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( 4 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 20.11.2013

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Seite - 6 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 11 20. November 2013 Jahrgang 3<br />

nichtöffentlicher Teil<br />

1. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses<br />

- nichtöffentlicher Teil -<br />

2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen<br />

3. Bauamtsangelegenheiten<br />

4. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und<br />

<strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />

gez. Antje Klecar<br />

Bürgermeisterin<br />

Ordnungsamt<br />

Information zu den Öffnungszeiten<br />

<strong>der</strong> Einwohnermeldebehörde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

<strong>Löbejün</strong> am Verwaltungsstandort <strong>Löbejün</strong><br />

Montag, 25.11.2013: geschlossen<br />

Dienstag, 26.11.2013: 09:00 - 12:00 Uhr und<br />

13:00 - 18.00 Uhr<br />

Verwaltungsstandort: <strong>Löbejün</strong><br />

Mittwoch, 27.11.2013: 08:00 - 12:00 Uhr und<br />

13:00 - 16:00 Uhr<br />

Verwaltungsstandort: <strong>Löbejün</strong><br />

Donnerstag, 28.11.2013: 09:00 - 12.00 Uhr<br />

Verwaltungsstandort: <strong>Wettin</strong><br />

Freitag, 29.11.2013: geschlossen<br />

Mona Heinrich<br />

Einwohnermeldebehörde<br />

Sachbearbeiterin<br />

Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen<br />

so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein, dass eine durchgehende<br />

benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.<br />

Festgetretener o<strong>der</strong> auftauen<strong>der</strong> Schnee ist ebenfalls, soweit<br />

möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.<br />

Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden<br />

Schnees und <strong>der</strong> Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes<br />

nicht zugemutet werden kann, darf <strong>der</strong> Schnee auf Verkehrsflächen<br />

nur so abgelagert werden, dass <strong>der</strong> Verkehr und<br />

vor allem die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Verpflichteten haben bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege,<br />

die Zugänge zu den Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn<br />

und zum Grundstückseingang <strong>der</strong>art und so rechtzeitig<br />

zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht<br />

entstehen können.<br />

Als Streumaterial sind vor allem Sande und Splitte zu verwenden.<br />

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />

Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Verwendung<br />

von Asche ist verboten.<br />

Die Räum- und Streupflichten gelten für die Zeit von 07:00 bis<br />

20:00 Uhr an Werktagen und von 08:30 bis 20:00 an Sonn- und<br />

Feiertagen. Sie sind nach Schneefall unverzüglich durchzuführen.<br />

Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten Kontrollen<br />

des geleisteten Winterdienstes durchführen.<br />

Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Sicherheit auf allen öffentlichen<br />

Wegen und Plätzen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>.<br />

Papendieck<br />

Amtsleiter Ordnungsamt<br />

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Hiermit werden alle Einwohner auf ihre Räum- und Streupflichten<br />

bei Schnee und Eis hingewiesen.<br />

Verpflichtete im Sinne <strong>der</strong> Satzung sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten,<br />

Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach<br />

§§ 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB.<br />

Liegen mehrere Grundstücke hintereinan<strong>der</strong> zur erschließenden<br />

Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück<br />

und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke)<br />

eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke<br />

sind erschlossen, wenn sie zu einer öffentlichen Straße, ohne an<br />

sie zu grenzen, über eine Zuwegung verfügen. Eine Reinigungseinheit<br />

bilden auch zwei gegenüberliegende Grundstücke mit einem<br />

einseitig vorhandenen Gehweg. Die Eigentümer und Besitzer<br />

des zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücks<br />

sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht<br />

wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu mit dem<br />

ersten Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des<br />

Kopfgrundstückes, fortfahrend in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> dahinter<br />

liegenden Grundstücke. Bei gegenüberliegenden Grundstücken<br />

beginnt <strong>der</strong>jenige, dessen Grundstück an dem Gehweg anliegt.<br />

Wer zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet ist, muss für<br />

die Zeit seiner Abwesenheit (Dienstreise, Urlaub) für täglichen<br />

Ersatz sorgen.<br />

Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wasserwehr <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> gesucht!<br />

Für Städte und Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser-<br />

und Eisgefahr bedroht sind, schreibt das Wassergesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer<br />

Wasserwehr vor. Die Wasserwehr unterstützt die Wasserbehörden<br />

bei <strong>der</strong> Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser<br />

o<strong>der</strong> Eisgang drohen. Hierbei geht es um Schutzmaßnahmen,<br />

von denen alle Einwohner profitieren.<br />

Um im Hochwasserfall schnell und sicher handeln zu können,<br />

wird jede helfende Hand benötigt.<br />

Wir suchen daher ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wasserwehr<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wasserwehren werden<br />

Schulungen mit den Schwerpunkten Hochwasser und Deichverteidigung<br />

angeboten.<br />

Falls wir Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit geweckt<br />

haben, melden Sie sich bitte im Ordnungsamt <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> bei Herrn Papendieck unter 034603<br />

75721 o<strong>der</strong> Frau Zimmer 034603 75720.<br />

Papendieck<br />

Amtsleiter Ordnungsamt<br />

Bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen in<br />

einer solchen Breite zu beräumen, dass <strong>der</strong> Verkehr nicht mehr<br />

als vermeidbar beeinträchtigt wird.

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