Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 44 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Jahresrechnung der Gemeinde Schönwalde<br />
für das Haushaltsjahr 2009<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde hat in ihrer Sitzung<br />
am 02.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />
vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />
Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />
im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />
Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />
Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Wree<br />
Bürgermeister<br />
Jahresrechnung der Gemeinde Viereck<br />
für das Haushaltsjahr 2009<br />
(Siegel)<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Viereck hat in ihrer Sitzung am<br />
21.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />
vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />
Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />
im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />
Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />
die nächsten Fischereischeinprüfungen, für die Bereiche Stadt Pasewalk,<br />
Amt Uecker-Randow-Tal und Amt Löcknitz-Penkun statt.<br />
Bewerbungen werden bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin<br />
bei der Prüfungsbehörde des Amtes Uecker-Randow-Tal, Hauptund<br />
Ordnungsamt, Zimmer 206, in Pasewalk entgegengenommen.<br />
In der Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten sein:<br />
- Name, Vorname,<br />
- Geburtsdatum und Geburtsort,<br />
- Anschrift des Hauptwohnsitzes,<br />
- Unterschrift des Antragstellers sowie<br />
- bei einem minderjährigen Antragsteller eine schriftliche Einverständniserklärung<br />
des gesetzlichen Vertreters.<br />
Mit der Bewerbung ist eine Gebühr zur entrichten. Diese Gebühr beträgt<br />
bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 Euro und<br />
nach dem 18. Lebensjahr 25,00 Euro.<br />
Die Prüfung dauert 90 Minuten. Sie erfolgt zu folgenden Sachgebieten:<br />
1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion<br />
der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter,<br />
Fischkrankheiten),<br />
2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen<br />
Fischarten),<br />
3. Gerätekunde / erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden,<br />
praktische Handhabung der Fanggeräte),<br />
4. Gewässerkunde (Gewässertyp, Fischregion, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen,<br />
Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse,<br />
Fischhege, Besatzmaßnahmen) sowie<br />
Pasewalk, den 21.09.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Mohrholz<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz<br />
und Umweltrecht sowie des fischereispezifischen Straf- und<br />
Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische).<br />
Der Antragsteller hat seine Identität am Tag der Fischereischeinprüfung<br />
der Prüfungsbehörde nachzuweisen.<br />
Korrektur zur Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt August <strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Hier muss es in der Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />
Züsedom richtig heißen:<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung mit einer Kreditaufnahme-Genehmigung<br />
in Höhe von 31.600 EUR wurde am 07.06.<strong>20<strong>10</strong></strong> erteilt.<br />
Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Neumann<br />
Bürgermeisterin<br />
Amtliche Bekanntmachung für die<br />
Ablegung der Fischereischeinprüfung<br />
(Siegel)<br />
Entsprechend der Verordnung über die Fischereiprüfung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (Fischereiprüfungsverordnung – FschPfVO<br />
M-V) vom 11. August 2005 finden an folgenden Tagen<br />
Dienstag, den 26. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> um <strong>16.</strong>00 Uhr<br />
im Beratungsraum des Amtes Uecker-Randow-Tal, 17309 Pasewalk,<br />
Lindenstraße 32<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Viereck<br />
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaik“<br />
und die frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB<br />
Die Gemeinde Viereck hat am 28.01.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaik“ beschlossen. Ziel<br />
des Planverfahrens ist es, mit der Errichtung der Photovoltaikanlage umweltschonende<br />
Energie zu gewinnen. Der Geltungsbereich des Plangebietes<br />
befindet südlich der Ortslage Borken. Es wird im Norden durch<br />
Ackerland, im Osten durch die Gemarkungsgrenze, im Süden durch den<br />
Latzigsee und im Osten durch die Randow begrenzt.<br />
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die über<br />
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Auskunft geben, liegen<br />
in der Zeit vom<br />
25. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> – 25. November <strong>20<strong>10</strong></strong><br />
im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer <strong>10</strong>4, Lindenstraße<br />
32, 17309 Pasewalk öffentlich aus.