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Figurationen von Armut und Fremdheit. Eine Zwischenbilanz ...

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34 Lutz Raphael<br />

Praktiken im Umgang mit Armen <strong>und</strong> Fremden <strong>und</strong> den gesellschaftlichen<br />

bzw. herrschaftlich-politischen Vorstellungen <strong>und</strong> Interessen. Schon<br />

die Konstruktion dieses ›Dreiecksverhältnisses‹ auf der Makroebene historisch-soziologischer<br />

Epochenvergleiche verweist darauf, dass es nach<br />

den bisherigen Forschungsbef<strong>und</strong>en eher um komplexe Wechselwirkungen<br />

geht, aber auch große Unterschiede im Grad der Verkopplungen <strong>von</strong><br />

religiösen, herrschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Semantiken <strong>und</strong> Praktiken<br />

festzustellen sind. Die Genese eigenständiger politisch-herrschaftlicher,<br />

ökonomischer, schließlich gesellschaftlicher <strong>und</strong> humanitärer Semantiken<br />

der Armen- <strong>und</strong> Fremdenpolitik seit dem Mittelalter ist immer<br />

wieder linear als Ab- <strong>und</strong> Auflösungsprozess traditionell religiöser Semantik<br />

interpretiert worden, in pointiert modernisierungstheoretischen<br />

Lesarten ist der europäische Sozialstaat in allen seinen Varianten sogar<br />

der säkulare Nachfolger <strong>von</strong> Caritas <strong>und</strong> misericordia. Welches Modell<br />

wird den zahlreichen Bef<strong>und</strong>en zur langfristigen Wirkmächtigkeit religiöser<br />

Semantiken, Institutionen <strong>und</strong> Praktiken vor allem in der Fürsorge<br />

<strong>und</strong> Armenhilfe besser gerecht? Welche Zäsuren erweisen sich für<br />

eine epochenübergreifende Betrachtung als relevant <strong>und</strong> wichtig?<br />

2. Die Beschäftigung mit den Zugehörigkeitsrechten <strong>von</strong> Fremden hat<br />

– wie nicht anders zu erwarten – die Heterogenität der historischen Konstellationen<br />

<strong>und</strong> das Gewicht konkreter Interessenlagen scharf herausgearbeitet,<br />

welche das Recht als Inklusionsmodus <strong>von</strong> Fremden in Herrschaftsverbände<br />

kennzeichnen. Aufschlussreich <strong>und</strong> erfolgversprechend<br />

scheint es, diesen Weg weiterzuschreiten erstens hin zu einem systematischen<br />

Vergleich dieser rechtlich-politischen Ausgestaltungen der Beziehungen<br />

zwischen Fremden <strong>und</strong> Einheimischen hinsichtlich der rechtlich<br />

geregelten Handlungsräume, zweitens – damit eng verb<strong>und</strong>en – hinsichtlich<br />

der Relevanz dieser Rechte für die Alltagsexistenz der Betroffenen<br />

<strong>und</strong> drittens schließlich mit Blick auf die Differenz zu den Rechtsstellungen<br />

der Nicht-Fremden <strong>und</strong> ihren Handlungsoptionen im Rahmen des<br />

rechtlich Normierten.<br />

3. Das Spannungsfeld zwischen Semantiken der Inklusion / Exklusion<br />

<strong>und</strong> visuellen Repräsentationen der <strong>Armut</strong> <strong>und</strong> der Fürsorge ist<br />

bereits an vielen Einzelbeispielen präzisiert worden. Können diese Fälle<br />

in einen größeren Zusammenhang gestellt werden? Lassen sich Phasen<br />

des Umbruchs <strong>und</strong> der Genese neuer Bildformate <strong>und</strong> Bildprogramme<br />

erkennen, die wiederum in Bezug stehen mit Umbrüchen in den Inklusions-<br />

/ Exklusionsweisen <strong>von</strong> Armen? Welche Beziehungen – <strong>von</strong>

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