Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...
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2 Rechtsvorschriften<br />
Für das Errichten und Betreiben von Sprechfunkbetriebsstellen und Sprechfunkverbindungen sowie für die Abwicklung<br />
des Sprechfunkverkehrs bei den Sicherheitsbehörden gelten eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen,<br />
Richtlinien und Vorschriften.<br />
Besonders wichtig für den Sprechfunker sind:<br />
• Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden<br />
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (BOS-Funkrichtlinie), GMBl 2000, S.413<br />
• Dienstvorschrift ”<br />
Sprechfunkdienst“ (DV 810), eingeführt mit Rd. Erl. d. MI vom 27.05.1977<br />
Weitere allgemein relevante Rechtsvorschriften (siehe Anhang) sind:<br />
• Grundgesetz (GG) Art. 73 Abs. 7 (Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes) und Art. 10<br />
(Brief und Postgeheimnis)<br />
• Telekommunikationsgesetz (TKG), gesetzliches Regelwerk für Fernmeldeanlagen. Beachte: §1-5, §59-65,<br />
§85-96<br />
• Strafgesetzbuch (StGB), definiert Straftaten und regelt das Ausmaß. Beachte:<br />
§ 11, Abs. 1, Abschnitt 2 und 4 (Personen und Sachbegriffe)<br />
§ 201, Abs. 2, Abschnitt 3 und 4 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />
§ 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />
§ 331 (Vorteilsnahme)<br />
§ 332 (Bestechlichkeit)<br />
§ 353 (Verletzung des Dienstgeheimnisses)<br />
§ 358 (Nebenfolgen)<br />
• Verpflichtungsgesetz, zur Verpflichtung einer Person auf die ”<br />
gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten“<br />
ohne Amtsträger zu sein.<br />
2.1 BOS-Funkrichtlinie<br />
Die in der ”<br />
BOS-Funkrichtlinie“ enthaltenen Bestimmungen<br />
1. enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden;<br />
2. legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden;<br />
3. regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der Zuteilung<br />
von Frequenzen;<br />
4. benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des nichtöffentlichen<br />
mobilen Landfunks (nömL) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) und enthalten Grundsätze zur<br />
Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung;<br />
5. enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS-Funk.<br />
2.1.1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)<br />
Berechtigte des BOS-Funks sind:<br />
• die Polizeien der Länder;<br />
• die Polizeien des Bundes;<br />
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