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Stadtbote Wiehe, Freitag, 5. Juli 2013 iehe, Freitag, 5 ... - Stadt Wiehe

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<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

75<br />

<strong>Juli</strong>/<strong>2013</strong> AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 21. Jahrgang/Nr. 7


76<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Sprechzeiten<br />

&<br />

Termine<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

<strong>Freitag</strong> 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Bürgermeisterin <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Bürgermeistersprechstunden in Donndorf<br />

Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> finden in der Gemeindeverwaltung<br />

Donndorf, Kölledaer Str. 2, 06571 Donndorf wie folgt statt:<br />

jeden Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Darüber hinaus können nach Voranmeldung unter 03 46 72/ 89-0<br />

weitere Termine vereinbart werden.<br />

Darüber hinaus können Sie die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

während der Bürozeiten wir folgt erreichen:<br />

Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890<br />

Bürgermeisterin, Frau Holbe 890<br />

Sekretariat, Frau Petzoldt 890<br />

Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals 89291<br />

Einwohnermeldeamt/ Standesamt, Herr Moritz 8915<br />

Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8915<br />

Hauptamt, Frau Wemme 8918<br />

Kämmerei, Liegenschafts- und<br />

Sozialverwaltung, Frau Kühne (Ltr.) 8913<br />

Sozialverwaltung, Frau Ummard 8923<br />

Buchhaltung, Frau Metzler 8916<br />

Kasse, Frau Schirmer 8917<br />

Liegenschaften, Frau Dölgner 8927<br />

Lohnbuchhaltung, Frau Czekalla 89292<br />

Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922<br />

Bauamt, Frau Mewes 8912<br />

Ordnungsamt, Frau Uthleb 8920<br />

Ordnungsamt, Herr Stelzer 89293<br />

Fax-Nr. 8914<br />

Internet:<br />

Email<br />

www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />

info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de<br />

gemeinde-donndorf@t-online.de<br />

Das Heimathaus in Donndorf<br />

Öffnungszeiten vorerst „aufgrund der Neuorganisation nach telefonischer<br />

Vereinbarung“. Telefon: 034672-935767 oder 0151/<br />

51958280, eMail: heimatverein.donndorf@freenet.de<br />

Bahnhofstr. 26.<br />

Benutzung der Turnhalle<br />

Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der Turnhalle<br />

der Gemeinde Donndorf ist Andrea Schäfer, Kölledaer Str. 12,<br />

06571 Donndorf, Tel. 034672/ 90100. G. Holbe, Bürgermeisterin<br />

“Sunshine” Hausverwaltung Eisenach<br />

Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und<br />

Eigentumswohnungen in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sowie der Gemeinde Donndorf:<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: 034672/8924, jeweils dienstags,<br />

am 09.07.<strong>2013</strong> und 23.07.<strong>2013</strong> von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, August-Bebel-Allee 1, Tel.: 69807, Fax: 69857<br />

Beratung und Betreuung zu folgenden Zeiten:<br />

Mai bis September, Montag - Samstag 11.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />

Oktober bis April, Montag - <strong>Freitag</strong> 11.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />

Die Alte Schule<br />

Schulstraße 5, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Heimatmuseum<br />

z. Zt. Montag bis <strong>Freitag</strong>, 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tel.: 034672-890 oder 81891<br />

Bibliothek<br />

dienstags und donnerstags 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,<br />

Tel.: 82459<br />

Rankemuseum<br />

Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses<br />

Besuch nach Vereinbarung , Tel.: 890 oder 82233<br />

Öffnungszeiten der Bibliothek<br />

in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf:<br />

Montag - <strong>Freitag</strong> 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />

Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

www.schloss-w<strong>iehe</strong>.de<br />

Polizeisprechstunde<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, im Rathaus, Zimmer 8<br />

jeden 1. und 3. Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

jeden Donnerstag: 13.00 Uhr bis 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />

Sprechzeiten Revierförster<br />

Sprechzeiten: dienstags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, An der<br />

<strong>Stadt</strong>mauer 7, Michael Schenke, (Tel.: 034672/68964 oder 0172/3480316)<br />

Abfallentsorgung<br />

Hausmüll<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Garnbach 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Hechendorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Langenroda 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Donndorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Kloster Donndorf 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Kleinroda 16.07. und 30.07., 13.08.<br />

Bio-Abfall<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Garnbach 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Hechendorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Langenroda 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Donndorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Kloster Donndorf 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Kleinroda 09.07. und 23.07., 06.08.<br />

Blaue Tonne Gelbe Tonne<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />

Garnbach 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />

Hechendorf 31.07. und 28.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />

Langenroda 0<strong>5.</strong>07. und 02.08. 26.07. und 23.08.<br />

Donndorf 01.08. und 29.08. 26.07. und 23.08.<br />

Kloster Donndorf 30.07. und 27.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />

Kleinroda 30.07. und 27.08. 2<strong>5.</strong>07. und 22.08.<br />

Redaktionsschluss<br />

Der Redaktionsschluss für die kommende<br />

Ausgabe des “<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong>n” ist der<br />

6. August <strong>2013</strong>,<br />

Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe<br />

ist der 16. August <strong>2013</strong><br />

eMail: info@stadt-w<strong>iehe</strong>.de


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

77<br />

322. Bartholomäusmarkt am 17. und 18. August<br />

Sonntag, den 11.08.<strong>2013</strong><br />

13:00 Uhr Schießwettkampf um den „Marktpokal der Bürgermeisterin“<br />

auf der Schießsportanlage „Am Spannhügel“ im OT Langenroda<br />

Samstag, den 17.08.<strong>2013</strong><br />

10:00 Uhr Eröffnung des Bartholomäusmarktes durch die Bürgermeisterin und <strong>Stadt</strong>räte<br />

Übergabe des Marktpokals, anschließend beginnt das bunte Markttreiben<br />

10:00 Uhr Biergarten des WCC auf dem Markt mit Fassanstich durch die Bürgermeisterin<br />

10:00 Uhr Drehorgel- Ott im gesamten Marktbereich<br />

10:00 Uhr Hofflohmarkt in der Leopold-von-Ranke-Straße 53 und 19<br />

10:30 – 13:00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit der „Schalmeienkapelle <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />

auf der Freifläche gegenüber der Gaststätte „Zur Tanne“<br />

11:00 Uhr ökumenische Festandacht in der St. Bartholomäuskirche<br />

11:00 – 17:00 Uhr Rassekaninchenausstellung des Kaninchenzuchtvereins T 66 <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

in der Scheune –Gartenstr. 6<br />

11:30 Uhr Erbsensuppe auf dem Markt<br />

14:00 – 16:00 Uhr Straßencafé „LaWie“<br />

14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum „Alte Schule“ am Markt<br />

„Hallo Nachbar - Schnappschüsse von Dir und Mir“<br />

15:00 Uhr Buntes Programm im Biergarten des WCC<br />

15:00 – 17:00 Uhr Kinderschminken mit dem Thepra Verein e.V.<br />

auf der Freifläche gegenüber der Gaststätte zur Tanne<br />

20:00 – 24:00 Uhr Musikalische Unterhaltung im Biergarten<br />

mit Cocktailbar auf dem Markt – Eintritt frei<br />

Sonntag, den 18.08.<strong>2013</strong><br />

10:00 Uhr Beginn des bunten Markttreibens<br />

10:00 Uhr Start des Triathlonwettkampfes im Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

10:00 Uhr Drehorgel- Ott im gesamten Marktbereich<br />

10:30 – 13:00Uhr Frühschoppen auf dem Markt mit „Onkel Fu und Band“<br />

14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum „Alte Schule“ am Markt<br />

„Hallo Nachbar - Schnappschüsse von Dir und Mir“<br />

14:00 Uhr Kaffee und Kuchen beim WCC auf dem Markt<br />

14:30 – 16:00 Uhr Kaffeemusik, mit Kaffee und Kuchen, mit den „<strong>Stadt</strong>musikanten“<br />

in der ehemaligen Kaufhalle – gegenüber dem Rathaus<br />

14:30 – 17:00 Uhr Bunter Nachmittag auf dem Markt, gestaltet durch Vereine<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und aus der Region<br />

17:00 Uhr Dämmerschoppen mit „Incognito“ bei den Erdingern<br />

in der Leopold-von-Ranke-Straße<br />

Samstag u. Sonntag: Angebote der Vereine im Rathauskeller,<br />

im Heimatmuseum „Alte Schule“, auf dem<br />

Markt und in der Leopold- von- Ranke- Straße, u.a. mit Buchbasar<br />

Fahr- und Unterhaltungsgeschäfte auf dem Markt und im unteren Schlosshof<br />

Schauhandwerk rund um das Rathaus, Kettensägekunst<br />

Besichtigungsmöglichkeiten der St. Bartholomäuskirche auf dem Markt und der<br />

St. Ursulakirche auf dem alten Friedhof<br />

Historische Spielleute im Pfarramt, Bogenschießen<br />

Es lädt ein: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, ausführliches Programm unter: www.stadt-w<strong>iehe</strong>.de Änderungen vorbehalten!


78<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Benutzungssatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 13.0<strong>5.</strong>13 folgende<br />

Benutzungssatzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume im <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - im Folgenden Benutzungssatzung genannt -<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Benutzungssatzung gilt für die Veranstaltungsräume wie z. B. Großer Saal, Gaststätte, Kleiner Saal, Vereinsraum 1<br />

und 2 und Seminarraum, zugeordnete Nutzräume wie z. B. Bühnenhaus, Foyer, Toiletten, Behindertentoiletten, Teeküche,<br />

Küche und Küchenlager sowie die Durchgangsräume zu den Veranstaltungs- und Nutzräumen im Gebäude „<strong>Stadt</strong>park<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ und den Park des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“. Sie gilt für alle Personen, die Zugang zu diesen Räumen haben.<br />

(2) Voraussetzung für die Benutzung der einzelnen Veranstaltungsräume und des Parkes im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist<br />

eine Genehmigung und das Einverständnis mit den darin erteilten Nebenbestimmungen. Der Genehmigungsadressat wird<br />

im folgenden Nutzer genannt. Er hat die Genehmigung bei der Nutzung auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die Beachtung der Vorgaben dieser Satzung.<br />

(4) Das Hausrecht wird vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter und dem von ihm Beauftragten ausgeübt. Es umfasst<br />

insbesondere den Abschluss von Nutzungsgenehmigungen und die Überwachung und Durchsetzung dieser Satzung<br />

während der Veranstaltungen.<br />

(5) Im Gebäude „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ gilt Rauchverbot. Im Park „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ besteht kein Rauchverbot.<br />

§ 2<br />

Zweckbestimmung<br />

Die Veranstaltungsräume im <strong>Stadt</strong>park dienen der Durchführung<br />

a) öffentlicher Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

b) privater Veranstaltungen<br />

c) von Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen oder ähnlicher Organisationen<br />

d) von Veranstaltungen überörtlicher Organisationen<br />

e) gewerblicher Veranstaltungen nach besonderer Zulassung<br />

§ 3<br />

Art und Umfang der Benutzung<br />

(1) Politische Gruppen und Vereinigungen, die das Gebäude „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ zur Durchführung einer politischen<br />

Veranstaltung nutzen wollen, werden nur zugelassen, wenn es sich nicht um<br />

a) vom Bundesverfassungsgericht verbotene Vereinigungen<br />

b) extreme Gruppen, deren Ziele nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der<br />

Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen handelt.<br />

(2) Bei Inanspruchnahme des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ sind neben dieser Satzung die Bestimmungen<br />

a) des Jugendschutzgesetzes - JuSchG<br />

b) des Thüringer Gaststättengesetzes – ThürGastG<br />

c) der Gewerbeordnung – GewO<br />

d) des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes (ThürNRSchutzG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />

§ 4<br />

Hausordnung<br />

Im Interesse der Ordnung auf dem Grundstück gelten für die Nutzer des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ folgende allgemeine Grundsätze:<br />

a) Die in Anspruch genommenen Räume, Parkbereiche und Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern schonend zu behandeln<br />

und in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.<br />

b)Die Räume, der Park, die Anlagen sowie die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung<br />

verwendet bzw. genutzt werden.<br />

c) Die Wahrung von Anstand, guter Sitte und Ordnung ist Vorbedingung für die Nutzung.<br />

d) Der jeweilige Nutzer hat für die Zeit der Inanspruchnahme der Räume, des Parks und der Einrichtungen dem Hausherrn eine voll<br />

geschäftsfähige Person zu benennen, die für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich ist. Im Zweifel ist dies der Vorsitzende<br />

des Vereins oder der Gruppe bzw. diejenige Person, mit der die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.<br />

e)Die Räume und der Park dürfen erst für den Veranstaltungszweck hergerichtet werden, wenn der für die Veranstaltung Verantwortliche<br />

im Beisein des Hausherrn bzw. seines Vertreters in die Haustechnik eingewiesen wurde und er sich von dem ordnungsgemäßen Zustand<br />

der Räumlichkeiten, des Parks und der Anlagen sowie der Vollzähligkeit der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände überzeugt hat.<br />

Hierüber ist ein Übergabeprotokoll zu führen.<br />

f)Nach Durchführung der Veranstaltung sind die Räume, die Anlagen bzw. die Einrichtungsgegenstände wieder in den vorgefundenen<br />

Zustand zu versetzen. Die Reinigung der Räume hat mindestens besenrein zu erfolgen. Die Reinigung des Parks hat mindestens das<br />

vollständige Aufsammeln der Abfälle zu umfassen. Sie hat bis spätestens 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages zu erfolgen.


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

79<br />

g)Bei der Rückgabe der Räumlichkeiten ist ein Abnahmeprotokoll zu schreiben. Festgestellte Schäden oder Verluste von Einrichtungsund<br />

Gebrauchsgegenständen sind nach Maßgabe des § 5 zu ersetzen.<br />

h) Der Hausherr und sein Vertreter bzw. sein Beauftragter sind berechtigt einzelnen Personen oder dem Nutzer im Einzelfall für den<br />

Rest der Veranstaltung oder auf Dauer Hausverbot zu erteilen, wenn böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt gegen die<br />

Hausordnung oder andere Bestimmungen dieser Satzung verstoßen wird.<br />

§ 5<br />

Haftung des Nutzers und der <strong>Stadt</strong><br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> überlässt dem Nutzer im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“, den Park und die Räume inkl. ihrer Einrichtungen und Anlagen<br />

sowie die Gebrauchsgegenstände im ordentlichen Zustand. Ergibt die nach § 4 Buchstabe e) durchzuführende Kontrolle, dass sich<br />

die Räume, der Park oder die Anlagen sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht in einem für den gewollten Zweck<br />

ordnungsgemäßen Zustand befinden, so hat der Nutzer sicher zu stellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen sowie Einrichtungs- und<br />

Gebrauchsgegenstände nicht benutzt und schadhafte Bereiche nicht betreten werden.<br />

(2) Für Schäden, die während einer Veranstaltung durch den Nutzer, den Veranstalter oder Dritte an dem Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“<br />

oder seinem Inventar verursacht werden, ist der Nutzer der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gegenüber haftbar, auch wenn ihn kein unmittelbares<br />

Verschulden trifft.<br />

(3) Der entstandene Schaden ist im vollem Umfang zu ersetzen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kann verlangen, dass statt des Naturalersatzes ein<br />

entsprechender Geldbetrag geleistet wird. Der Schaden wird in diesem Fall bei Nutzern, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind, mit<br />

der hinterlegten Kaution (§ 8 dieser Satzung) verrechnet.<br />

(4) Der Nutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.<br />

(5) Die Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand des Gebäudes gemäß § 836 BGB bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 6<br />

Haftungsausschluss<br />

(1) Sachmängelansprüche gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind ausgeschlossen.<br />

(2) Der Nutzer stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der<br />

Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Objektes<br />

„<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ stehen.<br />

(3) Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />

auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />

§ 7<br />

Benutzungsgenehmigung<br />

(1) Die Benutzung des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist mindestens eine Woche vor dem Termin in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu beantragen.<br />

(2) Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.<br />

(3) Die Benutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt.<br />

§ 8<br />

Benutzungsgebühr<br />

Für die Benutzung der Räume, des Parkes sowie einzelner Einrichtungen und Betriebsmittel im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ wird eine<br />

Benutzungsgebühr sowie für die beantragte Benutzung der Räume und des Parkes eine Kaution entsprechend der Gebührensatzung<br />

für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 erhoben.<br />

§ 9<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Benutzung<br />

des “<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> (mit Beschlussdatum vom 21.11.05) außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong> Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Siegel<br />

Beschluss-Nr.: 103-25/<strong>2013</strong><br />

Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />

Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />

bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.


80<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Gebührensatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der jeweils aktuellen Fassung, sowie der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 8 S. 301) in der jeweils<br />

aktuellen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> in der Sitzung vom 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Satzung über die Erhebung von<br />

Benutzungsgebühren für die Benutzung des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ beschlossen:<br />

I. Gebührenpflicht<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Für die Benutzung der Räume, des Parkes sowie einzelner Einrichtungen und Betriebsmittel im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ im Rahmen<br />

der Benutzungssatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 werden Gebühren und Kautionen nach<br />

Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />

§2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist der Nutzer. Kautionsschuldner ist der Antragsteller. Vereine brauchen keine Kaution zu zahlen.<br />

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch<br />

a) der Antragsteller,<br />

b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zum Tragen der Kosten verpflichtet hat.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Gebührenschuld Kautionsschuld/ Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend der Benutzungssatzung für<br />

das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen<br />

Leistung.<br />

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig.<br />

(3) Die Kautionsschuld entsteht mit Antragstellung. Sie ist sofort fällig. Ihre Zahlung ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.<br />

(4) Bei einem ablehnenden Bescheid wird die Kaution sofort zurückgezahlt.<br />

(5) Bei einem zustimmenden Bescheid wird die Kaution mit dem eventuell entstehenden Schaden und, sofern der vollständige oder<br />

ein Restbetrag verbleibt, mit der Gebührenschuld verrechnet.<br />

§4<br />

Rechtsbehelfe/ Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen<br />

der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.<br />

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung<br />

wird die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung nicht aufgehoben.<br />

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die<br />

Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />

II. Gebühren<br />

§ 5<br />

Gebühren/ Kautionen<br />

(1) Für die Benutzung der Veranstaltungs- und Nutzräume im Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ werden pro<br />

Veranstaltung die folgenden Gebühren erhoben:<br />

1. für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />

a) für den Großen Saal 400,00 Euro<br />

b) für das Bühnenhaus 56,00 Euro<br />

c) für den Gaststättenraum 150,00 Euro<br />

d) für die Küche 35,00 Euro<br />

e) für das Küchenlager 20,00 Euro<br />

f) für den Kleinen Saal 120,00 Euro<br />

g) für den Vereinsraum 1 40,00 Euro<br />

h) für den Vereinsraum 2 50,00 Euro<br />

i) für den Seminarraum 100,00 Euro<br />

j) für die Teeküche 35,00 Euro<br />

2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

a) für den Großen Saal 250,00 Euro<br />

b) für das Bühnenhaus 28,00 Euro<br />

c) für den Gaststättenraum 130,00 Euro<br />

d) für die Küche 20,00 Euro<br />

e) für das Küchenlager 10,00 Euro<br />

f) für den Kleinen Saal 100,00 Euro<br />

g) für den Vereinsraum 1 40,00 Euro


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

81<br />

h) für den Vereinsraum 2 50,00 Euro<br />

i) für den Seminarraum 60,00 Euro<br />

j) für die Teeküche 35,00 Euro<br />

k) für Proben im Großen Saal 15,00 Euro<br />

l) für Proben im Kleinen Saal 10,00 Euro<br />

l) für Proben im Vereinsraum 1 oder 2 6,00 Euro<br />

(2) Für die Benutzung des Parks und seiner Einrichtungsgegenstände werden pro Veranstaltung erhoben:<br />

1. für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />

a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 350,00 Euro<br />

b) für Bierzeltgarnituren zur Nutzung außerhalb<br />

des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ pro Garnitur<br />

3,00 Euro<br />

2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 200,00 Euro<br />

b) für Bierzeltgarnituren zur Nutzung außerhalb<br />

des Objektes „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ pro Garnitur<br />

3,00 Euro<br />

(3)Die Kautionen für die beantragte Benutzung<br />

der Veranstaltungs- und Nutzräume und des Parkes betragen<br />

für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind:<br />

a) für den Großen Saal 200,00 Euro<br />

b) für das Bühnenhaus 28,00 Euro<br />

c) für den Gaststättenraum 75,00 Euro<br />

d) für die Küche 17,50 Euro<br />

e) für das Küchenlager 10,00 Euro<br />

f) für den Kleinen Saal 60,00 Euro<br />

g) für den Vereinsraum 1 20,00 Euro<br />

h) für den Vereinsraum 2 25,00 Euro<br />

i) für den Seminarraum 40,00 Euro<br />

j) für die Teeküche 17,50 Euro<br />

a) für den Park inkl. Bierzeltgarnituren 175,00 Euro<br />

(4)Die Benutzung von Starkstrom pro Veranstaltung wird nach dem Verbrauch abgerechnet. Der Wert der<br />

Kilowattstunde wird analog der letzten Stromrechnung angesetzt.<br />

(5) Für die Tischdeckeneindeckung eines Veranstaltungsraumes wird pro Veranstaltung eine Ausleihgebühr<br />

erhoben:<br />

a) für den Großen Saal 4,00 Euro<br />

b) für den kleinen Saal oder die Gaststätte je 2,00 Euro<br />

Die Reinigungskosten für benutzte Tischdecken werden vom Nutzer gemäß der Rechnung des Dienstleisters<br />

erstattet.<br />

§ 6<br />

Überleitung<br />

Die bisher erworbenen Nutzungsrechte bleiben unverändert bestehen.<br />

§ 7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Gebührensatzung für das Objekt „<strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> tritt am Tage nach ihrer<br />

öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anlage zur Benutzungsordnung für die Benutzung<br />

des „<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 12.12.05, die Ergänzungssatzung zur Benutzungsordnung für die<br />

Benutzung des „<strong>Stadt</strong>park“ der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 11.02.08 und die 2. Ergänzungssatzung zur Benutzungsordnung<br />

für die Benutzung des „<strong>Stadt</strong>park“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 24.11.08 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong><br />

Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Siegel<br />

Beschluss-Nr.: 104-25/<strong>2013</strong><br />

Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />

Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />

bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.


82<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Benutzungssatzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> am 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Benutzungssatzung für<br />

die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - im Folgenden Benutzungssatzung genannt - erlassen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Benutzungssatzung gilt für die Veranstaltungsräume Seminarraum und Veranstaltungskeller, zugeordnete<br />

Nutzräume wie z. B. Toiletten, Behindertentoiletten, Teeküche und Schlossinformation sowie die Durchgangsräume<br />

zu den Veranstaltungs- und Nutzräumen im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Sie gilt für alle Personen, die Zugang zu diesen Räumen haben.<br />

(2) Voraussetzung für die Benutzung der Veranstaltungsräume des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist eine Genehmigung<br />

und das Einverständnis mit den darin erteilten Nebenbestimmungen. Der Genehmigungsadressat wird im folgenden<br />

Nutzer genannt. Er hat die Genehmigung bei der Nutzung auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die Beachtung der Vorgaben dieser Satzung.<br />

(4) In andere Räume ist der Zugang auf Grund der nicht abgeschlossenen Sanierung streng verboten.<br />

(5) Das Hausrecht wird vom Bürgermeister bzw. seinem Vertreter und dem von ihm Beauftragten ausgeübt. Es<br />

umfasst insbesondere den Abschluss von Nutzungsgenehmigungen und die Überwachung und Durchsetzung dieser<br />

Satzung.<br />

(6) Im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gilt Rauchverbot.<br />

§ 2<br />

Zweckbestimmung<br />

Die Veranstaltungsräume im Schloss dienen der Durchführung<br />

a) öffentlicher Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

b) privater Veranstaltungen<br />

c) von Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen oder ähnlicher Organisationen<br />

d) von Veranstaltungen überörtlicher Organisationen<br />

e) gewerblicher Veranstaltungen nach besonderer Zulassung<br />

§ 3<br />

Art und Umfang der Benutzung<br />

(1) Die Anzahl der zulässigen Besucher für den Schlosskeller und den Seminarraum ist auf jeweils 80 Personen<br />

begrenzt.<br />

(2) Politische Gruppen und Vereinigungen, die das Gebäude „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ zur Durchführung einer politischen<br />

Veranstaltung nutzen wollen, werden nur zugelassen, wenn es sich nicht um<br />

a) vom Bundesverfassungsgericht verbotene Vereinigungen<br />

b) extreme Gruppen, deren Ziele nicht mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der<br />

Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen handelt.<br />

(3) Bei Inanspruchnahme des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ sind neben dieser Satzung die Bestimmungen<br />

a) des Jugendschutzgesetzes - JuSchG<br />

b) des Thüringer Gaststättengesetzes – ThürGastG<br />

c) der Gewerbeordnung – GewO<br />

d) des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes (ThürNRSchutzG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.<br />

§ 4<br />

Hausordnung<br />

Im Interesse der Ordnung auf dem Grundstück gelten für die Nutzer des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ folgende allgemeine Grundsätze:<br />

a) Die in Anspruch genommenen Räume und Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern schonend zu behandeln und in<br />

einem ordentlichen Zustand zu erhalten.<br />

b) Die Räume, Anlagen, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet<br />

werden.<br />

c) Die Wahrung von Anstand, guter Sitte und Ordnung ist Vorbedingung für die Nutzung.<br />

d) Der jeweilige Nutzer hat für die Zeit der Inanspruchnahme der Räume und der Einrichtungen dem Hausherrn eine voll geschäftsfähige<br />

Person zu benennen, die für die Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich ist. Im Zweifel ist dies der Vorsitzende<br />

des Vereins oder der Gruppe bzw. diejenige Person, mit der die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.<br />

e) Die Räume dürfen erst für den Veranstaltungszweck hergerichtet werden, wenn der für die Veranstaltung Verantwortliche im<br />

Beisein des Hausherrn bzw. seines Vertreters in die Haustechnik eingewiesen wurde und er sich von dem ordnungsgemäßen<br />

Zustand der Räumlichkeiten und der Anlagen sowie der Vollzähligkeit der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände überzeugt<br />

hat. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll zu führen.


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

83<br />

f) Nach Durchführung der Veranstaltung sind die Räume, die Anlagen bzw. die Einrichtungsgegenstände wieder in den vorgefundenen<br />

Zustand zu versetzen. Die Reinigung hat mindestens besenrein zu erfolgen. Sie hat bis spätestens 12.00 Uhr des darauf<br />

folgenden Tages zu erfolgen.<br />

g) Bei der Rückgabe der Räumlichkeiten ist ein Abnahmeprotokoll zu schreiben. Festgestellte Schäden oder Verluste von Einrichtungs-<br />

und Gebrauchsgegenständen sind nach Maßgabe des § 5 zu ersetzen.<br />

h) Der Hausherr und sein Vertreter bzw. sein Beauftragter sind berechtigt einzelnen Personen oder dem Nutzer im Einzelfall für<br />

den Rest der Veranstaltung oder auf Dauer Hausverbot zu erteilen, wenn böswillig Schäden verursacht werden oder wiederholt<br />

gegen die Hausordnung oder andere Bestimmungen dieser Satzung verstoßen wird.<br />

§ 5<br />

Haftung des Nutzers und der <strong>Stadt</strong><br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> überlässt dem Nutzer das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“, seine Einrichtungen und Anlagen sowie die Gebrauchsgegenstände<br />

im ordentlichen Zustand. Ergibt die nach § 4 Buchstabe e) durchzuführende Kontrolle, dass sich die Räume oder Anlagen<br />

sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht in einem für den gewollten Zweck ordnungsgemäßen Zustand befinden, so<br />

hat der Nutzer sicher zu stellen, dass schadhafte Geräte, Anlagen sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände nicht benutzt<br />

werden.<br />

(2) Für Schäden, die während einer Veranstaltung durch den Veranstalter oder Dritte an dem Hausgrundstück oder dem Inventar des<br />

Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ verursacht werden, ist der Nutzer der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> gegenüber haftbar, auch wenn ihn kein unmittelbares<br />

Verschulden trifft.<br />

(3) Der entstandene Schaden ist im vollem Umfang zu ersetzen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kann verlangen, dass statt des Naturalersatzes ein<br />

entsprechender Geldbetrag geleistet wird. Der Schaden wird in diesem Fall bei Nutzern, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind, mit<br />

der hinterlegten Kaution (§ 8 dieser Satzung) verrechnet.<br />

(4) Der Nutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.<br />

(5) Die Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand des Gebäudes gemäß § 836 BGB bleibt<br />

unberührt.<br />

§ 6<br />

Haftungsausschluss<br />

(1) Sachmängelansprüche gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind ausgeschlossen.<br />

(2) Der Nutzer stellt die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der<br />

Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen<br />

Räume sowie Zugänge zu den Räumen oder Anlagen stehen.<br />

(3) Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme<br />

auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />

§ 7<br />

Benutzungsgenehmigung<br />

(1) Die Benutzung des Objektes „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ ist mindestens eine Woche vor dem Termin in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong> zu beantragen.<br />

(2) Über die Anträge wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.<br />

(3) Die Benutzungsgenehmigung wird schriftlich erteilt.<br />

§ 8<br />

Benutzungsgebühr<br />

Für die Benutzung der Veranstaltungsräume und Nutzräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> wird eine Benutzungsgebühr sowie für die beantragte<br />

Benutzung eine Kaution entsprechend der Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 erhoben.<br />

§ 9<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die vorläufige Nutzungsordnung für den<br />

“Schloßkeller“ im Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 28.03.11 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>,18.06.<strong>2013</strong><br />

Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Siegel<br />

Beschluss-Nr.: 101-25/<strong>2013</strong><br />

Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />

Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />

bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.


84<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der aktuell gültigen Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. N. 2 S. 41), sowie der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) in der aktuell gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 8 S. 301) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> in der Sitzung vom 13.0<strong>5.</strong>13 folgende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Veranstaltungsräume<br />

im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> beschlossen:<br />

I. Gebührenpflicht<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Für die Benutzung der Räume im Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ im Rahmen der Benutzungssatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13 werden Gebühren und Kautionen nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.<br />

§2<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist der Nutzer. Kautionsschuldner ist der Antragsteller. Vereine brauchen keine Kaution zu<br />

zahlen.<br />

(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch<br />

a) der Antragsteller,<br />

b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zum Tragen der Kosten verpflichtet hat.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Gebührenschuld Kautionsschuld/ Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend der Benutzungssatzung für das Objekt „Schloss<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 18.06.13, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.<br />

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig.<br />

(3) Die Kautionsschuld entsteht mit Antragstellung. Sie ist sofort fällig. Ihre Zahlung ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.<br />

(4) Bei einem ablehnenden Bescheid wird die Kaution sofort zurückgezahlt.<br />

(5) Bei einem zustimmenden Bescheid wird die Kaution mit dem eventuell entstehenden Schaden und, sofern der vollständige oder<br />

ein Restbetrag verbleibt, mit der Gebührenschuld verrechnet.<br />

§ 4<br />

Rechtsbehelfe/ Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird<br />

die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung nicht aufgehoben.<br />

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die<br />

Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />

II. Gebühren<br />

§ 5<br />

Gebühren<br />

(1) Für die Benutzung der Veranstaltungsräume im Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong> werden pro Veranstaltung die folgenden Gebühren<br />

erhoben:<br />

1. für Veranstalter, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind<br />

a) für den Veranstaltungskeller 300,00 Euro<br />

b) für den Seminarraum 280,00 Euro<br />

c) für die Teeküche 80,00 Euro<br />

d) für Veranstaltungskeller oder Seminarraum zum Zwecke der Trauung 100,00 Euro<br />

2. für Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

a) für den Veranstaltungskeller 150,00 Euro<br />

b) für den Seminarraum 140,00 Euro<br />

c) für die Teeküche 40,00 Euro<br />

(2) Die Kautionen für die beantragte Benutzung der Veranstaltungs- und Nutzräume betragen für Nutzer, die keine Vereine der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong> sind:<br />

a) für den Veranstaltungskeller 150,00 Euro<br />

b) für den Seminarraum 140,00 Euro<br />

c) für die Teeküche 40,00 Euro<br />

d) für Veranstaltungskeller oder Seminarraum zum Zwecke der Trauung 50,00 Euro<br />

§ 6<br />

Überleitung<br />

Die bisher erworbenen Nutzungsrechte bleiben unverändert bestehen.


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

85<br />

§ 7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Gebührensatzung für das Objekt „Schloss <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt § 6 der Vorläufigen Nutzungsordnung für den „Schloßkeller“ im Schloß <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 28.03.11 außer Kraft.<br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, 18.06.<strong>2013</strong><br />

Dittmer, Bürgermeisterin<br />

Siegel<br />

Beschluss-Nr.: 102-25/<strong>2013</strong><br />

Beschlussdatum: 13.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />

Der Rechtsaufsicht angezeigt am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong>, genehmigt am 17.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> und in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> eingegangen am 07.06.<strong>2013</strong>. Öffentlich<br />

bekannt gemacht im Amtsblatt „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong>.<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und Rechtsfolgen<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO die<br />

Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine<br />

Verletzung in diesem Sinne geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der oben genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf<br />

4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf vom 1<strong>5.</strong>03.2000<br />

Der Gemeinderat Donndorf hat in seiner Sitzung am 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> mit Beschluss-Nr. 90-23/<strong>2013</strong> folgende<br />

4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf<br />

vom 1<strong>5.</strong>03.2000 beschlossen:<br />

Der Plan „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“ mit Stand vom 1<strong>5.</strong>03.2000 wird ausgetauscht gegen den<br />

Katasterplan „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“ mit Stand vom 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> einschließlich einer dazugehörigen<br />

Auflistung der Grundstücksflächen (Anlage A 2).<br />

Plan mit Stand vom 1<strong>5.</strong>0<strong>5.</strong><strong>2013</strong> „Abrechnungseinheit 2 Kloster Donndorf“<br />

Fortsetzung nächste Seite


86<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Anlage A 2<br />

Abrechnungseinheit 2 - Kloster Donndorf<br />

Flächenmäßige Erfassung nach Hausnummern, Flurstücksnummern und ALB Flächengrößen<br />

Gemarkung Donndorf, Flur 6, Kloster<br />

Kloster Nr. Flurstück Größe in m² Gesamtfläche in m²<br />

1 237/20 443 443<br />

2 230/4 16<br />

237/28 139<br />

237/26 20<br />

237/10 903<br />

237/3 1027<br />

237/24 564 2669<br />

3 230/8 22<br />

233/4 779 801<br />

3a 227/6 476<br />

229/3 77<br />

229/5 226<br />

227/9 36<br />

227/7 126<br />

230/7 10 951<br />

4 238/12 1319 1319<br />

4a 238/15 846 846<br />

5 238/30 2625 2625<br />

5a 238/45 1552 1552<br />

6 238/29 306<br />

238/36 23<br />

238/34 25 354<br />

7 238/35 328<br />

238/37 53 381<br />

7a 238/13 637 637<br />

8 238/25 2637 2637<br />

9 237/12 72<br />

238/3 2943 3015<br />

10 244/1 160<br />

395/243 445 605<br />

10a 243/1 807 807<br />

11 237/17 94<br />

239/16 1589<br />

239/12 174<br />

239/11 15<br />

239/14 11<br />

238/41 3<br />

238/43 53 1939<br />

11a 237/15 164 164<br />

12 239/17 1610 1610


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

87<br />

Kloster Nr. Flurstück Größe in m² Gesamtfläche in m²<br />

13 241/4 365 365<br />

13a 241/6 605 605<br />

14 243/3 590 590<br />

15 243/2 110<br />

244/2 1428<br />

248/11 48<br />

248/13 91 1677<br />

15a 244/3 162<br />

248/12 21 183<br />

16a 248/3 810 810<br />

16 248/2 1200 1200<br />

17 248/4 810 810<br />

18 248/5 640 640<br />

19 248/10 1496 1496<br />

20 252/0 1760 1760<br />

21 253/0 1540 1540<br />

22 254/0 1590 1590<br />

23 255/1 440 440<br />

24 256/1 640 640<br />

237/30 3088 3088<br />

238/16 1020 1020<br />

237/22 207 207<br />

237/27 255 255<br />

236/4 896 896<br />

238/46 1056 1056<br />

237/23 384 384<br />

236/3 496 496<br />

238/27 1487 1487<br />

237/21 96 96<br />

Donndorf, d. 17.06.<strong>2013</strong><br />

46686 46686<br />

Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde am: 21.0<strong>5.</strong><strong>2013</strong><br />

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am: 0<strong>5.</strong>06.<strong>2013</strong><br />

Eingang in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Erfüllende Gemeinde für Donndorf, am: 13.06.<strong>2013</strong><br />

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und der<br />

Gemeinde Donndorf „<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>“ am: 0<strong>5.</strong>07.<strong>2013</strong><br />

Hinweis: Diese 4. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />

öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Donndorf vom 1<strong>5.</strong>03.2000 liegt zu jedermanns Einsichtnahme<br />

zusätzlich in der Zeit vom 08.07.-19.07.<strong>2013</strong> in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Leopold-von-Ranke-Str. 33,<br />

06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 15, öffentlich aus.<br />

G. Holbe, Bürgermeisterin Siegel<br />

Ende des amtlichen Teils


88<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Mitteilungen der Verwaltungen<br />

Ruhezeiten<br />

Aufgrund gehäufter Beschwerden sehen wir uns dazu veranlasst,<br />

an die Ruhezeiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> und ihren Ortsteilen zu<br />

erinnern. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 13:00 –<br />

15:00 Uhr (Mittagsruhe), 19:00 – 22:00 Uhr (Abendruhe), 22:00 –<br />

06:00 Uhr (Nachtruhe). Während dieser Zeiten sind Tätigkeiten<br />

verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören.<br />

Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten im Freien: Betrieb<br />

von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z.B.: Sägen, Bohr- und<br />

Schleifmaschinen, Pumpen, u.ä.), Betrieb von motorbetrieben<br />

Gartengeräten. An Sonn- und Feiertagen sind nach dem Thüringer<br />

Feiertagsgesetz alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten,<br />

die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem<br />

Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen.<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können mit Geldbuße<br />

geahndet werden.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Kehr- und Reinigungspflicht<br />

Nach der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen<br />

Straßen, Wege, Plätze und die Sicherung der Gehbahnen im<br />

Winter haben die Eigentümer und die zur Nutzung dringlich<br />

Berechtigten von Grundstücken zur Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Reinlichkeit die an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen<br />

Flächen (Straßen, Gehwege, usw.) einmal die Woche zu<br />

reinigen. Dazu gehört auch Wildwuchs zu entfernen!<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sorgen auch Sie für eine<br />

saubere und ordentliche <strong>Stadt</strong> und kommen Sie Ihrer wöchentlichen<br />

Reinigungspflicht nach! <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Mitteilung vom Fundbüro<br />

Gesucht werden:<br />

1 Sicherheitsschlüssel mit blauem Schlüsselband<br />

1 schwarze Mappe mit Autopapieren<br />

1 graue Nike- Tasche<br />

1 Portemonnaie<br />

1 Schlüsselbund mit Schlüsseln, 1 Fernbedienung<br />

und 1 VW- Anhänger Stelzer, Ordnungsamt<br />

Informationen der Vereine und Einrichtungen<br />

Dank für tolle Unterstützung<br />

Nun ist sie Geschichte – die offizielle Werder Bremen Fanclubmeisterschaft<br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> vom 31.0<strong>5.</strong> bis 02.06.<strong>2013</strong>. Dank der Hilfe<br />

zahlreicher Sponsoren, Helfer und befreundeter Vereine wurde sie<br />

zu einem großen Erfolg für unseren Fanclub und die <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>.<br />

Eingeleitet von einem kräftigen Gewitter, welches heftig am großen<br />

Festzelt rüttelte, startete das Wochenende mit einer Fanparty<br />

mit den angereisten Fanclubs. Neben der Abteilung Fanbetreuung<br />

des SV Werder ließ es sich auch Bremens Vereinspräsident<br />

Klaus Dieter Fischer nicht nehmen, uns auf direktem Wege einen<br />

Besuch abzustatten. Bis in den frühen Samstagmorgen hinein<br />

wurde gefeiert und geplaudert. Nach der feierlichen Eröffnung der<br />

Meisterschaft am Samstag schloss auch Petrus rechtzeitig die<br />

Schleusen und schickte sogar einige Sonnenstrahlen Richtung<br />

Sportplatz. Unter nun guten äußerlichen Bedingungen konnte das<br />

Gudrun Holbe, Dagmar Dittmer, Herr Greschuchna u. Frau Eube<br />

Thomas Jakob, Bernhard Kammel, Andreas Ulbricht, Werders<br />

Vereinspräsident Klaus Dieter Fischer mit Gattin und Steffen<br />

Krey (v.l.).<br />

Foto:<br />

Turnier mit 10 Mannschaften beginnen, an dem mit der Stiftung<br />

Finneck und „Werder bewegt“, auch zwei Handicap-Teams teilnahmen.<br />

Mit „Grün-weißes München“ setzte sich am Ende die<br />

auch feierfreudigste Truppe durch. Dank Petrus’ Einsehen wurde<br />

auch das Kinderfest mit zahlreichen Angeboten sehr gut angenommen,<br />

viele Sachpreise lockten die Jüngsten zum Mitmachen.<br />

Das Rahmenprogramm mit der Schalmeienkapelle <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Dudelsackspieler<br />

Daniel Bialkowski und den Aktiven vom KV Facedu<br />

Erfurt rundete einen gelungenen Tag ab. Beim Torwandschießen<br />

kam ein Betrag von 220,99 Euro zusammen, den wir dem Förderverein<br />

des Schwimmbades übergeben konnten. Eine große Party mit<br />

der Band Adrenalin und einem herrlichen Höhenfeuerwerk ließ<br />

den Samstag ausklingen, wobei erst am Sonntagmorgen die letzten<br />

Partygäste den Heimweg antraten. Der Frühschoppen am<br />

Sonntag ging nahtlos in die Aufräum- und Abbauphase über, so<br />

dass am Dienstag nur wenig auf dem Sportplatz an das große Event<br />

erinnerte. Als Dank für die gute Organisation und Gastfreundschaft<br />

spendierte Werders Vereinspräsident 40 Freikarten für das<br />

erste Heimspiel des SVW. Gemeinsam mit Sponsoren und Helfern<br />

geht es am Marktwochenende (der Spielplan hat es so ergeben)<br />

im Reisebus nach Bremen.<br />

An dieser Stelle danken wir unseren Sponsoren: Kyffhäusersparkasse,<br />

ICS Industrie-Dienstleistungen, Apoldaer Vereinsbrauerei,<br />

Autohaus Barbarossa, Autohaus Erdmann, Metallfassaden<br />

Ralf Müller, Klaus Juch Isolierungen, Rolf Schöne & Sohn GbR,<br />

Ranke Apotheke, Bäckerei Müller/Morgan, Eggert Haustechnik,<br />

Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen, Elektro-Service<br />

Puntschuh, Dönerhaus <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Firma Frank Bigeschke, Kfz Meister<br />

Detlef Köhler, Vermögensberater Henry Holzhey, Bestattungen<br />

Mlicki, Zahnärztin Ulrike Krause, Kosmetik Surauf, Firma<br />

Lothar Bründel, Augenoptik Begrich, Dentallabor Sommer, UL<br />

GmbH Jens Böhme, Blumenhaus Weilepp, Versicherungsmakler<br />

Bernd Braasch, Tischlerei Knoll & Sohn, Gaststätte Zum fröhlichen<br />

Wanderer, Gasthaus Zur Tanne, Schettler Feuerwerk, Agrargenossenschaft<br />

Weißenschirmbach, Dr.Harald Weidinger, Bethe<br />

Umweltservice, Bauunternehmen Schnellhardt, Bestattungen Pillep,<br />

Agrar- u. Handelsgenossenschaft Donndorf, BHT Baustoffe<br />

GmbH, Unstrut Apotheke Roßleben, Physiotherapie Seyffert,<br />

Physiotherapie Lambert, DOXA GmbH, MD Zeltverleih, Rechtsanwälte<br />

Jakob & Klein, Blauton Hörgeräte, Möbel Bödewig,<br />

SOLID Getränkefachgroßhandel, Memlebener Landtechnik GmbH,<br />

NP-Markt im EKZ, TV-Service Wanski, Firma Weise (Heike Hein),<br />

Modellbahn <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Mirko Braune, Burgenlandkäserei Wohlmir-


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

89<br />

Impressum<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Gemeinde Donndorf<br />

Verlag: Unstrut-Verlag <strong>W<strong>iehe</strong></strong> GmbH,<br />

Im Gewerbegebiet 1,<br />

06571 <strong>W<strong>iehe</strong></strong>;<br />

Fon: 6968-0<br />

Geschäftsführer:<br />

Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich<br />

für Text und Anzeigen).<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil sind<br />

die Bürgermeister<br />

Anzeigenleitung:<br />

Kathrin Ernst, Telefon: 6968-0<br />

Druck: Buchdruckerei Sauer,<br />

Inh. M. Pöhnert, 06571 Roßleben,<br />

Telefon: 90567<br />

Der <strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> erscheint monatlich<br />

mit einer Auflage von 1.450 Exemplaren.<br />

Die Verteilung erfolgt kostenlos<br />

an die Haushalte der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> einschließlich<br />

der Ortsteile Langenroda,<br />

Garnbach und Hechendorf und an die<br />

Gemeinde Donndorf einschließlich der<br />

Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf.<br />

Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in<br />

Verbindung mit unseren allgemeinen und<br />

zusätzlichen Geschäftsbedingungen.<br />

Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50<br />

Euro;<br />

Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt.<br />

und Versandkosten.<br />

Texte, insbesondere Termine werden<br />

nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr,<br />

veröffentlicht. Urheberschutz besteht<br />

für alle vom Verlag gesetzten Texte<br />

und Anzeigen.<br />

stedt, Fernsehservice Müller, Anton Jarski, Familien Butzmann<br />

und Kühne und zahlreichen privaten Kleinspendern. Für ihr<br />

persönliches Engagement danken wir Bürgermeisterin Dagmar<br />

Dittmer sowie der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong> für die Nutzung des ehemaligen<br />

Kindergartens. An die Firmen Bigeschke und Puntschuh geht hier<br />

auch nochmals unser herzlicher Dank für die dort ausgeführten<br />

Arbeiten. Danken möchten wir den Freunden von der FFW <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

der Schalmeienkapelle und allen Mitwirkenden am Rahmenprogramm,<br />

den Helfern beim Zeltaufbau, der FFW Wendelstein,<br />

Steffen Arnhold, dem Schiedsrichterteam um Otto Puplick, unserem<br />

Fotografen Horst Kummer, DJ Mario Surauf, Frau Kühne, Frau<br />

Respa, Frau Ummard, M. und F. Ulbricht, Karola Scharf und<br />

Daniela Hädrich, den Familien Schmidt und Bender, Klaus Hecht,<br />

dem Bierwagenteam vom SV Rot Weiß <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, A. Eder und E.<br />

Neumann, D. Allritz und H. Kammel und dem Bauhof der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>. Nicht zuletzt danken wir dem SV Werder Bremen für das<br />

entgegengebrachte Vertrauen und die Sachspenden für den Kindertag.<br />

Mehrere unserer Gastmannschaften möchten gerne auch ein paar<br />

Tage länger wieder nach <strong>W<strong>iehe</strong></strong> kommen, alle fühlten sich ausgesprochen<br />

wohl bei uns. Auf www.werder.de sagte Jermaine Greene<br />

(Fanbetreuer des SVW): „Die Fanclubmeisterschaft bietet für<br />

einen Fanclub immer die Möglichkeit, ein Stück Werder zu sich<br />

nach Hause zu holen. „Die Kaputten“ haben diese Gelegenheit<br />

ausgezeichnet genutzt und sich selbst und die ganze <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

herausragend präsentiert. Alle Teilnehmer hatten richtig Spaß an<br />

diesem Wochenende und werden die Tage hier sicher in Erinnerung<br />

behalten. Ich freue mich jedenfalls schon darauf, „Die Kaputten“<br />

irgendwann wieder erneut besuchen zu können.“ Dieses<br />

Kompliment geben wir hier gerne<br />

an alle, die zum Erfolg der<br />

Veranstaltung beitrugen, weiter.<br />

Über unsere Spendenaktion<br />

für die Stiftung Finneck werden<br />

wir noch berichten.<br />

Werder Bremen Fanclub Die<br />

Kaputten <strong>W<strong>iehe</strong></strong>/Thüringen<br />

e.V.<br />

Vorträge & Gespräche<br />

im Kloster Donndorf<br />

- Montagabend um halb acht -<br />

0<strong>5.</strong>08.<strong>2013</strong>, Prof. Dr. Gerald<br />

Wolf, ehemaliger Direktor des<br />

Instituts für Medizinische Neurobiologie<br />

in Magdeburg<br />

„Hirnforschung und Menschenbild“<br />

Das menschliche Gehirn steuert<br />

unsere Organe und unsere Sinne,<br />

es lässt uns lieben, hassen,<br />

leiden, hoffen und glauben. Wir<br />

denken, reden, wollen und handeln<br />

mit ihm, und es gibt uns die<br />

Empfindung, ein „Ich“ zu sein.<br />

Was weiß die Hirnforschung,<br />

was ist noch im Dunkeln, und<br />

was bleibt womöglich der Forschung<br />

unzugänglich?<br />

Pastorin B. Stöckigt<br />

U16/48/10<br />

22. Borntalfest am 10. August ab 17.00 Uhr<br />

„Des Menschen köstlicher Gewinn, ist frohes Herz und reiner Sinn.“<br />

Unter diesem Motto laden wir Sie herzlich auf das idyllische Stück<br />

Heimaterde zwischen Kloster und Donndorf ein. Bei gutem Essen,<br />

guter Musik und abwechslungsreicher Unterhaltung freuen wir uns<br />

auf Ihren Besuch. Donndorfer Carnevalsverein „Blau-Weiß“ 1979<br />

Musiksommer <strong>2013</strong><br />

Konzert mit dem HLM – Orchester (Halle-Leipzig-Magdeburg)<br />

Leitung: Ralf Splittgerber mit Werken von Bach, Händel, Haydn<br />

und Mozart<br />

Sonntag, 14. <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong>, 17.00 Uhr, in der St. Bartholomäus-Kirche<br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Orgelkonzert mit dem Organisten L. Suransky (Tschechische<br />

Rep.) und Kantor i. R. Gottfried Steffen (Blockflöte und Violine)<br />

Donnerstag, 01. August <strong>2013</strong>, um 19.30 Uhr in der St. Bartholomäuskirche<br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Konzert der Sondershäuser Pipes & Drums<br />

Leitung: Kreiskantor Andreas Faußt<br />

<strong>Freitag</strong>, 16. August <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr, Marktauftakt in der St.<br />

Bartholomäuskirche in <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

ANWÄLTE<br />

SCHÖTZ-<br />

HEINRICH<br />

ZIEGELRODAER STRASSE 6<br />

9 68 99<br />

ROSSLEBEN<br />

Notrufnummern<br />

Notrufe<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr/ Rettungsdienst 112<br />

Not- und Bereitschaftsdienste<br />

DRK – Rettungsdienst (Leitstelle) 0 36 32/ 5 93 30<br />

Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ 2305070<br />

KAT, Kyffhäuser Abwasser- und 03466/3290<br />

Trinkwasserverband Artern 0172/ 7985490<br />

(Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda)<br />

Wasserwerk <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />

Herr Kammel 0173/ 3617341<br />

Fa. F. Bigeschke 034672/60461<br />

GSA 0180/ 22009<br />

Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/ 3302000


90<br />

VdK feierte Jubiläum<br />

VdK-Kreisvorsitzender Bernd Reiber überreicht Anerkennungsurkunde<br />

und Präsent zum Jubiläum: Foto: SBW<br />

Veranstaltungen im Seniorenclub<br />

0<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

08.07. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

08.07. 14.00 Uhr Geschichten und Verse<br />

09.07. 14.00 Uhr Geburtstagsfeier<br />

10.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

10.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

11.07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel mit Frau Schmidt<br />

11.07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

12.07. 14.00 Uhr Spiel- und Unterhaltungsnachmittag<br />

1<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Treffen der Hardangerfrauen<br />

1<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Heute lassen wir uns überraschen<br />

16.07. 14.00 Uhr Diabetiker Selbsthilfegruppe<br />

16.07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

17.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

17.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

18.07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel mit Frau Schmidt<br />

18.07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

19.07. Heute bleibt der Club geschlossen<br />

22.07. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />

22.07. 14.00 Uhr Lichtbildervortrag<br />

23.07. 14.00 Uhr Kleine Fahrt in die Natur<br />

24.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

24.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

2<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

2<strong>5.</strong>07. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

26.07. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

29.07. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />

29.07. 14.00 Uhr Interessantes aus der<br />

Vergangenheit<br />

30.07. 14.00 Uhr Eisdiele<br />

31.07. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

31.07. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

01.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

01.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

02.08. 14.00 Uhr Gesprächsrunde<br />

0<strong>5.</strong>08. 14.00 Uhr Treffen Hardangerfrauen<br />

0<strong>5.</strong>08. 14.00 Uhr Vortrag<br />

06.08. 14.00 Uhr Wassertretbecken<br />

07.08. 14.00 Uhr Treffen der Romméspieler<br />

07.08. 14.00 Uhr Spielnachmittag<br />

08.08. 14.00 Uhr Handarbeitszirkel<br />

08.08. 14.00 Uhr Gymnastik mit Frau Lindner<br />

09.08. 14.00 Uhr Unterhaltungsnachmittag<br />

10.08. 14.00 Uhr Fahrt nach Werningshausen<br />

Rammelt, Seniorenclub<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Trägerverein mit<br />

neuer Vorsitzenden<br />

Zur Jahreshauptversammlung der Ländlichen Heimvolkshochschule<br />

Thüringen e.V. am 30. Mai <strong>2013</strong> trafen sich Mitglieder des<br />

Vereins auf Kloster Donndorf, um Rückschau auf Tätigkeiten und<br />

Finanzen des vergangenen Jahres zu halten, aber auch um den<br />

bisherigen Vorsitzenden zu verabschieden. Am Reformationstag<br />

1991 ins Leben gerufen, hatte seitdem Pfarrer Christfried Boelter<br />

aus Schnepfenthal den Vorsitz des Vereins inne und setzte sich<br />

seit Anfang für die Idee des lebenslangen Lernens ein, die auch<br />

noch heute im Leitbild verankert ist. Schon Anfang der 90er Jahre<br />

wurde am „Runden Tisch“ darüber nachgedacht, wie Bildungsangebote<br />

in den Dörfern und Städten Thüringens gefördert werden<br />

könnten, denn besonders in dieser politischen Umbruchzeit war<br />

es wichtig, Hilfen für die künftige Neuorientierung im Bildungssystem<br />

zu geben. Zu diesem Zweck wurde der Trägerverein der<br />

Ländlichen Heimvolkshochschule Thüringen e.V. am 31. Oktober<br />

1991 in Friedrichroda gegründet und Pfarrer Christfried Boelter als<br />

dessen erster Vorsitzender gewählt. Nach langjähriger und erfolgreicher<br />

Tätigkeit gab Pfarrer Boelter nun sein Amt ab.<br />

Zur Nachfolgerin von Pfarrer Boelter im Amt des Vorsitzenden des<br />

Trägervereins wählten die Versammlungsteilnehmer satzungsgemäß<br />

und einstimmig Donndorfs Bürgermeisterin und Landtagsabgeordnete<br />

Gudrun Holbe. In einer Laudatio lobte die neue Vorsitzende<br />

Gudrun Holbe die Arbeit des Trägervereins und dessen<br />

bisherigen Vorsitzenden; sie stellte fest, dass die Ländlichen<br />

Heimvolkshochschulen in Thüringen sowie deren Trägerverein<br />

eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben und mit Christfried<br />

Boelter einen der Väter des Erfolgs in ihren Reihen hatten. Weiter<br />

betonte Holbe, dass kaum andere vergleichbare Schulen ein<br />

derartig abwechslungsreiches Angebotsprogramm wie die des<br />

Trägervereins aufweisen können, vorrangig präventive Gesundheitsbildung,<br />

Spiritualität sowie Kultur und Kreativität. Dies soll<br />

auch in Zukunft so bleiben.<br />

Auch Arno Brombacher, Leiter der Ländlichen Heimvolkshochschule<br />

Kloster Donndorf, gratulierte im Namen der Mitglieder<br />

sowie Mitarbeiter dem scheidenden bzw. der neuen Vorsitzenden<br />

und wünschte für die Zukunft unter neuer Führung eine ebensolche<br />

erfolgreiche Arbeit wie in der Vergangenheit. Ebenso wie ihr<br />

Amtsvorgänger will sich Gudrun Holbe für das lebenslange Lernen<br />

im Verständnis als lebensbegleitendes Lernen einsetzen und<br />

damit die Philosophie der Ländlichen Heimvolkshochschulen<br />

nachhaltig umsetzen.


<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong><br />

<strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

91<br />

Evangelische Gottesdienste<br />

07. <strong>Juli</strong> 09.00 Uhr Kloster Donndorf,<br />

Pfarrerin Stöckigt,<br />

Frau Meinert<br />

07. <strong>Juli</strong> 13.45 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Abfahrt nach<br />

Allerstedt<br />

14. <strong>Juli</strong> 17.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Geistliches Wort zum<br />

Konzert mit dem HLM-<br />

Orchester, Pfr. Niemann<br />

21. <strong>Juli</strong> 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit<br />

Abendmahl in Kloster<br />

Donndorf mit dem Chor aus<br />

Niederroßla, Pfrn. Stöckigt<br />

28. <strong>Juli</strong> 09.00 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

Kirchspielgottesdienst<br />

mit Taufe, Pfr. Blume<br />

Vakanzvertreter:<br />

Pfr. Klemens Niemann, Kirchstr. 3, 06556 Artern<br />

Tel.: 03466/302653 oder 0176/32273919 E-mail: klemensniemann@gmail.com,<br />

Bürozeiten im Pfarramt <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Markt 10,<br />

dienstags: 8.00 – 12.00 Uhr, Tel. 034672/83132, Fax: 034672/83221<br />

E-Mail: pfarramtw<strong>iehe</strong>@aol.com Frau Launicke<br />

Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels <strong>W<strong>iehe</strong></strong>:<br />

M. Reinhardt Tel.: 034672/694942 oder 0170/1879899.<br />

Ev. Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Katholische Gottesdienste<br />

So., 07. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />

Sa., 13. <strong>Juli</strong> 18.00 Uhr Donndorf, WGF<br />

So., 14. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, WGF<br />

So., 21. <strong>Juli</strong> 08.30 Uhr <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, Hl. Messe<br />

Sa., 27. <strong>Juli</strong> 18.00 Uhr Donndorf, Hl. Messe<br />

Änderungen werden vorbehalten!<br />

Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für<br />

künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt Sömmerda, Tel.: 03634/<br />

3390. Pfarrer Christian Bock<br />

Heimathaus Donndorf sagt Danke<br />

Wir möchten uns auf diesem Weg ganz herzlich bei allen Helfen<br />

bedanken, die bei der erfolgreichen Gestaltung und Ausstattung<br />

des Lindenfestes im Heimathaus mitgeholfen haben. Ein besonderer<br />

Dank geht an den Heimatverein Roßleben, der die Vereinsvorsitzende<br />

Anja Kolbe, die aufgrund einer Erkrankung nicht<br />

teilnehmen konnte, tatkräftig vertreten und den Heimatverein<br />

Donndorf unterstützt hat. A. Kolbe, Verein Heimathaus e.V.<br />

Fußball-Dorfmeisterschaft<br />

Die SG Donndorf lädt recht herzlich zur Fußball - Dorfmeisterschaft<br />

am 27.07.<strong>2013</strong> ein. Beginn ist 10.00 Uhr auf dem Sportplatz.<br />

Interessierte Teams melden sich bitte beim Vorstand an. Für<br />

Speisen und Getränke wird ausreichend gesorgt. Mit einem gemütlichen<br />

Beisammensein soll der Tag ausklingen.<br />

Auch alle Nichtaktiven sind zum Zuschauen und Anfeuern herzlich<br />

willkommen.<br />

Vorstand der SG Donndorf<br />

Wetterverlauf vom 01.06.-2<strong>5.</strong>06.<strong>2013</strong><br />

* Niederschlag fielen 93,6 Liter.<br />

* Wind hatten wir an 16 Tagen, davon 7 Tage Starkwind.<br />

* Gewitter gab es am 09.06., 13.06. und 20.06.<br />

* Nebel gab es am 19.06.<br />

Bauernregel: Soll gedeihen Korn und Wein, muss im Juni Regen<br />

sein.<br />

Wetterbeobachter Donndorf<br />

Spendenübergabe im Schwimmbad<br />

Der Erlös aus dem Torwandschießen während der Werder Bremen<br />

Fanclubmeisterschaften am 01.06.13 in <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, in Höhe von 220<br />

Euro, wurde am 20.06.13 im Beisein von Bürgermeisterin Dagmar<br />

Dittmer an den Vorsitzenden des Familienbades Hohe Schrecke<br />

e.V., Stefan Hilbrecht übergeben. Herr Hilbrecht bedankte sich bei<br />

Andreas Ulbricht, Thomas Jakob und Steffen Krey für die Spende,<br />

aber auch gleichzeitig für die Arbeitseinsätze im Schwimmbad<br />

durch die Vereinsmitglieder der Werder Bremen-Fans. Foto: SBW<br />

Zum Geburtstag<br />

in <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

02.08. Zimmermann, Hans-Jürgen 65<br />

03.08. Bräuer, Joachim 72<br />

04.08. Wahl, Lothar 66<br />

07.08. Karl, Helga 75<br />

09.08. Krüger, Anni 85<br />

11.08. Reichelt, Elisabeth 80<br />

11.08. Wolny, Luise 94<br />

12.08. Zienert, Frieda 84<br />

12.08. Zschech, Angelika 67<br />

1<strong>5.</strong>08. Schönemann, Heidi 71<br />

17.08. Fahnert, Jürgen 66<br />

18.08. Kröhle, Helga 66<br />

21.08. Faix, Ingrid 77<br />

24.08. Rammelt, Günther 69<br />

26.08. Hoppmann, Brigitte 78<br />

27.08. Dorniok, Heinz 80<br />

29.08. Köhler, Richard 81<br />

31.08. Leißring, Karl 82<br />

in Garnbach<br />

0<strong>5.</strong>08. Mordan, Richard 85<br />

in Hechendorf<br />

01.08. Bieling, Brigitte 74<br />

in Langenroda<br />

01.08. Necke, Erika 81<br />

13.08. Jäger, Sigrid 73<br />

in Donndorf<br />

04.08. Schwanke, Edeltraud 74<br />

06.08. Rausch, Renate 70<br />

in Kleinroda<br />

28.08. Ruppe, Leonhard 73<br />

in Kloster-Donndorf<br />

0<strong>5.</strong>08. Baber, Ela 91<br />

17.08. Warsitz, Heinz 91<br />

19.08. Degenhardt, Bernd 68<br />

26.08. Uschmann, Brunhilde 79<br />

Herzlichen Glückwunsch!


92<br />

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, <strong>Freitag</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2013</strong><br />

Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender <strong>2013</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, den Ortsteilen Langenroda,<br />

Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und KleinrodaDatum<br />

Uhrzeit Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung Veranstalter<br />

<strong>Juli</strong>:<br />

06.07.<strong>2013</strong> 19.00 Uhr LHVHS Kloster Donndorf LHVHS Thüringen e.V.<br />

Internationales Folkloretanzfest<br />

06.07.<strong>2013</strong> Neuer Sportplatz <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Ranke-Cup der Nachwuchsmannschaften<br />

Abt. Fußball<br />

09.30 Uhr F – Junioren<br />

13.30 Uhr E –Junioren<br />

12.07.<strong>2013</strong> 18.00 Uhr Alte Schule <strong>W<strong>iehe</strong></strong> - Lesekreis Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

13.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Seniorentreff <strong>W<strong>iehe</strong></strong> –Treffen der SHG Diabetiker Seniorentreff <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

13.07.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr bis Heimathaus Donndorf Heimatverein Donndorf<br />

18.00 Uhr Trödelmarkt<br />

14.07.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr St. Bartholomäus-Kirche Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,<br />

Konzert mit Halle-Leipzig-Magdeburg Orchester<br />

Förderverein der<br />

Leitung Ralf Splittgerber mit Werken von Bach,<br />

Kirchen zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong> e.V.<br />

Händel, Haydn, Mozart<br />

22.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Seniorenclub <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Dia-Vortrag „Venedig“<br />

27.07.<strong>2013</strong> 18.00 Uhr <strong>Stadt</strong>park <strong>W<strong>iehe</strong></strong> – Stubenkino Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

28.07.<strong>2013</strong> 14.00 Uhr Radwanderung Arche Nebra Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Treffpunkt: <strong>Stadt</strong>park<br />

30.07.<strong>2013</strong> bis 09.00 Uhr Neuer Sportplatz <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

02.08.<strong>2013</strong> Thüringer Fußballferienschule Abt. Fußball<br />

AUGUST<br />

01.08.<strong>2013</strong> 19.30 Uhr St. Bartholomäus-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>, För-<br />

Orgelkonzert mit Organisten L. Suransky<br />

derverein der Kirchen<br />

(Tschech.Republik) u. Kantor i.R. Gottfried<br />

zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Steffen (Blockflöte u. Violine)<br />

0<strong>5.</strong>08.<strong>2013</strong> 19.30 Uhr LHVHS Kloster Donndorf – Montagsgespräch LHVHS Thüringen e.V.<br />

Prof. Dr. Gerald Wolf – ehemaliger Direktor des<br />

Instituts für Medizinische Neurobiologie in<br />

Magdeburg „Hirnforschung und Menschenbild“<br />

10.08.<strong>2013</strong> 09.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

17. Beachvolleyball-Turnier Abt. Volleyball<br />

10.08.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr Borntalteich Donndorf DCV „Blau-Weiß“<br />

Borntalfest e.V. 1979<br />

11.08.<strong>2013</strong> 13.00 Uhr Schießplatzanlage „Am Spannhügel“ Langenroda Großkaliberschützen-<br />

Schießwettkampf um den „Marktpokal der Bürger- verein „Zur Linde“ e.V.<br />

meisterin“<br />

Langenroda<br />

16.08.<strong>2013</strong> 20.00 Uhr St. Bartholomäus-Kirche <strong>W<strong>iehe</strong></strong> Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong>,För-<br />

Konzert Pipes und Drums<br />

derverein der Kirchen<br />

Leitung Kreiskantor Andreas Faußt<br />

zu <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

17.08.<strong>2013</strong> bis 10.00 Uhr Bartholomäusmarkt <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

18.08.<strong>2013</strong> Marktplatz und Innenstadt<br />

17.08.<strong>2013</strong> bis 14.00 Uhr Alte Schule Heimatfreunde <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

18.08.<strong>2013</strong> Ausstellung zum Bartholomäusmarkt<br />

18.08.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr 20. Ranke – Triathlon Müller, Eckhard, <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Treffpunkt Schwimmbad<br />

24.08.<strong>2013</strong> 10.00 Uhr Schwimmbad <strong>W<strong>iehe</strong></strong> SV „Rot-Weiß“ <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

12. Oldie-Beachvolleyball-Turnier Abt. Volleyball<br />

SEPTEMBER<br />

01.09.<strong>2013</strong> 08.00 Uhr Kleingartenanlage Donndorf Reit- u. Fahrverein<br />

Reiterfest<br />

„Barbarossa“ e.V.<br />

01.09.<strong>2013</strong> 17.00 Uhr St. Georgs-Kirche Langenroda Kirchspiel <strong>W<strong>iehe</strong></strong><br />

Orgelkonzert mit Organistin I. Roelke<br />

(Hannover)<br />

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