Stadtbote Wiehe, Freitag, 5. Juli 2013 iehe, Freitag, 5 ... - Stadt Wiehe
Stadtbote Wiehe, Freitag, 5. Juli 2013 iehe, Freitag, 5 ... - Stadt Wiehe
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<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
75<br />
<strong>Juli</strong>/<strong>2013</strong> AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 21. Jahrgang/Nr. 7
76<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Sprechzeiten<br />
&<br />
Termine<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
<strong>Freitag</strong> 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />
Bürgermeisterin <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />
Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />
Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />
jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Darüber hinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />
weitere Termine vereinbart werden.<br />
Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />
Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />
Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />
Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />
Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />
Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />
Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />
Hauptamt, Frau Wemme 8918<br />
Kämmerei, Liegenschafts- und<br />
Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />
Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />
Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />
Kasse, Frau Schirmer 8917<br />
Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />
Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />
Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />
Bauamt, Frau Mewes 8912<br />
Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />
Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />
Fax-Nr. 8914<br />
Internet:<br />
Email<br />
www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />
info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />
gemeinde-donndorf@t-online.de<br />
Das Heimathaus in Donndorf<br />
Öffnungszeiten vorerst „aufgrund der Neuorganisation nach telefonischer<br />
Vereinbarung“. Telefon: 034672-935767 oder 0151/<br />
51958280, eMail: heimatverein.donndorf@freenet.de<br />
Bahnhofstr. 26.<br />
Benutzung der Turnhalle<br />
Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der Turnhalle<br />
der Gemeinde Donndorf ist Andrea Schäfer, Kölledaer Str. 12,<br />
06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90100. G. Holbe, Bürgermeisterin<br />
“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />
Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />
Eigentumswohnungen in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />
am 09.07.<strong>2013</strong> und 23.07.<strong>2013</strong> von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, August-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />
Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />
Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />
Oktober bis April, Montag - <strong>Freitag</strong> 11.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />
Die Alte Schule<br />
Schulstraße 5, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Heimatmuseum<br />
z. Zt. Montag bis <strong>Freitag</strong>, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Tel.: 034672-890 oder 81891<br />
Bibliothek<br />
dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />
Tel.: 82459<br />
Rankemuseum<br />
Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />
Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />
Öffnungszeiten der Bibliothek<br />
in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />
Montag - <strong>Freitag</strong> 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />
Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
www.schloss-w<strong>iehe</strong>.de<br />
Polizeisprechstunde<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />
jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />
Sprechzeiten Revierförster<br />
Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, An der<br />
<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/3480316)<br />
Abfallentsorgung<br />
Hausmüll<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Garnbach 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Hechendorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Langenroda 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Donndorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Kloster Donndorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Kleinroda 16.07. und 30.07., 13.08.<br />
Bio-Abfall<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Garnbach 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Hechendorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Langenroda 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Donndorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Kloster Donndorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Kleinroda 09.07. und 23.07., 06.08.<br />
Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />
Garnbach 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />
Hechendorf 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />
Langenroda 0<strong>5.</strong>07. und 02.08. 26.07. und 23.08.<br />
Donndorf 01.08. und 29.08. 26.07. und 23.08.<br />
Kloster Donndorf 30.07. und 27.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />
Kleinroda 30.07. und 27.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />
Redaktionsschluss<br />
Der Redaktionsschluss für die kommende<br />
Ausgabe des “<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong>n” ist der<br />
6. August <strong>2013</strong>,<br />
Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />
ist der 16. August <strong>2013</strong><br />
eMail: info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
77<br />
322. Bartholomäusmarkt am 17. und 18. August<br />
Sonntag, den 11.08.<strong>2013</strong><br />
13:00 Uhr Schießwettkampf um den „Marktpokal der Bürgermeisterin“<br />
auf der Schießsportanlage „Am Spannhügel“ im OT Langenroda<br />
Samstag, den 17.08.<strong>2013</strong><br />
10:00 Uhr Eröffnung des Bartholomäusmarktes durch die Bürgermeisterin und <strong>Stadt</strong>räte<br />
Übergabe des Marktpokals, anschließend beginnt das bunte Markttreiben<br />
10:00 Uhr Biergarten des WCC auf dem Markt mit Fassanstich durch die Bürgermeisterin<br />
10:00 Uhr Drehorgel- Ott im gesamten Marktbereich<br />
10:00 Uhr Hofflohmarkt in der Leopold-von-Ranke-Straße 53 und 19<br />
10:30 – 13:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit der „Schalmeienkapelle <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />
auf der Freifläche gegenüber der Gaststätte „Zur Tanne“<br />
11:00 Uhr ökumenische Festandacht in der St. Bartholomäuskirche<br />
11:00 – 17:00 Uhr Rassekaninchenausstellung des Kaninchenzuchtvereins T 66 <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
in der Scheune –Gartenstr. 6<br />
11:30 Uhr Erbsensuppe auf dem Markt<br />
14:00 – 16:00 Uhr Straßencafé „LaWie“<br />
14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum „Alte Schule“ am Markt<br />
„Hallo Nachbar - Schnappschüsse von Dir und Mir“<br />
15:00 Uhr Buntes Programm im Biergarten des WCC<br />
15:00 – 17:00 Uhr Kinderschminken mit dem Thepra Verein e.V.<br />
auf der Freifläche gegenüber der Gaststätte zur Tanne<br />
20:00 – 24:00 Uhr Musikalische Unterhaltung im Biergarten<br />
mit Cocktailbar auf dem Markt – Eintritt frei<br />
Sonntag, den 18.08.<strong>2013</strong><br />
10:00 Uhr Beginn des bunten Markttreibens<br />
10:00 Uhr Start des Triathlonwettkampfes im Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
10:00 Uhr Drehorgel- Ott im gesamten Marktbereich<br />
10:30 – 13:00Uhr Frühschoppen auf dem Markt mit „Onkel Fu und Band“<br />
14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum „Alte Schule“ am Markt<br />
„Hallo Nachbar - Schnappschüsse von Dir und Mir“<br />
14:00 Uhr Kaffee und Kuchen beim WCC auf dem Markt<br />
14:30 – 16:00 Uhr Kaffeemusik, mit Kaffee und Kuchen, mit den „<strong>Stadt</strong>musikanten“<br />
in der ehemaligen Kaufhalle – gegenüber dem Rathaus<br />
14:30 – 17:00 Uhr Bunter Nachmittag auf dem Markt, gestaltet durch Vereine<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und aus der Region<br />
17:00 Uhr Dämmerschoppen mit „Incognito“ bei den Erdingern<br />
in der Leopold-von-Ranke-Straße<br />
Samstag u. Sonntag: Angebote der Vereine im Rathauskeller,<br />
im Heimatmuseum „Alte Schule“, auf dem<br />
Markt und in der Leopold- von- Ranke- Straße, u.a. mit Buchbasar<br />
Fahr- und Unterhaltungsgeschäfte auf dem Markt und im unteren Schlosshof<br />
Schauhandwerk rund um das Rathaus, Kettensägekunst<br />
Besichtigungsmöglichkeiten der St. Bartholomäuskirche auf dem Markt und der<br />
St. Ursulakirche auf dem alten Friedhof<br />
Historische Spielleute im Pfarramt, Bogenschießen<br />
Es lädt ein: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, ausführliches Programm unter: www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de Änderungen vorbehalten!
78<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Benutzungssatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 13.0<strong>5.</strong>13 folgende<br />
Benutzungssatzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume im <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - im Folgenden Benutzungssatzung genannt -<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Benutzungssatzung gilt für die Veranstaltungsräume wie z. B. Großer Saal, Gaststätte, Kleiner Saal, Vereinsraum 1<br />
und 2 und Seminarraum, zugeordnete Nutzräume wie z. B. Bühnenhaus, Foyer, Toiletten, Behindertentoiletten, Teeküche,<br />
Küche und Küchenlager sowie die Durchgangsräume zu den Veranstaltungs- und Nutzräumen im Gebäude „<strong>Stadt</strong>park<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ und den Park des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“. Sie gilt für alle Personen, die Zugang zu diesen Räumen haben.<br />
(2) Voraussetzung für die Benutzung der einzelnen Veranstaltungsräume und des Parkes im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist<br />
eine Genehmigung und das Einverständnis mit den darin erteilten Nebenbestimmungen. Der Genehmigungsadressat wird<br />
im folgenden Nutzer genannt. Er hat die Genehmigung bei der Nutzung auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die Beachtung der Vorgaben dieser Satzung.<br />
(4) Das Hausrecht wird vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter und dem von ihm Beauftragten ausgeübt. Es umfasst<br />
insbesondere den Abschluss von Nutzungsgenehmigungen und die Überwachung und Durchsetzung dieser Satzung<br />
während der Veranstaltungen.<br />
(5) Im Gebäude „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ gilt Rauchverbot. Im Park „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ besteht kein Rauchverbot.<br />
§ 2<br />
Zweckbestimmung<br />
Die Veranstaltungsräume im <strong>Stadt</strong>park dienen der Durchführung<br />
a) öffentlicher Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
b) privater Veranstaltungen<br />
c) von Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen oder ähnlicher Organisationen<br />
d) von Veranstaltungen überörtlicher Organisationen<br />
e) gewerblicher Veranstaltungen nach besonderer Zulassung<br />
§ 3<br />
Art und Umfang der Benutzung<br />
(1) Politische Gruppen und Vereinigungen, die das Gebäude „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ zur Durchführung einer politischen<br />
Veranstaltung nutzen wollen, werden nur zugelassen, wenn es sich nicht um<br />
a) vom Bundesverfassungsgericht verbotene Vereinigungen<br />
b) extreme Gruppen, deren Ziele nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der<br />
Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen handelt.<br />
(2) Bei Inanspruchnahme des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ sind neben dieser Satzung die Bestimmungen<br />
a) des Jugendschutzgesetzes - JuSchG<br />
b) des Thüringer Gaststättengesetzes – ThürGastG<br />
c) der Gewerbeordnung – GewO<br />
d) des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes (ThürNRSchutzG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />
§ 4<br />
Hausordnung<br />
Im Interesse der Ordnung auf dem Grundstück gelten für die Nutzer des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ folgende allgemeine Grundsätze:<br />
a) Die in Anspruch genommenen Räume, Parkbereiche und Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern schonend zu behandeln<br />
und in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.<br />
b)Die Räume, der Park, die Anlagen sowie die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung<br />
verwendet bzw. genutzt werden.<br />
c) Die Wahrung von Anstand, guter Sitte und Ordnung ist Vorbedingung für die Nutzung.<br />
d) Der jeweilige Nutzer hat für die Zeit der Inanspruchnahme der Räume, des Parks und der Einrichtungen dem Hausherrn eine voll<br />
geschäftsfähige Person zu benennen, die für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich ist. Im Zweifel ist dies der Vorsitzende<br />
des Vereins oder der Gruppe bzw. diejenige Person, mit der die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.<br />
e)Die Räume und der Park dürfen erst für den Veranstaltungszweck hergerichtet werden, wenn der für die Veranstaltung Verantwortliche<br />
im Beisein des Hausherrn bzw. seines Vertreters in die Haustechnik eingewiesen wurde und er sich von dem ordnungsgemäßen Zustand<br />
der Räumlichkeiten, des Parks und der Anlagen sowie der Vollzähligkeit der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände überzeugt hat.<br />
Hierüber ist ein Übergabeprotokoll zu führen.<br />
f)Nach Durchführung der Veranstaltung sind die Räume, die Anlagen bzw. die Einrichtungsgegenstände wieder in den vorgefundenen<br />
Zustand zu versetzen. Die Reinigung der Räume hat mindestens besenrein zu erfolgen. Die Reinigung des Parks hat mindestens das<br />
vollständige Aufsammeln der Abfälle zu umfassen. Sie hat bis spätestens 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages zu erfolgen.
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
79<br />
g)Bei der Rückgabe der Räumlichkeiten ist ein Abnahmeprotokoll zu schreiben. Festgestellte Schäden oder Verluste von Einrichtungsund<br />
Gebrauchsgegenständen sind nach Maßgabe des § 5 zu ersetzen.<br />
h) Der Hausherr und sein Vertreter bzw. sein Beauftragter sind berechtigt einzelnen Personen oder dem Nutzer im Einzelfall für den<br />
Rest der Veranstaltung oder auf Dauer Hausverbot zu erteilen, wenn böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt gegen die<br />
Hausordnung oder andere Bestimmungen dieser Satzung verstoßen wird.<br />
§ 5<br />
Haftung des Nutzers und der <strong>Stadt</strong><br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> überlässt dem Nutzer im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“, den Park und die Räume inkl. ihrer Einrichtungen und Anlagen<br />
sowie die Gebrauchsgegenstände im ordentlichen Zustand. Ergibt die nach § 4 Buchstabe e) durchzuführende Kontrolle, dass sich<br />
die Räume, der Park oder die Anlagen sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht in einem für den gewollten Zweck<br />
ordnungsgemäßen Zustand befinden, so hat der Nutzer sicher zu stellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen sowie Einrichtungs- und<br />
Gebrauchsgegenstände nicht benutzt und schadhafte Bereiche nicht betreten werden.<br />
(2) Für Schäden, die während einer Veranstaltung durch den Nutzer, den Veranstalter oder Dritte an dem Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />
oder seinem Inventar verursacht werden, ist der Nutzer der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gegenüber haftbar, auch wenn ihn kein unmittelbares<br />
Verschulden trifft.<br />
(3) Der entstandene Schaden ist im vollem Umfang zu ersetzen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kann verlangen, dass statt des Naturalersatzes ein<br />
entsprechender Geldbetrag geleistet wird. Der Schaden wird in diesem Fall bei Nutzern, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind, mit<br />
der hinterlegten Kaution (§ 8 dieser Satzung) verrechnet.<br />
(4) Der Nutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.<br />
(5) Die Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand des Gebäudes gemäß § 836 BGB bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 6<br />
Haftungsausschluss<br />
(1) Sachmängelansprüche gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind ausgeschlossen.<br />
(2) Der Nutzer stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der<br />
Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Objektes<br />
„<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ stehen.<br />
(3) Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />
auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />
§ 7<br />
Benutzungsgenehmigung<br />
(1) Die Benutzung des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist mindestens eine Woche vor dem Termin in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu beantragen.<br />
(2) Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.<br />
(3) Die Benutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt.<br />
§ 8<br />
Benutzungsgebühr<br />
Für die Benutzung der Räume, des Parkes sowie einzelner Einrichtungen und Betriebsmittel im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ wird eine<br />
Benutzungsgebühr sowie für die beantragte Benutzung der Räume und des Parkes eine Kaution entsprechend der Gebührensatzung<br />
für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 erhoben.<br />
§ 9<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Benutzung<br />
des “<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (mit Beschlussdatum vom 21.11.05) außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Siegel<br />
Beschluss-Nr.: 103-25/<strong>2013</strong><br />
Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />
Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />
bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.
80<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Gebührensatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der jeweils aktuellen Fassung, sowie der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 8 S. 301) in der jeweils<br />
aktuellen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in der Sitzung vom 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Satzung über die Erhebung von<br />
Benutzungsgebühren für die Benutzung des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ beschlossen:<br />
I. Gebührenpflicht<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
Für die Benutzung der Räume, des Parkes sowie einzelner Einrichtungen und Betriebsmittel im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ im Rahmen<br />
der Benutzungssatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 werden Gebühren und Kautionen nach<br />
Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />
§2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist der Nutzer. Kautionsschuldner ist der Antragsteller. Vereine brauchen keine Kaution zu zahlen.<br />
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch<br />
a) der Antragsteller,<br />
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zum Tragen der Kosten verpflichtet hat.<br />
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Gebührenschuld Kautionsschuld/ Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend der Benutzungssatzung für<br />
das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen<br />
Leistung.<br />
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig.<br />
(3) Die Kautionsschuld entsteht mit Antragstellung. Sie ist sofort fällig. Ihre Zahlung ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.<br />
(4) Bei einem ablehnenden Bescheid wird die Kaution sofort zurückgezahlt.<br />
(5) Bei einem zustimmenden Bescheid wird die Kaution mit dem eventuell entstehenden Schaden und, sofern der vollständige oder<br />
ein Restbetrag verbleibt, mit der Gebührenschuld verrechnet.<br />
§4<br />
Rechtsbehelfe/ Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen<br />
der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung<br />
wird die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung nicht aufgehoben.<br />
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die<br />
Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />
II. Gebühren<br />
§ 5<br />
Gebühren/ Kautionen<br />
(1) Für die Benutzung der Veranstaltungs- und Nutzräume im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ werden pro<br />
Veranstaltung die folgenden Gebühren erhoben:<br />
1. für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />
a) für den Großen Saal 400,00 Euro<br />
b) für das Bühnenhaus 56,00 Euro<br />
c) für den Gaststättenraum 150,00 Euro<br />
d) für die Küche 35,00 Euro<br />
e) für das Küchenlager 20,00 Euro<br />
f) für den Kleinen Saal 120,00 Euro<br />
g) für den Vereinsraum 1 40,00 Euro<br />
h) für den Vereinsraum 2 50,00 Euro<br />
i) für den Seminarraum 100,00 Euro<br />
j) für die Teeküche 35,00 Euro<br />
2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
a) für den Großen Saal 250,00 Euro<br />
b) für das Bühnenhaus 28,00 Euro<br />
c) für den Gaststättenraum 130,00 Euro<br />
d) für die Küche 20,00 Euro<br />
e) für das Küchenlager 10,00 Euro<br />
f) für den Kleinen Saal 100,00 Euro<br />
g) für den Vereinsraum 1 40,00 Euro
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
81<br />
h) für den Vereinsraum 2 50,00 Euro<br />
i) für den Seminarraum 60,00 Euro<br />
j) für die Teeküche 35,00 Euro<br />
k) für Proben im Großen Saal 15,00 Euro<br />
l) für Proben im Kleinen Saal 10,00 Euro<br />
l) für Proben im Vereinsraum 1 oder 2 6,00 Euro<br />
(2) Für die Benutzung des Parks und seiner Einrichtungsgegenstände werden pro Veranstaltung erhoben:<br />
1. für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />
a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 350,00 Euro<br />
b) für Bierzeltgarnituren zur Nutzung außerhalb<br />
des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ pro Garnitur<br />
3,00 Euro<br />
2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 200,00 Euro<br />
b) für Bierzeltgarnituren zur Nutzung außerhalb<br />
des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ pro Garnitur<br />
3,00 Euro<br />
(3)Die Kautionen für die beantragte Benutzung<br />
der Veranstaltungs- und Nutzräume und des Parkes betragen<br />
für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind:<br />
a) für den Großen Saal 200,00 Euro<br />
b) für das Bühnenhaus 28,00 Euro<br />
c) für den Gaststättenraum 75,00 Euro<br />
d) für die Küche 17,50 Euro<br />
e) für das Küchenlager 10,00 Euro<br />
f) für den Kleinen Saal 60,00 Euro<br />
g) für den Vereinsraum 1 20,00 Euro<br />
h) für den Vereinsraum 2 25,00 Euro<br />
i) für den Seminarraum 40,00 Euro<br />
j) für die Teeküche 17,50 Euro<br />
a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 175,00 Euro<br />
(4)Die Benutzung von Starkstrom pro Veranstaltung wird nach dem Verbrauch abgerechnet. Der Wert der<br />
Kilowattstunde wird analog der letzten Stromrechnung angesetzt.<br />
(5) Für die Tischdeckeneindeckung eines Veranstaltungsraumes wird pro Veranstaltung eine Ausleihgebühr<br />
erhoben:<br />
a) für den Großen Saal 4,00 Euro<br />
b) für den kleinen Saal oder die Gaststätte je 2,00 Euro<br />
Die Reinigungskosten für benutzte Tischdecken werden vom Nutzer gemäß der Rechnung des Dienstleisters<br />
erstattet.<br />
§ 6<br />
Überleitung<br />
Die bisher erworbenen Nutzungsrechte bleiben unverändert bestehen.<br />
§ 7<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Gebührensatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> tritt am Tage nach ihrer<br />
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anlage zur Benutzungsordnung für die Benutzung<br />
des „<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 12.12.05, die Ergänzungssatzung zur Benutzungsordnung für die<br />
Benutzung des „<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 11.02.08 und die 2. Ergänzungssatzung zur Benutzungsordnung<br />
für die Benutzung des „<strong>Stadt</strong>park“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 24.11.08 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong><br />
Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Siegel<br />
Beschluss-Nr.: 104-25/<strong>2013</strong><br />
Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />
Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />
bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.
82<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Benutzungssatzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Benutzungssatzung für<br />
die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - im Folgenden Benutzungssatzung genannt - erlassen:<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Benutzungssatzung gilt für die Veranstaltungsräume Seminarraum und Veranstaltungskeller, zugeordnete<br />
Nutzräume wie z. B. Toiletten, Behindertentoiletten, Teeküche und Schlossinformation sowie die Durchgangsräume<br />
zu den Veranstaltungs- und Nutzräumen im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Sie gilt für alle Personen, die Zugang zu diesen Räumen haben.<br />
(2) Voraussetzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist eine Genehmigung<br />
und das Einverständnis mit den darin erteilten Nebenbestimmungen. Der Genehmigungsadressat wird im folgenden<br />
Nutzer genannt. Er hat die Genehmigung bei der Nutzung auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die Beachtung der Vorgaben dieser Satzung.<br />
(4) In andere Räume ist der Zugang auf Grund der nicht abgeschlossenen Sanierung streng verboten.<br />
(5) Das Hausrecht wird vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter und dem von ihm Beauftragten ausgeübt. Es<br />
umfasst insbesondere den Abschluss von Nutzungsgenehmigungen und die Überwachung und Durchsetzung dieser<br />
Satzung.<br />
(6) Im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gilt Rauchverbot.<br />
§ 2<br />
Zweckbestimmung<br />
Die Veranstaltungsräume im Schloss dienen der Durchführung<br />
a) öffentlicher Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
b) privater Veranstaltungen<br />
c) von Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen oder ähnlicher Organisationen<br />
d) von Veranstaltungen überörtlicher Organisationen<br />
e) gewerblicher Veranstaltungen nach besonderer Zulassung<br />
§ 3<br />
Art und Umfang der Benutzung<br />
(1) Die Anzahl der zulässigen Besucher für den Schlosskeller und den Seminarraum ist auf jeweils 80 Personen<br />
begrenzt.<br />
(2) Politische Gruppen und Vereinigungen, die das Gebäude „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ zur Durchführung einer politischen<br />
Veranstaltung nutzen wollen, werden nur zugelassen, wenn es sich nicht um<br />
a) vom Bundesverfassungsgericht verbotene Vereinigungen<br />
b) extreme Gruppen, deren Ziele nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der<br />
Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen handelt.<br />
(3) Bei Inanspruchnahme des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ sind neben dieser Satzung die Bestimmungen<br />
a) des Jugendschutzgesetzes - JuSchG<br />
b) des Thüringer Gaststättengesetzes – ThürGastG<br />
c) der Gewerbeordnung – GewO<br />
d) des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes (ThürNRSchutzG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />
§ 4<br />
Hausordnung<br />
Im Interesse der Ordnung auf dem Grundstück gelten für die Nutzer des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ folgende allgemeine Grundsätze:<br />
a) Die in Anspruch genommenen Räume und Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern schonend zu behandeln und in<br />
einem ordentlichen Zustand zu erhalten.<br />
b) Die Räume, Anlagen, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet<br />
werden.<br />
c) Die Wahrung von Anstand, guter Sitte und Ordnung ist Vorbedingung für die Nutzung.<br />
d) Der jeweilige Nutzer hat für die Zeit der Inanspruchnahme der Räume und der Einrichtungen dem Hausherrn eine voll geschäftsfähige<br />
Person zu benennen, die für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich ist. Im Zweifel ist dies der Vorsitzende<br />
des Vereins oder der Gruppe bzw. diejenige Person, mit der die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.<br />
e) Die Räume dürfen erst für den Veranstaltungszweck hergerichtet werden, wenn der für die Veranstaltung Verantwortliche im<br />
Beisein des Hausherrn bzw. seines Vertreters in die Haustechnik eingewiesen wurde und er sich von dem ordnungsgemäßen<br />
Zustand der Räumlichkeiten und der Anlagen sowie der Vollzähligkeit der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände überzeugt<br />
hat. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll zu führen.
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
83<br />
f) Nach Durchführung der Veranstaltung sind die Räume, die Anlagen bzw. die Einrichtungsgegenstände wieder in den vorgefundenen<br />
Zustand zu versetzen. Die Reinigung hat mindestens besenrein zu erfolgen. Sie hat bis spätestens 12.00 Uhr des darauf<br />
folgenden Tages zu erfolgen.<br />
g) Bei der Rückgabe der Räumlichkeiten ist ein Abnahmeprotokoll zu schreiben. Festgestellte Schäden oder Verluste von Einrichtungs-<br />
und Gebrauchsgegenständen sind nach Maßgabe des § 5 zu ersetzen.<br />
h) Der Hausherr und sein Vertreter bzw. sein Beauftragter sind berechtigt einzelnen Personen oder dem Nutzer im Einzelfall für<br />
den Rest der Veranstaltung oder auf Dauer Hausverbot zu erteilen, wenn böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt<br />
gegen die Hausordnung oder andere Bestimmungen dieser Satzung verstoßen wird.<br />
§ 5<br />
Haftung des Nutzers und der <strong>Stadt</strong><br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> überlässt dem Nutzer das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“, seine Einrichtungen und Anlagen sowie die Gebrauchsgegenstände<br />
im ordentlichen Zustand. Ergibt die nach § 4 Buchstabe e) durchzuführende Kontrolle, dass sich die Räume oder Anlagen<br />
sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht in einem für den gewollten Zweck ordnungsgemäßen Zustand befinden, so<br />
hat der Nutzer sicher zu stellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht benutzt<br />
werden.<br />
(2) Für Schäden, die während einer Veranstaltung durch den Veranstalter oder Dritte an dem Hausgrundstück oder dem Inventar des<br />
Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ verursacht werden, ist der Nutzer der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gegenüber haftbar, auch wenn ihn kein unmittelbares<br />
Verschulden trifft.<br />
(3) Der entstandene Schaden ist im vollem Umfang zu ersetzen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kann verlangen, dass statt des Naturalersatzes ein<br />
entsprechender Geldbetrag geleistet wird. Der Schaden wird in diesem Fall bei Nutzern, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind, mit<br />
der hinterlegten Kaution (§ 8 dieser Satzung) verrechnet.<br />
(4) Der Nutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.<br />
(5) Die Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand des Gebäudes gemäß § 836 BGB bleibt<br />
unberührt.<br />
§ 6<br />
Haftungsausschluss<br />
(1) Sachmängelansprüche gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind ausgeschlossen.<br />
(2) Der Nutzer stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der<br />
Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen<br />
Räume sowie Zugänge zu den Räumen oder Anlagen stehen.<br />
(3) Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />
auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />
§ 7<br />
Benutzungsgenehmigung<br />
(1) Die Benutzung des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist mindestens eine Woche vor dem Termin in der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu beantragen.<br />
(2) Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.<br />
(3) Die Benutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt.<br />
§ 8<br />
Benutzungsgebühr<br />
Für die Benutzung der Veranstaltungsräume und Nutzräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> wird eine Benutzungsgebühr sowie für die beantragte<br />
Benutzung eine Kaution entsprechend der Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 erhoben.<br />
§ 9<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die vorläufige Nutzungsordnung für den<br />
“Schloßkeller“ im Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 28.03.11 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,18.06.<strong>2013</strong><br />
Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Siegel<br />
Beschluss-Nr.: 101-25/<strong>2013</strong><br />
Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />
Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />
bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.
84<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. N. 2 S. 41), sowie der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) in der aktuell gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 8 S. 301) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> in der Sitzung vom 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Veranstaltungsräume<br />
im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> beschlossen:<br />
I. Gebührenpflicht<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
Für die Benutzung der Räume im Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ im Rahmen der Benutzungssatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 werden Gebühren und Kautionen nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />
§2<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist der Nutzer. Kautionsschuldner ist der Antragsteller. Vereine brauchen keine Kaution zu<br />
zahlen.<br />
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch<br />
a) der Antragsteller,<br />
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zum Tragen der Kosten verpflichtet hat.<br />
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Gebührenschuld Kautionsschuld/ Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend der Benutzungssatzung für das Objekt „Schloss<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.<br />
(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig.<br />
(3) Die Kautionsschuld entsteht mit Antragstellung. Sie ist sofort fällig. Ihre Zahlung ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.<br />
(4) Bei einem ablehnenden Bescheid wird die Kaution sofort zurückgezahlt.<br />
(5) Bei einem zustimmenden Bescheid wird die Kaution mit dem eventuell entstehenden Schaden und, sofern der vollständige oder<br />
ein Restbetrag verbleibt, mit der Gebührenschuld verrechnet.<br />
§ 4<br />
Rechtsbehelfe/ Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird<br />
die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung nicht aufgehoben.<br />
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die<br />
Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />
II. Gebühren<br />
§ 5<br />
Gebühren<br />
(1) Für die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> werden pro Veranstaltung die folgenden Gebühren<br />
erhoben:<br />
1. für Veranstalter, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />
a) für den Veranstaltungskeller 300,00 Euro<br />
b) für den Seminarraum 280,00 Euro<br />
c) für die Teeküche 80,00 Euro<br />
d) für Veranstaltungskeller oder Seminarraum zum Zwecke der Trauung 100,00 Euro<br />
2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
a) für den Veranstaltungskeller 150,00 Euro<br />
b) für den Seminarraum 140,00 Euro<br />
c) für die Teeküche 40,00 Euro<br />
(2) Die Kautionen für die beantragte Benutzung der Veranstaltungs- und Nutzräume betragen für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind:<br />
a) für den Veranstaltungskeller 150,00 Euro<br />
b) für den Seminarraum 140,00 Euro<br />
c) für die Teeküche 40,00 Euro<br />
d) für Veranstaltungskeller oder Seminarraum zum Zwecke der Trauung 50,00 Euro<br />
§ 6<br />
Überleitung<br />
Die bisher erworbenen Nutzungsrechte bleiben unverändert bestehen.
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
85<br />
§ 7<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt § 6 der Vorläufigen Nutzungsordnung für den „Schloßkeller“ im Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 28.03.11 außer Kraft.<br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong><br />
Dittmer, Bürgermeisterin<br />
Siegel<br />
Beschluss-Nr.: 102-25/<strong>2013</strong><br />
Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />
Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />
bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />
Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />
Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.<br />
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf<br />
4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf vom 1<strong>5.</strong>03.2000<br />
Der Gemeinderat Donndorf hat in seiner Sitzung am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> mit Beschluss-Nr. 90-23/<strong>2013</strong> folgende<br />
4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf<br />
vom 1<strong>5.</strong>03.2000 beschlossen:<br />
Der Plan „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“ mit Stand vom 1<strong>5.</strong>03.2000 wird ausgetauscht gegen den<br />
Katasterplan „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“ mit Stand vom 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> einschließlich einer dazugehörigen<br />
Auflistung der Grundstücksflächen (Anlage A 2).<br />
Plan mit Stand vom 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“<br />
Fortsetzung nächste Seite
86<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Anlage A 2<br />
Abrechnungseinheit 2 - Kloster Donndorf<br />
Flächenmäßige Erfassung nach Hausnummern, Flurstücksnummern und ALB Flächengrößen<br />
Gemarkung Donndorf, Flur 6, Kloster<br />
Kloster Nr. Flurstück Größe in m² Gesamtfläche in m²<br />
1 237/20 443 443<br />
2 230/4 16<br />
237/28 139<br />
237/26 20<br />
237/10 903<br />
237/3 1027<br />
237/24 564 2669<br />
3 230/8 22<br />
233/4 779 801<br />
3a 227/6 476<br />
229/3 77<br />
229/5 226<br />
227/9 36<br />
227/7 126<br />
230/7 10 951<br />
4 238/12 1319 1319<br />
4a 238/15 846 846<br />
5 238/30 2625 2625<br />
5a 238/45 1552 1552<br />
6 238/29 306<br />
238/36 23<br />
238/34 25 354<br />
7 238/35 328<br />
238/37 53 381<br />
7a 238/13 637 637<br />
8 238/25 2637 2637<br />
9 237/12 72<br />
238/3 2943 3015<br />
10 244/1 160<br />
395/243 445 605<br />
10a 243/1 807 807<br />
11 237/17 94<br />
239/16 1589<br />
239/12 174<br />
239/11 15<br />
239/14 11<br />
238/41 3<br />
238/43 53 1939<br />
11a 237/15 164 164<br />
12 239/17 1610 1610
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
87<br />
Kloster Nr. Flurstück Größe in m² Gesamtfläche in m²<br />
13 241/4 365 365<br />
13a 241/6 605 605<br />
14 243/3 590 590<br />
15 243/2 110<br />
244/2 1428<br />
248/11 48<br />
248/13 91 1677<br />
15a 244/3 162<br />
248/12 21 183<br />
16a 248/3 810 810<br />
16 248/2 1200 1200<br />
17 248/4 810 810<br />
18 248/5 640 640<br />
19 248/10 1496 1496<br />
20 252/0 1760 1760<br />
21 253/0 1540 1540<br />
22 254/0 1590 1590<br />
23 255/1 440 440<br />
24 256/1 640 640<br />
237/30 3088 3088<br />
238/16 1020 1020<br />
237/22 207 207<br />
237/27 255 255<br />
236/4 896 896<br />
238/46 1056 1056<br />
237/23 384 384<br />
236/3 496 496<br />
238/27 1487 1487<br />
237/21 96 96<br />
Donndorf, d. 17.06.<strong>2013</strong><br />
46686 46686<br />
Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 21.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 0<strong>5.</strong>06.<strong>2013</strong><br />
Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Erfüllende Gemeinde für Donndorf, am: 13.06.<strong>2013</strong><br />
Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der<br />
Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong><br />
Hinweis: Diese 4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />
öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf vom 1<strong>5.</strong>03.2000 liegt zu jedermanns Einsichtnahme<br />
zusätzlich in der Zeit vom 08.07.-19.07.<strong>2013</strong> in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str. 33,<br />
06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 15, öffentlich aus.<br />
G. Holbe, Bürgermeisterin Siegel<br />
Ende des amtlichen Teils
88<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Mitteilungen der Verwaltungen<br />
Ruhezeiten<br />
Aufgrund gehäufter Beschwerden sehen wir uns dazu veranlasst,<br />
an die Ruhezeiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und ihren Ortsteilen zu<br />
erinnern. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 13:00 –<br />
15:00 Uhr (Mittagsruhe), 19:00 – 22:00 Uhr (Abendruhe), 22:00 –<br />
06:00 Uhr (Nachtruhe). Während dieser Zeiten sind Tätigkeiten<br />
verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören.<br />
Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten im Freien: Betrieb<br />
von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z.B.: Sägen, Bohr- und<br />
Schleifmaschinen, Pumpen, u.ä.), Betrieb von motorbetrieben<br />
Gartengeräten. An Sonn- und Feiertagen sind nach dem Thüringer<br />
Feiertagsgesetz alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten,<br />
die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem<br />
Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen.<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können mit Geldbuße<br />
geahndet werden.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Kehr- und Reinigungspflicht<br />
Nach der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />
Straßen, Wege, Plätze und die Sicherung der Gehbahnen im<br />
Winter haben die Eigentümer und die zur Nutzung dringlich<br />
Berechtigten von Grundstücken zur Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />
Reinlichkeit die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen<br />
Flächen (Straßen, Gehwege, usw.) einmal die Woche zu<br />
reinigen. Dazu gehört auch Wildwuchs zu entfernen!<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sorgen auch Sie für eine<br />
saubere und ordentliche <strong>Stadt</strong> und kommen Sie Ihrer wöchentlichen<br />
Reinigungspflicht nach! <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Mitteilung vom Fundbüro<br />
Gesucht werden:<br />
1 Sicherheitsschlüssel mit blauem Schlüsselband<br />
1 schwarze Mappe mit Autopapieren<br />
1 graue Nike- Tasche<br />
1 Portemonnaie<br />
1 Schlüsselbund mit Schlüsseln, 1 Fernbedienung<br />
und 1 VW- Anhänger Stelzer, Ordnungsamt<br />
Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />
Dank für tolle Unterstützung<br />
Nun ist sie Geschichte – die offizielle Werder Bremen Fanclubmeisterschaft<br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 31.0<strong>5.</strong> bis 02.06.<strong>2013</strong>. Dank der Hilfe<br />
zahlreicher Sponsoren, Helfer und befreundeter Vereine wurde sie<br />
zu einem großen Erfolg für unseren Fanclub und die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />
Eingeleitet von einem kräftigen Gewitter, welches heftig am großen<br />
Festzelt rüttelte, startete das Wochenende mit einer Fanparty<br />
mit den angereisten Fanclubs. Neben der Abteilung Fanbetreuung<br />
des SV Werder ließ es sich auch Bremens Vereinspräsident<br />
Klaus Dieter Fischer nicht nehmen, uns auf direktem Wege einen<br />
Besuch abzustatten. Bis in den frühen Samstagmorgen hinein<br />
wurde gefeiert und geplaudert. Nach der feierlichen Eröffnung der<br />
Meisterschaft am Samstag schloss auch Petrus rechtzeitig die<br />
Schleusen und schickte sogar einige Sonnenstrahlen Richtung<br />
Sportplatz. Unter nun guten äußerlichen Bedingungen konnte das<br />
Gudrun Holbe, Dagmar Dittmer, Herr Greschuchna u. Frau Eube<br />
Thomas Jakob, Bernhard Kammel, Andreas Ulbricht, Werders<br />
Vereinspräsident Klaus Dieter Fischer mit Gattin und Steffen<br />
Krey (v.l.).<br />
Foto:<br />
Turnier mit 10 Mannschaften beginnen, an dem mit der Stiftung<br />
Finneck und „Werder bewegt“, auch zwei Handicap-Teams teilnahmen.<br />
Mit „Grün-weißes München“ setzte sich am Ende die<br />
auch feierfreudigste Truppe durch. Dank Petrus’ Einsehen wurde<br />
auch das Kinderfest mit zahlreichen Angeboten sehr gut angenommen,<br />
viele Sachpreise lockten die Jüngsten zum Mitmachen.<br />
Das Rahmenprogramm mit der Schalmeienkapelle <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Dudelsackspieler<br />
Daniel Bialkowski und den Aktiven vom KV Facedu<br />
Erfurt rundete einen gelungenen Tag ab. Beim Torwandschießen<br />
kam ein Betrag von 220,99 Euro zusammen, den wir dem Förderverein<br />
des Schwimmbades übergeben konnten. Eine große Party mit<br />
der Band Adrenalin und einem herrlichen Höhenfeuerwerk ließ<br />
den Samstag ausklingen, wobei erst am Sonntagmorgen die letzten<br />
Partygäste den Heimweg antraten. Der Frühschoppen am<br />
Sonntag ging nahtlos in die Aufräum- und Abbauphase über, so<br />
dass am Dienstag nur wenig auf dem Sportplatz an das große Event<br />
erinnerte. Als Dank für die gute Organisation und Gastfreundschaft<br />
spendierte Werders Vereinspräsident 40 Freikarten für das<br />
erste Heimspiel des SVW. Gemeinsam mit Sponsoren und Helfern<br />
geht es am Marktwochenende (der Spielplan hat es so ergeben)<br />
im Reisebus nach Bremen.<br />
An dieser Stelle danken wir unseren Sponsoren: Kyffhäusersparkasse,<br />
ICS Industrie-Dienstleistungen, Apoldaer Vereinsbrauerei,<br />
Autohaus Barbarossa, Autohaus Erdmann, Metallfassaden<br />
Ralf Müller, Klaus Juch Isolierungen, Rolf Schöne & Sohn GbR,<br />
Ranke Apotheke, Bäckerei Müller/Morgan, Eggert Haustechnik,<br />
Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen, Elektro-Service<br />
Puntschuh, Dönerhaus <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Firma Frank Bigeschke, Kfz Meister<br />
Detlef Köhler, Vermögensberater Henry Holzhey, Bestattungen<br />
Mlicki, Zahnärztin Ulrike Krause, Kosmetik Surauf, Firma<br />
Lothar Bründel, Augenoptik Begrich, Dentallabor Sommer, UL<br />
GmbH Jens Böhme, Blumenhaus Weilepp, Versicherungsmakler<br />
Bernd Braasch, Tischlerei Knoll & Sohn, Gaststätte Zum fröhlichen<br />
Wanderer, Gasthaus Zur Tanne, Schettler Feuerwerk, Agrargenossenschaft<br />
Weißenschirmbach, Dr.Harald Weidinger, Bethe<br />
Umweltservice, Bauunternehmen Schnellhardt, Bestattungen Pillep,<br />
Agrar- u. Handelsgenossenschaft Donndorf, BHT Baustoffe<br />
GmbH, Unstrut Apotheke Roßleben, Physiotherapie Seyffert,<br />
Physiotherapie Lambert, DOXA GmbH, MD Zeltverleih, Rechtsanwälte<br />
Jakob & Klein, Blauton Hörgeräte, Möbel Bödewig,<br />
SOLID Getränkefachgroßhandel, Memlebener Landtechnik GmbH,<br />
NP-Markt im EKZ, TV-Service Wanski, Firma Weise (Heike Hein),<br />
Modellbahn <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Mirko Braune, Burgenlandkäserei Wohlmir-
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
89<br />
Impressum<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Gemeinde Donndorf<br />
Verlag: Unstrut-Verlag <strong>W<strong>iehe</strong></strong> GmbH,<br />
Im Gewerbegebiet 1,<br />
06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>;<br />
Fon: 6968-0<br />
Geschäftsführer:<br />
Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />
für Text und Anzeigen).<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />
die Bürgermeister<br />
Anzeigenleitung:<br />
Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />
Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />
Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />
Telefon: 90567<br />
Der <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> erscheint monatlich<br />
mit einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />
Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />
an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> einschließlich<br />
der Ortsteile Langenroda,<br />
Garnbach und Hechendorf und an die<br />
Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />
Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />
Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />
Verbindung mit unseren allgemeinen und<br />
zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />
Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />
Euro;<br />
Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />
und Versandkosten.<br />
Texte, insbesondere Termine werden<br />
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />
veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />
für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />
und Anzeigen.<br />
stedt, Fernsehservice Müller, Anton Jarski, Familien Butzmann<br />
und Kühne und zahlreichen privaten Kleinspendern. Für ihr<br />
persönliches Engagement danken wir Bürgermeisterin Dagmar<br />
Dittmer sowie der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> für die Nutzung des ehemaligen<br />
Kindergartens. An die Firmen Bigeschke und Puntschuh geht hier<br />
auch nochmals unser herzlicher Dank für die dort ausgeführten<br />
Arbeiten. Danken möchten wir den Freunden von der FFW <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
der Schalmeienkapelle und allen Mitwirkenden am Rahmenprogramm,<br />
den Helfern beim Zeltaufbau, der FFW Wendelstein,<br />
Steffen Arnhold, dem Schiedsrichterteam um Otto Puplick, unserem<br />
Fotografen Horst Kummer, DJ Mario Surauf, Frau Kühne, Frau<br />
Respa, Frau Ummard, M. und F. Ulbricht, Karola Scharf und<br />
Daniela Hädrich, den Familien Schmidt und Bender, Klaus Hecht,<br />
dem Bierwagenteam vom SV Rot Weiß <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, A. Eder und E.<br />
Neumann, D. Allritz und H. Kammel und dem Bauhof der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Nicht zuletzt danken wir dem SV Werder Bremen für das<br />
entgegengebrachte Vertrauen und die Sachspenden für den Kindertag.<br />
Mehrere unserer Gastmannschaften möchten gerne auch ein paar<br />
Tage länger wieder nach <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kommen, alle fühlten sich ausgesprochen<br />
wohl bei uns. Auf www.werder.de sagte Jermaine Greene<br />
(Fanbetreuer des SVW): „Die Fanclubmeisterschaft bietet für<br />
einen Fanclub immer die Möglichkeit, ein Stück Werder zu sich<br />
nach Hause zu holen. „Die Kaputten“ haben diese Gelegenheit<br />
ausgezeichnet genutzt und sich selbst und die ganze <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
herausragend präsentiert. Alle Teilnehmer hatten richtig Spaß an<br />
diesem Wochenende und werden die Tage hier sicher in Erinnerung<br />
behalten. Ich freue mich jedenfalls schon darauf, „Die Kaputten“<br />
irgendwann wieder erneut besuchen zu können.“ Dieses<br />
Kompliment geben wir hier gerne<br />
an alle, die zum Erfolg der<br />
Veranstaltung beitrugen, weiter.<br />
Über unsere Spendenaktion<br />
für die Stiftung Finneck werden<br />
wir noch berichten.<br />
Werder Bremen Fanclub Die<br />
Kaputten <strong>W<strong>iehe</strong></strong>/Thüringen<br />
e.V.<br />
Vorträge & Gespräche<br />
im Kloster Donndorf<br />
- Montagabend um halb acht -<br />
0<strong>5.</strong>08.<strong>2013</strong>, Prof. Dr. Gerald<br />
Wolf, ehemaliger Direktor des<br />
Instituts für Medizinische Neurobiologie<br />
in Magdeburg<br />
„Hirnforschung und Menschenbild“<br />
Das menschliche Gehirn steuert<br />
unsere Organe und unsere Sinne,<br />
es lässt uns lieben, hassen,<br />
leiden, hoffen und glauben. Wir<br />
denken, reden, wollen und handeln<br />
mit ihm, und es gibt uns die<br />
Empfindung, ein „Ich“ zu sein.<br />
Was weiß die Hirnforschung,<br />
was ist noch im Dunkeln, und<br />
was bleibt womöglich der Forschung<br />
unzugänglich?<br />
Pastorin B. Stöckigt<br />
U16/48/10<br />
22. Borntalfest am 10. August ab 17.00 Uhr<br />
„Des Menschen köstlicher Gewinn, ist frohes Herz und reiner Sinn.“<br />
Unter diesem Motto laden wir Sie herzlich auf das idyllische Stück<br />
Heimaterde zwischen Kloster und Donndorf ein. Bei gutem Essen,<br />
guter Musik und abwechslungsreicher Unterhaltung freuen wir uns<br />
auf Ihren Besuch. Donndorfer Carnevalsverein „Blau-Weiß“ 1979<br />
Musiksommer <strong>2013</strong><br />
Konzert mit dem HLM – Orchester (Halle-Leipzig-Magdeburg)<br />
Leitung: Ralf Splittgerber mit Werken von Bach, Händel, Haydn<br />
und Mozart<br />
Sonntag, 14. <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong>, 17.00 Uhr, in der St. Bartholomäus-Kirche<br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Orgelkonzert mit dem Organisten L. Suransky (Tschechische<br />
Rep.) und Kantor i. R. Gottfried Steffen (Blockflöte und Violine)<br />
Donnerstag, 01. August <strong>2013</strong>, um 19.30 Uhr in der St. Bartholomäuskirche<br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Konzert der Sondershäuser Pipes & Drums<br />
Leitung: Kreiskantor Andreas Faußt<br />
<strong>Freitag</strong>, 16. August <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr, Marktauftakt in der St.<br />
Bartholomäuskirche in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
ANWÄLTE<br />
SCHÖTZ-<br />
HEINRICH<br />
ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />
9 68 99<br />
ROSSLEBEN<br />
Notrufnummern<br />
Notrufe<br />
Polizei 110<br />
Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />
Not- und Bereitschaftsdienste<br />
DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />
Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2305070<br />
KAT, Kyffhäuser Abwasser- und 03466/3290<br />
Trinkwasserverband Artern 0172/ 7985490<br />
(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />
Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />
Herr Kammel 0173/ 3617341<br />
Fa. F. Bigeschke 034672/60461<br />
GSA 0180/ 22009<br />
Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3302000
90<br />
VdK feierte Jubiläum<br />
VdK-Kreisvorsitzender Bernd Reiber überreicht Anerkennungsurkunde<br />
und Präsent zum Jubiläum: Foto: SBW<br />
Veranstaltungen im Seniorenclub<br />
0<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
08.07. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
08.07. 14.00 Uhr Geschichten und Verse<br />
09.07. 14.00 Uhr Geburtstagsfeier<br />
10.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
10.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
11.07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel mit Frau Schmidt<br />
11.07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
12.07. 14.00 Uhr Spiel- und Unterhaltungsnachmittag<br />
1<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />
1<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Heute lassen wir uns überraschen<br />
16.07. 14.00 Uhr Diabetiker Selbsthilfegruppe<br />
16.07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
17.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
17.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
18.07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel mit Frau Schmidt<br />
18.07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
19.07. Heute bleibt der Club geschlossen<br />
22.07. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />
22.07. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />
23.07. 14.00 Uhr Kleine Fahrt in die Natur<br />
24.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
24.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
2<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
2<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
26.07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
29.07. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />
29.07. 14.00 Uhr Interessantes aus der<br />
Vergangenheit<br />
30.07. 14.00 Uhr Eisdiele<br />
31.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
31.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
01.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
01.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
02.08. 14.00 Uhr Gesprächsrunde<br />
0<strong>5.</strong>08. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />
0<strong>5.</strong>08. 14.00 Uhr Vortrag<br />
06.08. 14.00 Uhr Wassertretbecken<br />
07.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />
07.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />
08.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />
08.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />
09.08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />
10.08. 14.00 Uhr Fahrt nach Werningshausen<br />
Rammelt, Seniorenclub<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Trägerverein mit<br />
neuer Vorsitzenden<br />
Zur Jahreshauptversammlung der Ländlichen Heimvolkshochschule<br />
Thüringen e.V. am 30. Mai <strong>2013</strong> trafen sich Mitglieder des<br />
Vereins auf Kloster Donndorf, um Rückschau auf Tätigkeiten und<br />
Finanzen des vergangenen Jahres zu halten, aber auch um den<br />
bisherigen Vorsitzenden zu verabschieden. Am Reformationstag<br />
1991 ins Leben gerufen, hatte seitdem Pfarrer Christfried Boelter<br />
aus Schnepfenthal den Vorsitz des Vereins inne und setzte sich<br />
seit Anfang für die Idee des lebenslangen Lernens ein, die auch<br />
noch heute im Leitbild verankert ist. Schon Anfang der 90er Jahre<br />
wurde am „Runden Tisch“ darüber nachgedacht, wie Bildungsangebote<br />
in den Dörfern und Städten Thüringens gefördert werden<br />
könnten, denn besonders in dieser politischen Umbruchzeit war<br />
es wichtig, Hilfen für die künftige Neuorientierung im Bildungssystem<br />
zu geben. Zu diesem Zweck wurde der Trägerverein der<br />
Ländlichen Heimvolkshochschule Thüringen e.V. am 31. Oktober<br />
1991 in Friedrichroda gegründet und Pfarrer Christfried Boelter als<br />
dessen erster Vorsitzender gewählt. Nach langjähriger und erfolgreicher<br />
Tätigkeit gab Pfarrer Boelter nun sein Amt ab.<br />
Zur Nachfolgerin von Pfarrer Boelter im Amt des Vorsitzenden des<br />
Trägervereins wählten die Versammlungsteilnehmer satzungsgemäß<br />
und einstimmig Donndorfs Bürgermeisterin und Landtagsabgeordnete<br />
Gudrun Holbe. In einer Laudatio lobte die neue Vorsitzende<br />
Gudrun Holbe die Arbeit des Trägervereins und dessen<br />
bisherigen Vorsitzenden; sie stellte fest, dass die Ländlichen<br />
Heimvolkshochschulen in Thüringen sowie deren Trägerverein<br />
eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben und mit Christfried<br />
Boelter einen der Väter des Erfolgs in ihren Reihen hatten. Weiter<br />
betonte Holbe, dass kaum andere vergleichbare Schulen ein<br />
derartig abwechslungsreiches Angebotsprogramm wie die des<br />
Trägervereins aufweisen können, vorrangig präventive Gesundheitsbildung,<br />
Spiritualität sowie Kultur und Kreativität. Dies soll<br />
auch in Zukunft so bleiben.<br />
Auch Arno Brombacher, Leiter der Ländlichen Heimvolkshochschule<br />
Kloster Donndorf, gratulierte im Namen der Mitglieder<br />
sowie Mitarbeiter dem scheidenden bzw. der neuen Vorsitzenden<br />
und wünschte für die Zukunft unter neuer Führung eine ebensolche<br />
erfolgreiche Arbeit wie in der Vergangenheit. Ebenso wie ihr<br />
Amtsvorgänger will sich Gudrun Holbe für das lebenslange Lernen<br />
im Verständnis als lebensbegleitendes Lernen einsetzen und<br />
damit die Philosophie der Ländlichen Heimvolkshochschulen<br />
nachhaltig umsetzen.
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />
<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
91<br />
Evangelische Gottesdienste<br />
07. <strong>Juli</strong> 09.00 Uhr Kloster Donndorf,<br />
Pfarrerin Stöckigt,<br />
Frau Meinert<br />
07. <strong>Juli</strong> 13.45 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abfahrt nach<br />
Allerstedt<br />
14. <strong>Juli</strong> 17.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Geistliches Wort zum<br />
Konzert mit dem HLM-<br />
Orchester, Pfr. Niemann<br />
21. <strong>Juli</strong> 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit<br />
Abendmahl in Kloster<br />
Donndorf mit dem Chor aus<br />
Niederroßla, Pfrn. Stöckigt<br />
28. <strong>Juli</strong> 09.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
Kirchspielgottesdienst<br />
mit Taufe, Pfr. Blume<br />
Vakanzvertreter:<br />
Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />
Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail: klemensniemann@gmail.com,<br />
Bürozeiten im Pfarramt <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Markt 10,<br />
dienstags: 8.00 – 12.00 Uhr, Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221<br />
E-Mail: pfarramtw<strong>iehe</strong>@aol.com Frau Launicke<br />
Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />
M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899.<br />
Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Katholische Gottesdienste<br />
So., 07. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />
Sa., 13. <strong>Juli</strong> 18.00 Uhr Donndorf, WGF<br />
So., 14. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, WGF<br />
So., 21. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />
Sa., 27. <strong>Juli</strong> 18.00 Uhr Donndorf, Hl. Messe<br />
Änderungen werden vorbehalten!<br />
Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />
künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />
3390. Pfarrer Christian Bock<br />
Heimathaus Donndorf sagt Danke<br />
Wir möchten uns auf diesem Weg ganz herzlich bei allen Helfen<br />
bedanken, die bei der erfolgreichen Gestaltung und Ausstattung<br />
des Lindenfestes im Heimathaus mitgeholfen haben. Ein besonderer<br />
Dank geht an den Heimatverein Roßleben, der die Vereinsvorsitzende<br />
Anja Kolbe, die aufgrund einer Erkrankung nicht<br />
teilnehmen konnte, tatkräftig vertreten und den Heimatverein<br />
Donndorf unterstützt hat. A. Kolbe, Verein Heimathaus e.V.<br />
Fußball-Dorfmeisterschaft<br />
Die SG Donndorf lädt recht herzlich zur Fußball - Dorfmeisterschaft<br />
am 27.07.<strong>2013</strong> ein. Beginn ist 10.00 Uhr auf dem Sportplatz.<br />
Interessierte Teams melden sich bitte beim Vorstand an. Für<br />
Speisen und Getränke wird ausreichend gesorgt. Mit einem gemütlichen<br />
Beisammensein soll der Tag ausklingen.<br />
Auch alle Nichtaktiven sind zum Zuschauen und Anfeuern herzlich<br />
willkommen.<br />
Vorstand der SG Donndorf<br />
Wetterverlauf vom 01.06.-2<strong>5.</strong>06.<strong>2013</strong><br />
* Niederschlag fielen 93,6 Liter.<br />
* Wind hatten wir an 16 Tagen, davon 7 Tage Starkwind.<br />
* Gewitter gab es am 09.06., 13.06. und 20.06.<br />
* Nebel gab es am 19.06.<br />
Bauernregel: Soll gedeihen Korn und Wein, muss im Juni Regen<br />
sein.<br />
Wetterbeobachter Donndorf<br />
Spendenübergabe im Schwimmbad<br />
Der Erlös aus dem Torwandschießen während der Werder Bremen<br />
Fanclubmeisterschaften am 01.06.13 in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, in Höhe von 220<br />
Euro, wurde am 20.06.13 im Beisein von Bürgermeisterin Dagmar<br />
Dittmer an den Vorsitzenden des Familienbades Hohe Schrecke<br />
e.V., Stefan Hilbrecht übergeben. Herr Hilbrecht bedankte sich bei<br />
Andreas Ulbricht, Thomas Jakob und Steffen Krey für die Spende,<br />
aber auch gleichzeitig für die Arbeitseinsätze im Schwimmbad<br />
durch die Vereinsmitglieder der Werder Bremen-Fans. Foto: SBW<br />
Zum Geburtstag<br />
in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
02.08. Zimmermann, Hans-Jürgen 65<br />
03.08. Bräuer, Joachim 72<br />
04.08. Wahl, Lothar 66<br />
07.08. Karl, Helga 75<br />
09.08. Krüger, Anni 85<br />
11.08. Reichelt, Elisabeth 80<br />
11.08. Wolny, Luise 94<br />
12.08. Zienert, Frieda 84<br />
12.08. Zschech, Angelika 67<br />
1<strong>5.</strong>08. Schönemann, Heidi 71<br />
17.08. Fahnert, Jürgen 66<br />
18.08. Kröhle, Helga 66<br />
21.08. Faix, Ingrid 77<br />
24.08. Rammelt, Günther 69<br />
26.08. Hoppmann, Brigitte 78<br />
27.08. Dorniok, Heinz 80<br />
29.08. Köhler, Richard 81<br />
31.08. Leißring, Karl 82<br />
in Garnbach<br />
0<strong>5.</strong>08. Mordan, Richard 85<br />
in Hechendorf<br />
01.08. Bieling, Brigitte 74<br />
in Langenroda<br />
01.08. Necke, Erika 81<br />
13.08. Jäger, Sigrid 73<br />
in Donndorf<br />
04.08. Schwanke, Edeltraud 74<br />
06.08. Rausch, Renate 70<br />
in Kleinroda<br />
28.08. Ruppe, Leonhard 73<br />
in Kloster-Donndorf<br />
0<strong>5.</strong>08. Baber, Ela 91<br />
17.08. Warsitz, Heinz 91<br />
19.08. Degenhardt, Bernd 68<br />
26.08. Uschmann, Brunhilde 79<br />
Herzlichen Glückwunsch!
92<br />
<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />
Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender <strong>2013</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, den Ortsteilen Langenroda,<br />
Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und KleinrodaDatum<br />
Uhrzeit Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung Veranstalter<br />
<strong>Juli</strong>:<br />
06.07.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr LHVHS Kloster Donndorf LHVHS Thüringen e.V.<br />
Internationales Folkloretanzfest<br />
06.07.<strong>2013</strong> Neuer Sportplatz <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Ranke-Cup der Nachwuchsmannschaften<br />
Abt. Fußball<br />
09.30 Uhr F – Junioren<br />
13.30 Uhr E –Junioren<br />
12.07.<strong>2013</strong> 18.00 Uhr Alte Schule <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - Lesekreis Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
13.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Seniorentreff <strong>W<strong>iehe</strong></strong> –Treffen der SHG Diabetiker Seniorentreff <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
13.07.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr bis Heimathaus Donndorf Heimatverein Donndorf<br />
18.00 Uhr Trödelmarkt<br />
14.07.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr St. Bartholomäus-Kirche Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />
Konzert mit Halle-Leipzig-Magdeburg Orchester<br />
Förderverein der<br />
Leitung Ralf Splittgerber mit Werken von Bach,<br />
Kirchen zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />
Händel, Haydn, Mozart<br />
22.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Seniorenclub <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Dia-Vortrag „Venedig“<br />
27.07.<strong>2013</strong> 18.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> – Stubenkino Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
28.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Radwanderung Arche Nebra Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Treffpunkt: <strong>Stadt</strong>park<br />
30.07.<strong>2013</strong> bis 09.00 Uhr Neuer Sportplatz <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
02.08.<strong>2013</strong> Thüringer Fußballferienschule Abt. Fußball<br />
AUGUST<br />
01.08.<strong>2013</strong> 19.30 Uhr St. Bartholomäus-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />
Orgelkonzert mit Organisten L. Suransky<br />
derverein der Kirchen<br />
(Tschech.Republik) u. Kantor i.R. Gottfried<br />
zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Steffen (Blockflöte u. Violine)<br />
0<strong>5.</strong>08.<strong>2013</strong> 19.30 Uhr LHVHS Kloster Donndorf – Montagsgespräch LHVHS Thüringen e.V.<br />
Prof. Dr. Gerald Wolf – ehemaliger Direktor des<br />
Instituts für Medizinische Neurobiologie in<br />
Magdeburg „Hirnforschung und Menschenbild“<br />
10.08.<strong>2013</strong> 09.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
17. Beachvolleyball-Turnier Abt. Volleyball<br />
10.08.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr Borntalteich Donndorf DCV „Blau-Weiß“<br />
Borntalfest e.V. 1979<br />
11.08.<strong>2013</strong> 13.00 Uhr Schießplatzanlage „Am Spannhügel“ Langenroda Großkaliberschützen-<br />
Schießwettkampf um den „Marktpokal der Bürger- verein „Zur Linde“ e.V.<br />
meisterin“<br />
Langenroda<br />
16.08.<strong>2013</strong> 20.00 Uhr St. Bartholomäus-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,För-<br />
Konzert Pipes und Drums<br />
derverein der Kirchen<br />
Leitung Kreiskantor Andreas Faußt<br />
zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
17.08.<strong>2013</strong> bis 10.00 Uhr Bartholomäusmarkt <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
18.08.<strong>2013</strong> Marktplatz und Innenstadt<br />
17.08.<strong>2013</strong> bis 14.00 Uhr Alte Schule Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
18.08.<strong>2013</strong> Ausstellung zum Bartholomäusmarkt<br />
18.08.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr 20. Ranke – Triathlon Müller, Eckhard, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Treffpunkt Schwimmbad<br />
24.08.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
12. Oldie-Beachvolleyball-Turnier Abt. Volleyball<br />
SEPTEMBER<br />
01.09.<strong>2013</strong> 08.00 Uhr Kleingartenanlage Donndorf Reit- u. Fahrverein<br />
Reiterfest<br />
„Barbarossa“ e.V.<br />
01.09.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr St. Georgs-Kirche Langenroda Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />
Orgelkonzert mit Organistin I. Roelke<br />
(Hannover)<br />
Änderungen vorbehalten!