Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Osnabrück
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Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
werden mit den Nennwerten oder mit den niedrigeren<br />
beizulegenden Werten angesetzt.<br />
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren<br />
Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge<br />
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen<br />
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen<br />
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung<br />
auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen<br />
gebildet.<br />
Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wasserund<br />
Wärmelieferungen sind erhaltene Abschlagszahlungen<br />
auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen<br />
Verbrauch der Kunden verrechnet.<br />
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
bzw. gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht, wurden mit den Verbindlichkeiten<br />
gegenüber demselben verbundenen Unternehmen<br />
bzw. gegenüber demselben Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis<br />
saldiert dargestellt.<br />
Das Altersteilzeitguthaben gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz<br />
ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen<br />
und dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen.<br />
Das Altersteilzeitguthaben<br />
ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet<br />
(§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit der Rückstellung für<br />
Altersteilzeit saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />
Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis<br />
von Mitteilungen des Versicherers mit dem jeweiligen<br />
Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag<br />
bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche<br />
sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB<br />
mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten<br />
Leistungszusagen saldiert.<br />
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag<br />
angesetzt.<br />
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen<br />
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie<br />
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem<br />
Zeitpunkt darstellen.<br />
Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen<br />
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen,<br />
die sich in späteren Jahren voraussichtlich umkehren.<br />
Hierbei werden die am Bilanzstichtag gültigen steuerlichen<br />
Vorschriften berücksichtigt. Die daraus resultierenden<br />
Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden saldiert<br />
ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern<br />
wurden Steuersätze von 30,81 % bzw. 15,83 % zugrunde<br />
gelegt.<br />
Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven<br />
und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung)<br />
ein Aktivüberhang. Es wird von dem Aktivierungswahlrecht<br />
des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch<br />
gemacht, sodass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der<br />
Bilanz unter dem Posten „Aktive latente Steuern“ erfolgt.<br />
Erträge aus der Veränderung der bilanzierten latenten<br />
Steuern in Höhe von T€ 626 werden in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Steuern<br />
vom Einkommen und vom Ertrag“ als sog. „davon-Vermerk“<br />
ausgewiesen.<br />
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