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Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...

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HEROS ROTENBURG 00/01 HEROS ROTENBURG 21/10<br />

HEROS ROTENBURG 21/10 von<br />

HEROS ROTENBURG 00/01<br />

- Durchsage -, kommen!<br />

1 2 3 0 - Verpflegungsausgabe ?????????????, Rathaus<br />

Rotenburg,<br />

kommen!<br />

Hier HEROS ROTENBURG 00/01,<br />

Ich wiederhole alles zwischen Verpflegungsausgabe und<br />

Rathaus - Verpflegungsausgabe in 10 Minuten, Rathauskommen!<br />

Hier HEROS ROTENBURG 21/10, kommen!<br />

Hier HEROS ROTENBURG 21/10,<br />

wiederholen Sie alles zwischen Verpflegungsausgabe und<br />

Rathaus,<br />

kommen!<br />

Verstanden, Ende!<br />

Verpflegungsausgabe und Rathaus sind bei dieser Wiederholung die Bezugsworte, die sowohl bei der Wiederholungsaufforderung<br />

als auch bei der Wiederholung selbst unbedingt mitzusprechen sind!<br />

5.4.11 Kanalwechsel<br />

Der Wechsel ist von der Leitstelle oder Betriebsleitung anzukündigen.<br />

(Heros x an alle, Kanalwechsel auf . . . , Heros y, kommen!) Der Empfang der Ankündigung ist von allen<br />

Sprechfunkbetriebsstellen zu bestätigen.<br />

(Hier Heros y, verstanden, kommen!) Die Leitstelle hält den Kanal bis zur endgültigen Verbindungsaufnahme<br />

mit allen Sprechfunkbetriebsstellen besetzt. Danach wird der Kanalwechsel angeordnet und durchgeführt.<br />

Die Sprechfunkbetriebsstellen schalten selbständig auf den bisherigen Kanal, wenn sie innerhalb von 3 Minuten<br />

keine Verbindung bekommen. Die Leitstelle fragt nach dem Wechsel aller Sprechfunkbetriebsstellen auf den<br />

neuen Kanal als erstes die Verständigung mit allen Betriebsstellen ab.<br />

5.4.12 Hinweis für Aufgeber / Empfänger von Nachrichten<br />

Über Fernmeldenetze der BOS dürfen nur Nachrichten dienstlichen Inhalts befördert werden. BOS sowie deren<br />

Dienststellen, Einrichtungen und Einheiten sind aufgabeberechtigt für Nachrichten, die über eine eigene<br />

Fernmeldeverbindung befördert werden sollen. Die Aufgabe von Nachrichten zur Beförderung über Fernmeldeverbindungen<br />

anderer BOS ist nur dann statthaft, wenn sich die Notwendigkeit hierzu aus der Zusammenarbeit<br />

ergibt. In Ausnahmefällen dürfen Nachrichten an bzw. von Behörden, Organisationen oder Instituten, die nicht<br />

zu den BOS gehören, über Fernmeldeverbindungen der BOS befördert werden, wenn dies im dringenden<br />

öffentlichen Interesse ist und der Aufgeber bzw. Empfänger BOS sind.<br />

5.4.13 Behandlung von Nachrichten<br />

Schriftlich aufgenommene Nachrichten sind mit einem Annahmevermerk (Datum, Zeit, Name des Annehmenden)<br />

zu versehen. Bei mündlich angenommenen Nachrichten ist der Name des Aufgebenden zu vermerken.<br />

Unklarheiten sind vor Annahme der Nachricht zu beseitigen.<br />

Nachrichten gelten als befördert, wenn die aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle die Empfangsbestätigung<br />

gegeben hat. Die Zeit der Empfangsbestätigung ist bei schriftlichen Nachrichten in den Beförderungsvermerk<br />

aufzunehmen; sie entspricht der Zeit, die von der aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle in den Aufnahmevermerk<br />

einzutragen ist.<br />

Eigenmächtiges Ändern einer Nachricht ist dem Sprechfunker verboten.<br />

Die Empfänger von Nachrichten werden durch die aufnehmende Fernmeldebetriebsstelle benachrichtigt und um<br />

Abholung der Nachricht gebeten. Bei Staatsnot- und Blitz- Nachrichten muß der Empfänger sofort verständigt<br />

werden. Nachrichten sind nicht durch das Betriebspersonal zuzustellen. Die Entgegennahme ist vom Abholenden<br />

bei der Fernmeldebetriebsstelle schriftlich zu bestätigen.<br />

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