Geschäftsbericht 2003 - Sparkasse Bochum
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Nachrangige Vermögensgegenstände<br />
Nachrangige Vermögensgegenstände sind in folgenden 31.12.<strong>2003</strong> Vorjahr<br />
Aktivposten enthalten: TEUR TEUR<br />
Forderungen an Kreditinstitute 2.679 2.679<br />
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.522 5.522<br />
Sonstige Vermögensgegenstände 5.113 5.113<br />
13.314 13.314<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Die aufgrund folgender Vorschrift gebildeten Sonderposten 31.12.<strong>2003</strong> Vorjahr<br />
wurden im Geschäftsjahr aufgelöst TEUR TEUR<br />
§ 52 Abs. 16 EStG 0 3.245<br />
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten<br />
in Fremdwährung<br />
Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im<br />
Gesamtbetrag von TEUR 48.251 und Verbindlichkeiten im<br />
Gesamtbetrag von TEUR 17.844.<br />
Verbindlichkeiten, für die Vermögensgegenstände<br />
als Sicherheit übertragen sind<br />
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten sind Forderungen in Höhe von TEUR<br />
44.436 (im Vorjahr TEUR 27.204) als Sicherheit übertragen.<br />
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
Die folgenden Bilanzposten enthalten Forderungen an<br />
bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht:<br />
Verbundene Unternehmen<br />
Unternehmen, mit denen<br />
ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
31.12.<strong>2003</strong> Vorjahr 31.12.<strong>2003</strong> Vorjahr<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Forderungen an Kunden 0 76 128.788 81.332<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.886 1.427 3.818 9.378<br />
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen<br />
für die Darstellung der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der <strong>Sparkasse</strong> wird auf Angaben<br />
gemäß § 285 Nr. 11 HGB und auf die Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.