die Emissionen<br />
liegen auf einem vergleichbaren Niveau wie jene der Stickstoffoxide (vgl. Emissionsfaktoren für Baumaschinen<br />
in Tabelle 2-3).<br />
Die modellierten Zusatzbelastungen zu den Kurzzeit- <strong>und</strong> Langzeitimmissionswerten werden in Form<br />
von Raster- bzw. Isolinienkarten grafisch für den Untersuchungsraum dargestellt. Für ausgewählte<br />
Aufpunkte (nächstgelegene Wohnanrainer <strong>und</strong> Schutzzonen wie Erholungsg<strong>eb</strong>iete, Tourismuseinrichtungen,<br />
etc.) erfolgt eine Ausweisung der modellierten Zusatzbelastung auch in tabellarischer Form<br />
(Beurteilungspunkte, vgl. Kapitel 2.2.4.3).<br />
Die Beurteilung der Immissionszusatzbelastung erfolgt anhand des Schwellenwertkonzepts. Dazu<br />
werden zunächst die auf Basis der Modellrechnungen ermittelten projektbedingten Zusatzbelastungen<br />
zu den jeweiligen Grenzwerten in Relation gesetzt <strong>und</strong> mit den festgelegten Schwellenwerten bzw.<br />
Bagatellgrenzen verglichen (siehe Tabelle 2-6).<br />
Unterschreitet die Zusatzbelastung die Bagatellgrenze, so sind keine erh<strong>eb</strong>lichen projektbedingten<br />
Auswirkungen zu erwarten <strong>und</strong> das Vorhaben kann als immissionsneutral beurteilt werden. Eine Ermittlung<br />
der Gesamtbelastung ist in diesem Falle nicht erforderlich, weil eine irrelevante Zusatzbelastung<br />
zu keiner signifikanten Änderung der Gr<strong>und</strong>belastung führt.<br />
Überschreitet die Zusatzbelastung die jeweilige Irrelevanzschwelle, so wird in einem weiteren Schritt<br />
eine Abschätzung der Gesamtbelastung aus Gr<strong>und</strong>belastung <strong>und</strong> modellierter Zusatzbelastung sowie<br />
ein Vergleich mit dem Grenzwert durchgeführt.<br />
Bewertungskriterien der Immissionsanalyse Bauphase - Irrelevanzschwelle<br />
Im UVE-Leitfaden (UBA, 2008) sind Schwellenwerte für Zusatzbelastungen zur Jahresmittelwertkonzentration<br />
(JMW) angeführt, einerseits um den Untersuchungsraum abzugrenzen, andererseits um<br />
„irrelevante“ also unerh<strong>eb</strong>liche Zusatzbelastungen zu definieren. Die Schwellenwerte in nicht belasteten<br />
G<strong>eb</strong>ieten (Luft) entsprechen 3 % des jeweiligen JMW-Grenzwertes nach IG-L. Für Kurzzeitwerte<br />
sind keine Irrelevanzschwellenwerte festgelegt.<br />
Für das Untersuchungsg<strong>eb</strong>iet (Trassenverlauf der 380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung) gilt, dass es nicht als Sanierungsg<strong>eb</strong>iet<br />
nach IG-L <strong>und</strong> nicht als belastetes G<strong>eb</strong>iet (Luft) gemäß §3 Abs.8 UVP-G 2000 ausgewiesen<br />
ist.<br />
Für die Ermittlung der Erh<strong>eb</strong>lichkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen erg<strong>eb</strong>en sich daher die<br />
folgenden Irrelevanzschwellenwerte (Tabelle 2-6):<br />
24/191 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH