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Nr. 87, Januar/Februar/März - Hundwil

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AUS DER GEMEINDE<br />

gewesen) und eine alte Hotelfachschulkollegin, welche ebenfalls das Konzert<br />

besuchte, sagte spontan zu, um nach dem Konzert den ersten Schub an<br />

durstigen Leute zu bedienen. Was dann folgte war eine wunderbare Nacht mit<br />

viel Musik, Tanz und Geselligkeit, die für mich unvergesslich bleiben wird.<br />

Nebst diesem einzeln herausgepickten Anlass durfte ich natürlich auch sonst<br />

viele schöne und interessante Stunden im Bären verbringen. So wurde im<br />

Restaurant und im Saal über Steuerfüsse diskutiert, aufgrund von mangelndem<br />

Trainingsbesuch wurde eine gute Flasche Zweigelt geöffnet oder aber<br />

ein Film über die Alpwirtschaft geschaut. Zudem durften wir Familien- und<br />

Firmenfeiern durchführen, eine neue Bilderausstellung zu den Festspielen<br />

einweihen und die Senioren haben zur Freude eines Magazinfotografen den<br />

ganzen Nachmittag gejasst.<br />

Herzlichen Dank für die Besuche, die Unterstützung und die Offenheit für das<br />

nicht immer ganz der Norm entsprechende Gastrokonzept.<br />

Es grüsst euch und bis bald<br />

Adrian Höhener<br />

Gemeindekanzlei / Kantonspolizei - Hunde lösen<br />

Auch im Jahr 2014 wird die Kantonspolizei AR den Bürgerinnen und Bürgern<br />

die Möglichkeit bieten, den Hund in der eigenen Gemeinde zu lösen. Für die<br />

Gemeinde <strong>Hundwil</strong> ist folgendes Datum vorgesehen:<br />

Samstag, 18. <strong>Januar</strong> 2014, 1400 - 1500 Uhr, im Gemeindehaus von <strong>Hundwil</strong><br />

Seit 2005 können die Hunde auch via Internet gelöst werden.<br />

Unter: www.polizei.ar.ch Link: Hundewesen<br />

Das verspätete Lösen und/oder das Laufen lassen von Hunden ohne Kontrollzeichen<br />

ist strafbar (Busse). Die Hundehalter/innen werden höflich gebeten,<br />

die vorstehenden Daten für den Hundesteuer-Einzug zu benutzen. Im Verhinderungsfalle<br />

ist die Steuer bis spätestens Ende <strong>Januar</strong> 2014 bei jedem Polizeiposten<br />

unseres Kantons zu entrichten. Davon ausgeschlossen sind Neulösungen.<br />

Gemeindekanzlei <strong>Hundwil</strong> / KAPO St. Roderer<br />

Zu vermieten<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Friedeck 47<br />

Bezug ab 1. November, Auskunft: Familie E. Knöpfel<br />

Tel. O71 367 22 19<br />

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