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Stadtjournal Brüggen Juni 2014

Stadtzeitung für Brüggen, Bracht und Born

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„Auf hoher See und vor Gericht ist jeder in Gottes<br />

Hand“. Diese „Binsenweisheit“ beschreibt die Unwägbarkeit<br />

bei rechtlichen Auseinandersetzungen.<br />

Allein „gesunder Menschenverstand“ reicht häufig<br />

nicht aus, juristische Fragestellungen zu lösen.<br />

An dieser Stelle möchten wir Ihnen in loser Folge<br />

rechtliche Hilfestellung geben zu Problemen, die<br />

sich aus vermeintlichen Alltagssituationen heraus<br />

ergeben können.<br />

Die Autoren sind <strong>Brüggen</strong>er Anwälte, die auf der Roermonder<br />

Straße eine Bürogemeinschaft betreiben.<br />

Banken dürfen<br />

keine zusätzlichen<br />

Bearbeitungsentgelte<br />

erheben<br />

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom<br />

13. Mai <strong>2014</strong> entschieden, dass Banken nicht<br />

zusätzlich zu den Zinsen ein Bearbeitungsentgelt<br />

erheben dürfen. Damit hat der Bundesgerichtshof<br />

endlich für Klarheit gesorgt<br />

und sich abermals deutlich zugunsten der<br />

Verbraucher entschieden.<br />

Im konkreten Fall hatte ein Bankkunde einen<br />

Kredit über einen Nettodarlehensbetrag in<br />

Höhe von 10.000,00 € und einer Laufzeit von<br />

84 Monaten zu einem Zinssatz von 6,5 % bei<br />

der Postbank abgeschlossen. Die Postbank<br />

hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

geregelt, dass bei Abschluss des<br />

Darlehensvertrages ein einmaliges Bearbeitungsentgelt<br />

in Höhe von 1 % anfällt.<br />

Ein Verbraucherverein erhob im Namen des<br />

Bankkunden Unterlassungsklage. Es wurde<br />

beantragt, die Bank zu verurteilen, es zu unterlassen,<br />

die Klausel über die Erhebung eines<br />

Bearbeitungsentgelts oder eine inhaltsgleiche<br />

Klausel zu verwenden.<br />

Der Bundesgerichtshof gab dem Verbraucherverein<br />

Recht und urteilte, dass die Klausel<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

unzulässig sei. Dem Verbraucher würden mit<br />

der Bearbeitungsgebühr Kosten für Tätigkeiten<br />

aufgebürdet, die von der Bank im eigenen<br />

Interesse erbracht werden oder aufgrund von<br />

Rechtspflichten zu erbringen sind. Die Prüfung<br />

der Bonität, die Ausfertigung des Darlehensvertrages,<br />

die Beratung des Kunden und<br />

die Erfassung der Kundendaten seien Tätigkeiten,<br />

die im Interesse der Bank liegen. Die<br />

Bank müsse daher auch die diesbezüglichen<br />

Kosten tragen.<br />

Der Bundesgerichtshof wird noch entscheiden,<br />

ob die Ansprüche der Kunden auf die Erstattung<br />

der unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren<br />

in 10 Jahren oder in 3 Jahren<br />

verjähren. Momentan ist von einer dreijährigen<br />

Verjährungsfrist auszugehen.<br />

Mit freundlicher Unterstützung<br />

Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />

Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />

32<br />

IHR GUTES RECHT<br />

Cadzand hatten sich die Grenadiere für ihre Jahrestour mit Partnerinnen diesmal als Ziel ausgesucht.<br />

GRENADIERE NACH CADZAND/ZEELAND AUF TOUR<br />

Ihre Jahrestour führte die Grenadiere der<br />

Brachter St. Johannes-Bruderschaft diesmal<br />

nach niederländische Catzand im Südwesten<br />

der Niederlande. Am Anreisetag stand<br />

Fußball auf dem Programm: Pokalendspiel FC<br />

Bayern ./. Borussia Dortmund. Beim Tipp auf<br />

den Gewinner hatte Gerd Terhaag den richtigen<br />

Riecher.<br />

Am Sonntagmorgen wurde zur Mühlentour<br />

gestartet. Besichtigt wurde die Hügelgetreidemühle<br />

in Nooitgedacht, Cadzand Dorf<br />

(gebaut 1898), die Windmühle Retranchement<br />

(1643), eine der ältesten Pfahlmühlen,<br />

mit Schälanlage für Gerste.<br />

Am Nachmittag ging es mit den Rädern zum<br />

mondänen Badeort Knokke in Belgien. Hier<br />

hatten die Frauen Gelegenheit zu shoppen.<br />

Ein Sparziergang am 12 km langen feinen<br />

Sandstrand durfte nicht fehlen. In Knokke<br />

urlauben überwiegend wohlhabende Niederländer,<br />

Belgier und Deutsche. Statt einem<br />

Casinobesuch gönnten sich die Brachter ein<br />

leckeres Eis. Zurück ging es durch die wunder-<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

LANGE & KOLLEGEN<br />

Arbeitsrecht<br />

Arzthaftungsrecht<br />

Bau- und Immobilienrecht<br />

Erbrecht<br />

Familien- und Scheidungsrecht<br />

Internetrecht<br />

Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

Pferderecht<br />

Reiserecht<br />

schöne Dünenlandschaft vorbei am Vogelnaturschutzpark<br />

„Het Zwin“<br />

Am dritten Tag starteten die Grenadiere zu<br />

einer großen Radtour zum Nordseehafen von<br />

Breskens. Von hier geht eine Fahrrad- und<br />

Personenfähre nach Vlissingen.<br />

Am Abreisetag ging es mit den Rädern nach<br />

Sluis, ein schönes, kleines Städtchen mit<br />

vielen Geschäften und Restaurants. Bei der<br />

Besichtigung der Getreidemühle „de Braak“<br />

(1739) ließ es sich der mitgereiste Müller<br />

Jochen Oude-Hengel nicht nehmen, fachkundig<br />

die baulichen Details der Mühle zu<br />

erklären.<br />

Bevor es am späten Nachmittag wieder ins<br />

heimische Bracht ging, dankten alle Hauptmann<br />

Heinz-Peter Schoeps für die tolle Organisation<br />

und die perfekte Hotelauswahl.<br />

Da wegen plötzlicher Erkrankung einige Teilnehmer<br />

zu Hause bleiben mussten, wird überlegt,<br />

die Fahrt nach Cadzand im kommenden<br />

Jahr noch einmal zu wiederholen.<br />

Sozialrecht<br />

Transport-und Speditionsrecht<br />

Verkehrsrecht<br />

Versicherungsrecht<br />

Vertragsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Wettbewerb- und Markenrecht<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Zivilrecht<br />

Lange & Kollegen Bürogemeinschaft · Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />

Telefon 02163-5772160 · Fax 02163-5774590<br />

info@lange-rechtsanwaelte.com<br />

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr.<br />

Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten.

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