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Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...

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2.2.5 Arten der Sprechfunknachrichten<br />

Sprechfunknachrichten sind:<br />

• Gespräche (G)<br />

• Durchsagen (D)<br />

• Sprüche (S)<br />

Das Gespräch ist ein formloser, unmittelbarer Informationsaustausch. Ist zu erwarten, daß der verlangte Teilnehmer<br />

erst herbeigeholt werden muß, ist eine Voranmeldung erforderlich.<br />

Die Durchsage ist eine formlose Nachricht, die nicht nachzuweisen ist. Ihr Inhalt sollte stichwortartig vorgefaßt<br />

sein und, wenn erforderlich, von der Gegenstelle niedergeschrieben oder aufgezeichnet werden.<br />

Der Spruch ist eine formgebundene, schriftlich festgelegte Nachricht, die von der Gegenstelle wortwörtlich<br />

mitgeschrieben werden muß und über deren Verbleib eine Nachweisung, z.B. durch Ablage der Nachrichten,<br />

zu führen ist. Er gliedert sich in Kopf, Anschrift, evtl. Vermerken, Inhalt und Absender. Der Spruch ist die<br />

Ausnahme im Sprechfunkverkehr. Er wird im KatS nicht mehr angewendet.<br />

Die Art der Nachricht wird vom Aufgeber bestimmt.<br />

2.2.6 Vorrangstufen<br />

Nachrichten werden nach Vorrangstufen eingeteilt in:<br />

• Einfach -Nachrichten,<br />

• Sofort - Nachrichten,<br />

• Blitz - Nachrichten,<br />

• Staatsnot - Nachrichten.<br />

Einfach - Nachrichten werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgefertigt.<br />

Sofort - Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk ”<br />

Sofort“ gekennzeichnet<br />

werden. Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor ”<br />

Einfach - Nachrichten“ abzufertigen. Bestehender<br />

Funkverkehr wird nicht unterbrochen. Als ”<br />

Sofort“ sind nur solchen Nachrichten zu kennzeichnen, bei<br />

denen eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt und jede Verzögerung nachteilige Folgen mit sich bringen würde.<br />

Blitz - Nachrichten sind sehr dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk ”<br />

Blitz“ gekennzeichnet<br />

werden. Sie sind vor ”<br />

Einfach- und Sofort - Nachrichten“ abzufertigen. Bestehender Sprechfunkverkehr<br />

niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen.<br />

Sie dürfen nur aufgegeben werden<br />

• zum Schutz menschlichen Lebens,<br />

• zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen,<br />

• im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />

Staatsnot - Nachrichten haben die höchste Vorrangstufe und dürfen nur von der Bundesregierung und den<br />

Landesregierungen aufgegeben werden.<br />

Die Vorrangstufe einer Nachricht wird vom Auftraggeber bestimmt. Bei der Verwendung von Vorrangstufen ist<br />

ein strenger Maßstab anzulegen, da auch Einfach-Nachrichten zum Schutz menschlichen Lebens, im Einsatzfall<br />

oder bei Katastrophen befördert werden.<br />

Erkennt der Sprechfunker, daß Vorrangstufen verwendet werden, die offensichtlich den vorstehenden Bestimmungen<br />

widersprechen, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen.<br />

Weiterhin werden in der DV 810 die im Sprechfunkverkehr bekannten Verkehrsarten und Verkehrsformen<br />

erläutert, und die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs wird eingehend (mit Beispielen) erklärt. In diesen Unterlagen<br />

finden Sie diese Punkte im Abschnitt 5.<br />

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