Nr. 87, Januar/Februar/März - Hundwil
Nr. 87, Januar/Februar/März - Hundwil
Nr. 87, Januar/Februar/März - Hundwil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUS DER GEMEINDE<br />
gewesen) und eine alte Hotelfachschulkollegin, welche ebenfalls das Konzert<br />
besuchte, sagte spontan zu, um nach dem Konzert den ersten Schub an<br />
durstigen Leute zu bedienen. Was dann folgte war eine wunderbare Nacht mit<br />
viel Musik, Tanz und Geselligkeit, die für mich unvergesslich bleiben wird.<br />
Nebst diesem einzeln herausgepickten Anlass durfte ich natürlich auch sonst<br />
viele schöne und interessante Stunden im Bären verbringen. So wurde im<br />
Restaurant und im Saal über Steuerfüsse diskutiert, aufgrund von mangelndem<br />
Trainingsbesuch wurde eine gute Flasche Zweigelt geöffnet oder aber<br />
ein Film über die Alpwirtschaft geschaut. Zudem durften wir Familien- und<br />
Firmenfeiern durchführen, eine neue Bilderausstellung zu den Festspielen<br />
einweihen und die Senioren haben zur Freude eines Magazinfotografen den<br />
ganzen Nachmittag gejasst.<br />
Herzlichen Dank für die Besuche, die Unterstützung und die Offenheit für das<br />
nicht immer ganz der Norm entsprechende Gastrokonzept.<br />
Es grüsst euch und bis bald<br />
Adrian Höhener<br />
Gemeindekanzlei / Kantonspolizei - Hunde lösen<br />
Auch im Jahr 2014 wird die Kantonspolizei AR den Bürgerinnen und Bürgern<br />
die Möglichkeit bieten, den Hund in der eigenen Gemeinde zu lösen. Für die<br />
Gemeinde <strong>Hundwil</strong> ist folgendes Datum vorgesehen:<br />
Samstag, 18. <strong>Januar</strong> 2014, 1400 - 1500 Uhr, im Gemeindehaus von <strong>Hundwil</strong><br />
Seit 2005 können die Hunde auch via Internet gelöst werden.<br />
Unter: www.polizei.ar.ch Link: Hundewesen<br />
Das verspätete Lösen und/oder das Laufen lassen von Hunden ohne Kontrollzeichen<br />
ist strafbar (Busse). Die Hundehalter/innen werden höflich gebeten,<br />
die vorstehenden Daten für den Hundesteuer-Einzug zu benutzen. Im Verhinderungsfalle<br />
ist die Steuer bis spätestens Ende <strong>Januar</strong> 2014 bei jedem Polizeiposten<br />
unseres Kantons zu entrichten. Davon ausgeschlossen sind Neulösungen.<br />
Gemeindekanzlei <strong>Hundwil</strong> / KAPO St. Roderer<br />
Zu vermieten<br />
2-Zimmer-Wohnung<br />
Friedeck 47<br />
Bezug ab 1. November, Auskunft: Familie E. Knöpfel<br />
Tel. O71 367 22 19<br />
17