Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...
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2.2.5 Arten der Sprechfunknachrichten<br />
Sprechfunknachrichten sind:<br />
• Gespräche (G)<br />
• Durchsagen (D)<br />
• Sprüche (S)<br />
Das Gespräch ist ein formloser, unmittelbarer Informationsaustausch. Ist zu erwarten, daß der verlangte Teilnehmer<br />
erst herbeigeholt werden muß, ist eine Voranmeldung erforderlich.<br />
Die Durchsage ist eine formlose Nachricht, die nicht nachzuweisen ist. Ihr Inhalt sollte stichwortartig vorgefaßt<br />
sein und, wenn erforderlich, von der Gegenstelle niedergeschrieben oder aufgezeichnet werden.<br />
Der Spruch ist eine formgebundene, schriftlich festgelegte Nachricht, die von der Gegenstelle wortwörtlich<br />
mitgeschrieben werden muß und über deren Verbleib eine Nachweisung, z.B. durch Ablage der Nachrichten,<br />
zu führen ist. Er gliedert sich in Kopf, Anschrift, evtl. Vermerken, Inhalt und Absender. Der Spruch ist die<br />
Ausnahme im Sprechfunkverkehr. Er wird im KatS nicht mehr angewendet.<br />
Die Art der Nachricht wird vom Aufgeber bestimmt.<br />
2.2.6 Vorrangstufen<br />
Nachrichten werden nach Vorrangstufen eingeteilt in:<br />
• Einfach -Nachrichten,<br />
• Sofort - Nachrichten,<br />
• Blitz - Nachrichten,<br />
• Staatsnot - Nachrichten.<br />
Einfach - Nachrichten werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgefertigt.<br />
Sofort - Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk ”<br />
Sofort“ gekennzeichnet<br />
werden. Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor ”<br />
Einfach - Nachrichten“ abzufertigen. Bestehender<br />
Funkverkehr wird nicht unterbrochen. Als ”<br />
Sofort“ sind nur solchen Nachrichten zu kennzeichnen, bei<br />
denen eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt und jede Verzögerung nachteilige Folgen mit sich bringen würde.<br />
Blitz - Nachrichten sind sehr dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk ”<br />
Blitz“ gekennzeichnet<br />
werden. Sie sind vor ”<br />
Einfach- und Sofort - Nachrichten“ abzufertigen. Bestehender Sprechfunkverkehr<br />
niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen.<br />
Sie dürfen nur aufgegeben werden<br />
• zum Schutz menschlichen Lebens,<br />
• zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen,<br />
• im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />
Staatsnot - Nachrichten haben die höchste Vorrangstufe und dürfen nur von der Bundesregierung und den<br />
Landesregierungen aufgegeben werden.<br />
Die Vorrangstufe einer Nachricht wird vom Auftraggeber bestimmt. Bei der Verwendung von Vorrangstufen ist<br />
ein strenger Maßstab anzulegen, da auch Einfach-Nachrichten zum Schutz menschlichen Lebens, im Einsatzfall<br />
oder bei Katastrophen befördert werden.<br />
Erkennt der Sprechfunker, daß Vorrangstufen verwendet werden, die offensichtlich den vorstehenden Bestimmungen<br />
widersprechen, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen.<br />
Weiterhin werden in der DV 810 die im Sprechfunkverkehr bekannten Verkehrsarten und Verkehrsformen<br />
erläutert, und die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs wird eingehend (mit Beispielen) erklärt. In diesen Unterlagen<br />
finden Sie diese Punkte im Abschnitt 5.<br />
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