Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 48 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Bekanntmachung der Gemeinde Zerrenthin<br />
über die öffentliche Auslegung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaikanlage“<br />
Die Gemeindevertretung Zerrenthin hat in ihrer Sitzung am 13.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
den Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />
1 „Photovoltaikanlage“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung<br />
mit Umweltbericht gefasst. Der Geltungsbereich des Plangebietes<br />
befindet sich südlich der Ortslage Zerrenthin auf dem Flurstück<br />
133, Flur 7 der Gemarkung Zerrenthin. Er umfasst die Fläche der ehemaligen<br />
Sandgrube der Gemeinde Zerrenthin, die als Abfalldeponie teilweise<br />
verfüllt wurde. In der Zeit vom<br />
25.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong> – 25.11.<strong>20<strong>10</strong></strong>.<br />
erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer <strong>10</strong>4, Lindenstraße<br />
32, 17309 Pasewalk, die öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB.<br />
Auslegungszeiten<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.30 Uhr<br />
Dienstag<br />
08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag<br />
08.00 – 12.00 Uhr<br />
In der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken<br />
und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung mit Umweltbericht<br />
schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />
der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben<br />
worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und<br />
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des<br />
Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />
Förderung für<br />
deutsch-polnische Begegnungsprojekte möglich<br />
Deutsch-polnische Begegnungsprojekte können in der laufenden Förderperiode<br />
im Rahmen des Förderprogrammes „Ziel 3 – Europäische<br />
territoriale Zusammenarbeit - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />
der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg und der Republik<br />
Polen (Wojewodschaft Westpommern)“ mit Mitteln aus dem Europäischen<br />
Fonds für Regionale Entwicklung – INTERREG IV A – unterstützt<br />
werden. Die durch den Fonds geförderten Maßnahmen sollen<br />
die Entstehung neuer und die Festigung bereits bestehender grenzüberschreitender<br />
Kontakte unterstützen. Mit der Möglichkeit des kleinen<br />
Fonds soll durch Annäherung und Verständigung die Zusammenarbeit<br />
in der Grenzregion gefördert werden.<br />
Antragsberechtigt sind gemeinnützig agierende Projektträger aus den<br />
Landkreisen NVP, DM, RÜG, OVP, UER, BAR, UM sowie den kreisfreien<br />
Städten Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg. Die Maßnahme<br />
muss im deutschen Teil der Euroregion POMERANIA unter Mitwirkung<br />
und entsprechender Beteiligung eines nichtgewerblichen Projektpartners<br />
aus dem polnischen Teil des Fördergebietes durchgeführt werden.<br />
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Kinder-, Jugend-<br />
und Seniorenaustausch, soziale Integration, Gesundheit und Umweltschutz.<br />
Im Rahmen der genannten Schwerpunkte können unter anderem<br />
Workshops, Schulungen, Festivals, gemeinsame Übungen und<br />
auch Aktivitäten im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt<br />
werden.<br />
Der maximale Zuschuss beträgt 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben<br />
eines Projektes. Diese können in besonderen Fällen bis zu 25.000<br />
EUR pro Projekt betragen. Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller<br />
vollständig vorzufinanzieren.<br />
Um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und -entscheidung zu gewährleisten,<br />
sollte die Antragstellung 3 Monate vor Projektbeginn (Abschluss<br />
des ersten Liefer-oder Leistungsvertrags) erfolgen. Anträge können<br />
laufend eingereicht werden.<br />
Zerrenthin, den 13.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Lemke<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Die erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung stehen als Download<br />
unter www.pomerania.net – Fonds für kleine Projekte – zur Verfügung.<br />
Für Auskunft und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des<br />
Fonds für kleine Projekte telefonisch unter 039754-529-14/24/25 oder<br />
per Email unter info@pomerania.net zur Verfügung.<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –<br />
Konzertreise Stettiner Philharmonie<br />
Festliche neue Saisoneröffnung <strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Einmal im Monat, immer freitags – geht es mit dem Reisebus in die<br />
Stettiner Philharmonie.<br />
15.40 Uhr ab Ueckermünde,<br />
15.55 Uhr Eggesin,<br />
<strong>16.</strong>05 Uhr Torgelow,<br />
<strong>16.</strong>20 Uhr Pasewalk und<br />
<strong>16.</strong>40 Uhr Löcknitz.<br />
Nationale und internationale Dirigenten und Solisten werden von<br />
den Stettiner Philharmonikern begleitet.<br />
22. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> E. Lalo Sinfonie op. 21<br />
Prokofjew Sinfonie <strong>Nr</strong>. 5 op. <strong>10</strong>0<br />
Auskunft und Buchung: Tel. 039771-22865