( 4 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 20.11.2013
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Seite - 6 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Nr. 11 20. November 2013 Jahrgang 3<br />
nichtöffentlicher Teil<br />
1. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses<br />
- nichtöffentlicher Teil -<br />
2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen<br />
3. Bauamtsangelegenheiten<br />
4. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und<br />
<strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />
gez. Antje Klecar<br />
Bürgermeisterin<br />
Ordnungsamt<br />
Information zu den Öffnungszeiten<br />
<strong>der</strong> Einwohnermeldebehörde <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />
<strong>Löbejün</strong> am Verwaltungsstandort <strong>Löbejün</strong><br />
Montag, 25.11.2013: geschlossen<br />
Dienstag, 26.11.2013: 09:00 - 12:00 Uhr und<br />
13:00 - 18.00 Uhr<br />
Verwaltungsstandort: <strong>Löbejün</strong><br />
Mittwoch, 27.11.2013: 08:00 - 12:00 Uhr und<br />
13:00 - 16:00 Uhr<br />
Verwaltungsstandort: <strong>Löbejün</strong><br />
Donnerstag, 28.11.2013: 09:00 - 12.00 Uhr<br />
Verwaltungsstandort: <strong>Wettin</strong><br />
Freitag, 29.11.2013: geschlossen<br />
Mona Heinrich<br />
Einwohnermeldebehörde<br />
Sachbearbeiterin<br />
Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen<br />
so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein, dass eine durchgehende<br />
benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.<br />
Festgetretener o<strong>der</strong> auftauen<strong>der</strong> Schnee ist ebenfalls, soweit<br />
möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.<br />
Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden<br />
Schnees und <strong>der</strong> Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes<br />
nicht zugemutet werden kann, darf <strong>der</strong> Schnee auf Verkehrsflächen<br />
nur so abgelagert werden, dass <strong>der</strong> Verkehr und<br />
vor allem die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Verpflichteten haben bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege,<br />
die Zugänge zu den Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn<br />
und zum Grundstückseingang <strong>der</strong>art und so rechtzeitig<br />
zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht<br />
entstehen können.<br />
Als Streumaterial sind vor allem Sande und Splitte zu verwenden.<br />
Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />
Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Verwendung<br />
von Asche ist verboten.<br />
Die Räum- und Streupflichten gelten für die Zeit von 07:00 bis<br />
20:00 Uhr an Werktagen und von 08:30 bis 20:00 an Sonn- und<br />
Feiertagen. Sie sind nach Schneefall unverzüglich durchzuführen.<br />
Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten Kontrollen<br />
des geleisteten Winterdienstes durchführen.<br />
Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Sicherheit auf allen öffentlichen<br />
Wegen und Plätzen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>.<br />
Papendieck<br />
Amtsleiter Ordnungsamt<br />
Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Das Ordnungsamt informiert!<br />
Hiermit werden alle Einwohner auf ihre Räum- und Streupflichten<br />
bei Schnee und Eis hingewiesen.<br />
Verpflichtete im Sinne <strong>der</strong> Satzung sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten,<br />
Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach<br />
§§ 1030 ff BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB.<br />
Liegen mehrere Grundstücke hintereinan<strong>der</strong> zur erschließenden<br />
Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück<br />
und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke)<br />
eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke<br />
sind erschlossen, wenn sie zu einer öffentlichen Straße, ohne an<br />
sie zu grenzen, über eine Zuwegung verfügen. Eine Reinigungseinheit<br />
bilden auch zwei gegenüberliegende Grundstücke mit einem<br />
einseitig vorhandenen Gehweg. Die Eigentümer und Besitzer<br />
des zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücks<br />
sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht<br />
wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu mit dem<br />
ersten Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des<br />
Kopfgrundstückes, fortfahrend in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> dahinter<br />
liegenden Grundstücke. Bei gegenüberliegenden Grundstücken<br />
beginnt <strong>der</strong>jenige, dessen Grundstück an dem Gehweg anliegt.<br />
Wer zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet ist, muss für<br />
die Zeit seiner Abwesenheit (Dienstreise, Urlaub) für täglichen<br />
Ersatz sorgen.<br />
Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wasserwehr <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> gesucht!<br />
Für Städte und Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser-<br />
und Eisgefahr bedroht sind, schreibt das Wassergesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer<br />
Wasserwehr vor. Die Wasserwehr unterstützt die Wasserbehörden<br />
bei <strong>der</strong> Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser<br />
o<strong>der</strong> Eisgang drohen. Hierbei geht es um Schutzmaßnahmen,<br />
von denen alle Einwohner profitieren.<br />
Um im Hochwasserfall schnell und sicher handeln zu können,<br />
wird jede helfende Hand benötigt.<br />
Wir suchen daher ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Wasserwehr<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wasserwehren werden<br />
Schulungen mit den Schwerpunkten Hochwasser und Deichverteidigung<br />
angeboten.<br />
Falls wir Ihr Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit geweckt<br />
haben, melden Sie sich bitte im Ordnungsamt <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> bei Herrn Papendieck unter 034603<br />
75721 o<strong>der</strong> Frau Zimmer 034603 75720.<br />
Papendieck<br />
Amtsleiter Ordnungsamt<br />
Bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen in<br />
einer solchen Breite zu beräumen, dass <strong>der</strong> Verkehr nicht mehr<br />
als vermeidbar beeinträchtigt wird.