380kv - eb - luft und klima - jänner 2013.pdf - Land Salzburg
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380-kV-<strong>Salzburg</strong>leitung<br />
Fachbereich: Luft <strong>und</strong> Klima<br />
Tabelle 3-8: Schw<strong>eb</strong>estaubbeurteilung (PM 2,5): Grenzwert <strong>und</strong> JMW in den Jahren 2008 – 2010<br />
2008/50/EG Grenzw ert<br />
Messstation<br />
2008 2009 2010<br />
JMW Überschr. JMW Überschr. JMW Überschr.<br />
Illmitz 16 - 17 - 19 -<br />
Klagenfurt Kochatstr. 16 - 15 - 18 -<br />
Klagenfurt Völkermarkterstr. - - - - - -<br />
Wels - - - - 21 -<br />
Linz Neue Welt 19 - - - - -<br />
<strong>Salzburg</strong> Lehen 14 - 16 - 16 -<br />
<strong>Salzburg</strong> Rudolfsplatz 19 - 20 - 20 -<br />
Graz Süd 24 - 23 - 24 -<br />
Innsbruck Zentrum 16 - 17 - 16 -<br />
Wien Taborstraße 21 - 20 - 23 -<br />
Wien Währinger Gürtel 17 - 19 - 21 -<br />
1) Toleranzmarge: 20 % am 11.6.2008, Reduzierung am folgenden 1. Jänner <strong>und</strong> danach alle 12 M onate um einen jährlich<br />
gleichen P rozentsatz bis auf 0 % am 1. Jänner 2015<br />
3.2.4 Ozon (O 3 )<br />
Die im Ozongesetz definierten Grenzwerte sind in Tabelle 3-9 aufgelistet. Im Ozongesetz sind seit<br />
Juni 2003 mit den Änderungen zum Ozongesetz (BGBl. I Nr. 34/2003) eine Informationsschwelle <strong>und</strong><br />
eine Alarmschwelle in Form von Einst<strong>und</strong>enmittelwerten vorgeschri<strong>eb</strong>en. Zusätzlich ist ein Zielwert<br />
zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit ab dem Jahr 2010 mit 120 µg/m³ als gleitender MW8 (Basis:<br />
MW1) definiert, der an maximal 25 Tagen jährlich überschritten werden darf <strong>und</strong> als Mittelwert<br />
über 3 Jahre zu berechnen ist.<br />
Tabelle 3-9: Gesetzlich gültige Bestimmungen für die Schadstoffkomponente O 3<br />
Grenzwerte<br />
Ozon G<br />
MW1 [µg/m ³] MW8 [µg/m ³] Bemerkungen<br />
180 Informationsschw elle<br />
240 Alarmschw elle<br />
120 1) Zielw ert ab 2010 zum Schutz der menschl. Ges<strong>und</strong>heit<br />
1) hö chster M W8 eines Tages (gleitende B erechnung aus M W1, Zuo rdnung zu einem Tag über die jeweilige Endzeit), im<br />
M ittel über 3 Jahre sind 25 Tage mit Überschreitungen zulässig, ab 2020: keine Überschreitungen<br />
M W1/M W8 = Ein-/A chtst<strong>und</strong>enmittelwert<br />
Im Untersuchungsg<strong>eb</strong>iet wurden an allen fünf in Kapitel 3.1.1 beschri<strong>eb</strong>enen, permanenten Messstellen<br />
Ozonmessungen durchgeführt. In Tabelle 3-10 wurden die maximalen Konzentrationswerte für O 3<br />
den gesetzlich gültigen Vorschriften gegenübergestellt.<br />
Der Informationsschwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung (MW1: 180 µg/m³) wurde 2010<br />
in Hallein Winterstall zweimal überschritten, ansonsten in allen Stationen im Zeitraum zwischen 2008<br />
<strong>und</strong> 2010 knapp unterschritten.<br />
Überschreitungen des Zielwertes zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit (MW8 von 120 µg/m³)<br />
treten im Untersuchungsraum wie im gesamten B<strong>und</strong>esg<strong>eb</strong>iet sehr häufig auf, was durch großräumige<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Transportprozesse zu erklären ist. Das Zielwertkriterium von max. 25 Tagen mit Überschreitungen<br />
pro Kalenderjahr (über 3 Jahre gemittelt) wurde 2008 - 2010 in Haunsberg, sowie 2008<br />
<strong>und</strong> 2009 in Hallein Winterstall <strong>und</strong> St. Koloman Kleinhorn nicht eingehalten. Ozon steht in ständiger<br />
Wechselwirkung mit Stickstoffoxiden. Während in anthropogen beeinflussten G<strong>eb</strong>ieten das in höheren<br />
Konzentrationen vorliegende NO zum Abbau von Ozon beiträgt, wird es bei der Transmission in Rein<strong>luft</strong>g<strong>eb</strong>iete<br />
durch die Spaltung von NO 2 unter Einwirkung der Sonneneinstrahlung wieder aufg<strong>eb</strong>aut.<br />
Deshalb sind an diesen Hintergr<strong>und</strong>messstellen höhere Messwerte zu verzeichnen.<br />
38/191 Austrian Power Grid AG & <strong>Salzburg</strong> Netz GmbH