03.07.2014 Aufrufe

Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...

Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...

Ausbildungsunterlagen SPRECHFUNK-THW - SELECTRIC ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Rechtsvorschriften<br />

Für das Errichten und Betreiben von Sprechfunkbetriebsstellen und Sprechfunkverbindungen sowie für die Abwicklung<br />

des Sprechfunkverkehrs bei den Sicherheitsbehörden gelten eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen,<br />

Richtlinien und Vorschriften.<br />

Besonders wichtig für den Sprechfunker sind:<br />

• Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden<br />

und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (BOS-Funkrichtlinie), GMBl 2000, S.413<br />

• Dienstvorschrift ”<br />

Sprechfunkdienst“ (DV 810), eingeführt mit Rd. Erl. d. MI vom 27.05.1977<br />

Weitere allgemein relevante Rechtsvorschriften (siehe Anhang) sind:<br />

• Grundgesetz (GG) Art. 73 Abs. 7 (Umfang der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes) und Art. 10<br />

(Brief und Postgeheimnis)<br />

• Telekommunikationsgesetz (TKG), gesetzliches Regelwerk für Fernmeldeanlagen. Beachte: §1-5, §59-65,<br />

§85-96<br />

• Strafgesetzbuch (StGB), definiert Straftaten und regelt das Ausmaß. Beachte:<br />

§ 11, Abs. 1, Abschnitt 2 und 4 (Personen und Sachbegriffe)<br />

§ 201, Abs. 2, Abschnitt 3 und 4 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)<br />

§ 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen)<br />

§ 331 (Vorteilsnahme)<br />

§ 332 (Bestechlichkeit)<br />

§ 353 (Verletzung des Dienstgeheimnisses)<br />

§ 358 (Nebenfolgen)<br />

• Verpflichtungsgesetz, zur Verpflichtung einer Person auf die ”<br />

gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten“<br />

ohne Amtsträger zu sein.<br />

2.1 BOS-Funkrichtlinie<br />

Die in der ”<br />

BOS-Funkrichtlinie“ enthaltenen Bestimmungen<br />

1. enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden;<br />

2. legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden;<br />

3. regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der Zuteilung<br />

von Frequenzen;<br />

4. benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des nichtöffentlichen<br />

mobilen Landfunks (nömL) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) und enthalten Grundsätze zur<br />

Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung;<br />

5. enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS-Funk.<br />

2.1.1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)<br />

Berechtigte des BOS-Funks sind:<br />

• die Polizeien der Länder;<br />

• die Polizeien des Bundes;<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!