25.06.2014 Aufrufe

Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag

Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag

Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL - 48 - <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Bekanntmachung der Gemeinde Zerrenthin<br />

über die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 1 „Photovoltaikanlage“<br />

Die Gemeindevertretung Zerrenthin hat in ihrer Sitzung am 13.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

den Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>.<br />

1 „Photovoltaikanlage“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung<br />

mit Umweltbericht gefasst. Der Geltungsbereich des Plangebietes<br />

befindet sich südlich der Ortslage Zerrenthin auf dem Flurstück<br />

133, Flur 7 der Gemarkung Zerrenthin. Er umfasst die Fläche der ehemaligen<br />

Sandgrube der Gemeinde Zerrenthin, die als Abfalldeponie teilweise<br />

verfüllt wurde. In der Zeit vom<br />

25.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong> – 25.11.<strong>20<strong>10</strong></strong>.<br />

erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Bauverwaltung, Zimmer <strong>10</strong>4, Lindenstraße<br />

32, 17309 Pasewalk, die öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB.<br />

Auslegungszeiten<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.30 Uhr<br />

Dienstag<br />

08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

In der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken<br />

und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung mit Umweltbericht<br />

schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />

der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben<br />

worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und<br />

nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des<br />

Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />

Förderung für<br />

deutsch-polnische Begegnungsprojekte möglich<br />

Deutsch-polnische Begegnungsprojekte können in der laufenden Förderperiode<br />

im Rahmen des Förderprogrammes „Ziel 3 – Europäische<br />

territoriale Zusammenarbeit - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg und der Republik<br />

Polen (Wojewodschaft Westpommern)“ mit Mitteln aus dem Europäischen<br />

Fonds für Regionale Entwicklung – INTERREG IV A – unterstützt<br />

werden. Die durch den Fonds geförderten Maßnahmen sollen<br />

die Entstehung neuer und die Festigung bereits bestehender grenzüberschreitender<br />

Kontakte unterstützen. Mit der Möglichkeit des kleinen<br />

Fonds soll durch Annäherung und Verständigung die Zusammenarbeit<br />

in der Grenzregion gefördert werden.<br />

Antragsberechtigt sind gemeinnützig agierende Projektträger aus den<br />

Landkreisen NVP, DM, RÜG, OVP, UER, BAR, UM sowie den kreisfreien<br />

Städten Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg. Die Maßnahme<br />

muss im deutschen Teil der Euroregion POMERANIA unter Mitwirkung<br />

und entsprechender Beteiligung eines nichtgewerblichen Projektpartners<br />

aus dem polnischen Teil des Fördergebietes durchgeführt werden.<br />

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Kinder-, Jugend-<br />

und Seniorenaustausch, soziale Integration, Gesundheit und Umweltschutz.<br />

Im Rahmen der genannten Schwerpunkte können unter anderem<br />

Workshops, Schulungen, Festivals, gemeinsame Übungen und<br />

auch Aktivitäten im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt<br />

werden.<br />

Der maximale Zuschuss beträgt 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben<br />

eines Projektes. Diese können in besonderen Fällen bis zu 25.000<br />

EUR pro Projekt betragen. Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller<br />

vollständig vorzufinanzieren.<br />

Um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und -entscheidung zu gewährleisten,<br />

sollte die Antragstellung 3 Monate vor Projektbeginn (Abschluss<br />

des ersten Liefer-oder Leistungsvertrags) erfolgen. Anträge können<br />

laufend eingereicht werden.<br />

Zerrenthin, den 13.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Lemke<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

Die erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung stehen als Download<br />

unter www.pomerania.net – Fonds für kleine Projekte – zur Verfügung.<br />

Für Auskunft und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des<br />

Fonds für kleine Projekte telefonisch unter 039754-529-14/24/25 oder<br />

per Email unter info@pomerania.net zur Verfügung.<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –<br />

Konzertreise Stettiner Philharmonie<br />

Festliche neue Saisoneröffnung <strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Einmal im Monat, immer freitags – geht es mit dem Reisebus in die<br />

Stettiner Philharmonie.<br />

15.40 Uhr ab Ueckermünde,<br />

15.55 Uhr Eggesin,<br />

<strong>16.</strong>05 Uhr Torgelow,<br />

<strong>16.</strong>20 Uhr Pasewalk und<br />

<strong>16.</strong>40 Uhr Löcknitz.<br />

Nationale und internationale Dirigenten und Solisten werden von<br />

den Stettiner Philharmonikern begleitet.<br />

22. <strong>Oktober</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong> E. Lalo Sinfonie op. 21<br />

Prokofjew Sinfonie <strong>Nr</strong>. 5 op. <strong>10</strong>0<br />

Auskunft und Buchung: Tel. 039771-22865

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!