Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...
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HEROS ROTENBURG 00/01 HEROS ROTENBURG 21/10<br />
HEROS ROTENBURG 21/10 von<br />
HEROS ROTENBURG 00/01<br />
- Durchsage -, kommen!<br />
1 2 3 0 - Verpflegungsausgabe ?????????????, Rathaus<br />
Rotenburg,<br />
kommen!<br />
Hier HEROS ROTENBURG 00/01,<br />
Ich wiederhole alles zwischen Verpflegungsausgabe und<br />
Rathaus - Verpflegungsausgabe in 10 Minuten, Rathauskommen!<br />
Hier HEROS ROTENBURG 21/10, kommen!<br />
Hier HEROS ROTENBURG 21/10,<br />
wiederholen Sie alles zwischen Verpflegungsausgabe und<br />
Rathaus,<br />
kommen!<br />
Verstanden, Ende!<br />
Verpflegungsausgabe und Rathaus sind bei dieser Wiederholung die Bezugsworte, die sowohl bei der Wiederholungsaufforderung<br />
als auch bei der Wiederholung selbst unbedingt mitzusprechen sind!<br />
5.4.11 Kanalwechsel<br />
Der Wechsel ist von der Leitstelle oder Betriebsleitung anzukündigen.<br />
(Heros x an alle, Kanalwechsel auf . . . , Heros y, kommen!) Der Empfang der Ankündigung ist von allen<br />
Sprechfunkbetriebsstellen zu bestätigen.<br />
(Hier Heros y, verstanden, kommen!) Die Leitstelle hält den Kanal bis zur endgültigen Verbindungsaufnahme<br />
mit allen Sprechfunkbetriebsstellen besetzt. Danach wird der Kanalwechsel angeordnet und durchgeführt.<br />
Die Sprechfunkbetriebsstellen schalten selbständig auf den bisherigen Kanal, wenn sie innerhalb von 3 Minuten<br />
keine Verbindung bekommen. Die Leitstelle fragt nach dem Wechsel aller Sprechfunkbetriebsstellen auf den<br />
neuen Kanal als erstes die Verständigung mit allen Betriebsstellen ab.<br />
5.4.12 Hinweis für Aufgeber / Empfänger von Nachrichten<br />
Über Fernmeldenetze der BOS dürfen nur Nachrichten dienstlichen Inhalts befördert werden. BOS sowie deren<br />
Dienststellen, Einrichtungen und Einheiten sind aufgabeberechtigt für Nachrichten, die über eine eigene<br />
Fernmeldeverbindung befördert werden sollen. Die Aufgabe von Nachrichten zur Beförderung über Fernmeldeverbindungen<br />
anderer BOS ist nur dann statthaft, wenn sich die Notwendigkeit hierzu aus der Zusammenarbeit<br />
ergibt. In Ausnahmefällen dürfen Nachrichten an bzw. von Behörden, Organisationen oder Instituten, die nicht<br />
zu den BOS gehören, über Fernmeldeverbindungen der BOS befördert werden, wenn dies im dringenden<br />
öffentlichen Interesse ist und der Aufgeber bzw. Empfänger BOS sind.<br />
5.4.13 Behandlung von Nachrichten<br />
Schriftlich aufgenommene Nachrichten sind mit einem Annahmevermerk (Datum, Zeit, Name des Annehmenden)<br />
zu versehen. Bei mündlich angenommenen Nachrichten ist der Name des Aufgebenden zu vermerken.<br />
Unklarheiten sind vor Annahme der Nachricht zu beseitigen.<br />
Nachrichten gelten als befördert, wenn die aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle die Empfangsbestätigung<br />
gegeben hat. Die Zeit der Empfangsbestätigung ist bei schriftlichen Nachrichten in den Beförderungsvermerk<br />
aufzunehmen; sie entspricht der Zeit, die von der aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle in den Aufnahmevermerk<br />
einzutragen ist.<br />
Eigenmächtiges Ändern einer Nachricht ist dem Sprechfunker verboten.<br />
Die Empfänger von Nachrichten werden durch die aufnehmende Fernmeldebetriebsstelle benachrichtigt und um<br />
Abholung der Nachricht gebeten. Bei Staatsnot- und Blitz- Nachrichten muß der Empfänger sofort verständigt<br />
werden. Nachrichten sind nicht durch das Betriebspersonal zuzustellen. Die Entgegennahme ist vom Abholenden<br />
bei der Fernmeldebetriebsstelle schriftlich zu bestätigen.<br />
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