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Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag

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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 44 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Jahresrechnung der Gemeinde Schönwalde<br />

für das Haushaltsjahr 2009<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde hat in ihrer Sitzung<br />

am 02.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />

vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />

Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />

im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />

Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />

Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Wree<br />

Bürgermeister<br />

Jahresrechnung der Gemeinde Viereck<br />

für das Haushaltsjahr 2009<br />

(Siegel)<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Viereck hat in ihrer Sitzung am<br />

21.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />

vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />

Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />

im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />

Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />

die nächsten Fischereischeinprüfungen, für die Bereiche Stadt Pasewalk,<br />

Amt Uecker-Randow-Tal und Amt Löcknitz-Penkun statt.<br />

Bewerbungen werden bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin<br />

bei der Prüfungsbehörde des Amtes Uecker-Randow-Tal, Hauptund<br />

Ordnungsamt, Zimmer 206, in Pasewalk entgegengenommen.<br />

In der Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten sein:<br />

- Name, Vorname,<br />

- Geburtsdatum und Geburtsort,<br />

- Anschrift des Hauptwohnsitzes,<br />

- Unterschrift des Antragstellers sowie<br />

- bei einem minderjährigen Antragsteller eine schriftliche Einverständniserklärung<br />

des gesetzlichen Vertreters.<br />

Mit der Bewerbung ist eine Gebühr zur entrichten. Diese Gebühr beträgt<br />

bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 Euro und<br />

nach dem 18. Lebensjahr 25,00 Euro.<br />

Die Prüfung dauert 90 Minuten. Sie erfolgt zu folgenden Sachgebieten:<br />

1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion<br />

der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter,<br />

Fischkrankheiten),<br />

2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen<br />

Fischarten),<br />

3. Gerätekunde / erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden,<br />

praktische Handhabung der Fanggeräte),<br />

4. Gewässerkunde (Gewässertyp, Fischregion, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen,<br />

Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse,<br />

Fischhege, Besatzmaßnahmen) sowie<br />

Pasewalk, den 21.09.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Mohrholz<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz<br />

und Umweltrecht sowie des fischereispezifischen Straf- und<br />

Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische).<br />

Der Antragsteller hat seine Identität am Tag der Fischereischeinprüfung<br />

der Prüfungsbehörde nachzuweisen.<br />

Korrektur zur Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt August <strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Hier muss es in der Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />

Züsedom richtig heißen:<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung mit einer Kreditaufnahme-Genehmigung<br />

in Höhe von 31.600 EUR wurde am 07.06.<strong>20<strong>10</strong></strong> erteilt.<br />

Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Neumann<br />

Bürgermeisterin<br />

Amtliche Bekanntmachung für die<br />

Ablegung der Fischereischeinprüfung<br />

(Siegel)<br />

Entsprechend der Verordnung über die Fischereiprüfung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (Fischereiprüfungsverordnung – FschPfVO<br />

M-V) vom 11. August 2005 finden an folgenden Tagen<br />

Dienstag, den 26. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> um <strong>16.</strong>00 Uhr<br />

im Beratungsraum des Amtes Uecker-Randow-Tal, 17309 Pasewalk,<br />

Lindenstraße 32<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Viereck<br />

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaik“<br />

und die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB<br />

Die Gemeinde Viereck hat am 28.01.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaik“ beschlossen. Ziel<br />

des Planverfahrens ist es, mit der Errichtung der Photovoltaikanlage umweltschonende<br />

Energie zu gewinnen. Der Geltungsbereich des Plangebietes<br />

befindet südlich der Ortslage Borken. Es wird im Norden durch<br />

Ackerland, im Osten durch die Gemarkungsgrenze, im Süden durch den<br />

Latzigsee und im Osten durch die Randow begrenzt.<br />

Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die über<br />

die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Auskunft geben, liegen<br />

in der Zeit vom<br />

25. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> – 25. November <strong>20<strong>10</strong></strong><br />

im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer <strong>10</strong>4, Lindenstraße<br />

32, 17309 Pasewalk öffentlich aus.

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