( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 11.12.2013
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Jahrgang 3 11. Dezember 2013 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Seite - 9 -<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
Öffentliche Auslegung <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung<br />
„Friedrich-Röberstraße/Petersberger Weg“<br />
im Ortsteil <strong>Löbejün</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> hat am 28.11.2013 in öffentlicher<br />
Sitzung die Aufstellung <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung nach § 34<br />
Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Friedrich-Röberstraße/ Petersberger<br />
Weg“ im Ortsteil <strong>Löbejün</strong> beschlossen. In gleicher Sitzung hat <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat den Entwurf <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen<br />
diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich vorzustellen.<br />
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß §<br />
13 Abs. 3 abgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück<br />
333 <strong>der</strong> Flur 8 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Löbejün</strong> und liegt am Ortsrand des<br />
Ortsteiles <strong>Löbejün</strong> östlich des Petersberger Weg.<br />
Der Entwurf <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung „Friedrich-Röberstraße/<br />
Petersberger Weg“ (Stand Oktober 2013) wird mit Begründung in<br />
<strong>der</strong> Zeit vom 19.12.2013 bis zum 24.01.2014<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr<br />
Freitag geschlossen<br />
im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, OT <strong>Löbejün</strong>, Markt 1 in 06193<br />
<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> zur Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit ausgelegt.<br />
Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können - schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift - Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung abgegeben<br />
werden. Da das Ergebnis <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe <strong>der</strong> Anschrift des Verfassers<br />
zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig<br />
während <strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong><br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls<br />
darauf hingewiesen, dass nach § 47 Absatz 2 a Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ein Antrag einer natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Person,<br />
<strong>der</strong> einen Bebauungsplan o<strong>der</strong> eine Satzung nach § 34 Abs.<br />
4 Satz 1 Nr. 2 und 3 o<strong>der</strong> § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum<br />
Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende<br />
Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen <strong>der</strong><br />
öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) o<strong>der</strong> im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs.<br />
2 Nr. 2 und 13 a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />
gez. Klecar<br />
Bürgermeisterin<br />
Anlage: Lage in <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Quelle: Topographische Karte, <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, Stand 2002<br />
(ohne Maßstab)<br />
Finanzverwaltung<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> §§ 92-94 <strong>der</strong> Gemeindeordnung des<br />
Landes Sachsen-Anhalt in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung hat <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in <strong>der</strong> Sitzung am 26.09.2013<br />
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und in <strong>der</strong> Sitzung<br />
am 24.10.2013 die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> §§ 1 und 2 für das Haushaltsjahr<br />
2013 erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, <strong>der</strong> die für die<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> voraussichtlich anfallenden<br />
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird<br />
1. im Ergebnisplan mit dem<br />
a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge auf 13.087.600 Euro<br />
b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen -16.462.200 Euro<br />
ordentliches Ergebnis<br />
-3.374.600 Euro<br />
2. im Finanzplan mit dem<br />
a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />
aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 12.557.800 Euro<br />
b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />
aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit -14.975.700 Euro<br />
Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit - 2.417.900 Euro<br />
c) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />
aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit<br />
4.225.600 Euro<br />
d) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />
aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit<br />
- 4.584.500 Euro<br />
Saldo aus Investitionstätigkeit<br />
- 358.900 Euro<br />
e) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />
aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />
1.089.000 Euro<br />
davon für Stark II<br />
(546.600 Euro)<br />
f) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />
aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />
- 2.250.100 Euro<br />
davon für Stark II<br />
(781.000 Euro)<br />
Saldo aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit - 1.161.100 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),<br />
wird auf<br />
542.400 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur Sicherung <strong>der</strong><br />
Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,<br />
wird auf<br />
14.000.000,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) Grundsteuer A 300 v.H.<br />
für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
b) Grundsteuer B 390 v.H.<br />
für die Grundstücke<br />
2. Gewerbesteuer 340 v.H.