26.07.2014 Aufrufe

( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 11.12.2013

( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 11.12.2013

( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 11.12.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jahrgang 3 11. Dezember 2013 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> Seite - 9 -<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

Öffentliche Auslegung <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung<br />

„Friedrich-Röberstraße/Petersberger Weg“<br />

im Ortsteil <strong>Löbejün</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> hat am 28.11.2013 in öffentlicher<br />

Sitzung die Aufstellung <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung nach § 34<br />

Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Friedrich-Röberstraße/ Petersberger<br />

Weg“ im Ortsteil <strong>Löbejün</strong> beschlossen. In gleicher Sitzung hat <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat den Entwurf <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen<br />

diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich vorzustellen.<br />

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß §<br />

13 Abs. 3 abgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück<br />

333 <strong>der</strong> Flur 8 <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Löbejün</strong> und liegt am Ortsrand des<br />

Ortsteiles <strong>Löbejün</strong> östlich des Petersberger Weg.<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Einbeziehungssatzung „Friedrich-Röberstraße/<br />

Petersberger Weg“ (Stand Oktober 2013) wird mit Begründung in<br />

<strong>der</strong> Zeit vom 19.12.2013 bis zum 24.01.2014<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr<br />

Freitag geschlossen<br />

im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, OT <strong>Löbejün</strong>, Markt 1 in 06193<br />

<strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> zur Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit ausgelegt.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können - schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift - Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung abgegeben<br />

werden. Da das Ergebnis <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe <strong>der</strong> Anschrift des Verfassers<br />

zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig<br />

während <strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls<br />

darauf hingewiesen, dass nach § 47 Absatz 2 a Verwaltungsgerichtsordnung<br />

ein Antrag einer natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Person,<br />

<strong>der</strong> einen Bebauungsplan o<strong>der</strong> eine Satzung nach § 34 Abs.<br />

4 Satz 1 Nr. 2 und 3 o<strong>der</strong> § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum<br />

Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende<br />

Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen <strong>der</strong><br />

öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) o<strong>der</strong> im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs.<br />

2 Nr. 2 und 13 a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />

geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />

gez. Klecar<br />

Bürgermeisterin<br />

Anlage: Lage in <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Quelle: Topographische Karte, <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong>, Stand 2002<br />

(ohne Maßstab)<br />

Finanzverwaltung<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> §§ 92-94 <strong>der</strong> Gemeindeordnung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt in <strong>der</strong> zurzeit gültigen Fassung hat <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<strong>Löbejün</strong> in <strong>der</strong> Sitzung am 26.09.2013<br />

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und in <strong>der</strong> Sitzung<br />

am 24.10.2013 die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> §§ 1 und 2 für das Haushaltsjahr<br />

2013 erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, <strong>der</strong> die für die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird<br />

1. im Ergebnisplan mit dem<br />

a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge auf 13.087.600 Euro<br />

b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen -16.462.200 Euro<br />

ordentliches Ergebnis<br />

-3.374.600 Euro<br />

2. im Finanzplan mit dem<br />

a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 12.557.800 Euro<br />

b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit -14.975.700 Euro<br />

Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit - 2.417.900 Euro<br />

c) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit<br />

4.225.600 Euro<br />

d) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit<br />

- 4.584.500 Euro<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit<br />

- 358.900 Euro<br />

e) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

1.089.000 Euro<br />

davon für Stark II<br />

(546.600 Euro)<br />

f) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

- 2.250.100 Euro<br />

davon für Stark II<br />

(781.000 Euro)<br />

Saldo aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit - 1.161.100 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),<br />

wird auf<br />

542.400 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur Sicherung <strong>der</strong><br />

Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,<br />

wird auf<br />

14.000.000,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) Grundsteuer A 300 v.H.<br />

für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

b) Grundsteuer B 390 v.H.<br />

für die Grundstücke<br />

2. Gewerbesteuer 340 v.H.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!