27.07.2014 Aufrufe

Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Osnabrück

Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Osnabrück

Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Osnabrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

werden mit den Nennwerten oder mit den niedrigeren<br />

beizulegenden Werten angesetzt.<br />

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren<br />

Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge<br />

vorgenommen; uneinbringliche Forderungen<br />

werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen<br />

Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung<br />

auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen<br />

gebildet.<br />

Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wasserund<br />

Wärmelieferungen sind erhaltene Abschlagszahlungen<br />

auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen<br />

Verbrauch der Kunden verrechnet.<br />

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

bzw. gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, wurden mit den Verbindlichkeiten<br />

gegenüber demselben verbundenen Unternehmen<br />

bzw. gegenüber demselben Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis<br />

saldiert dargestellt.<br />

Das Altersteilzeitguthaben gemäß § 8a Altersteilzeitgesetz<br />

ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen<br />

und dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen.<br />

Das Altersteilzeitguthaben<br />

ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

(§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und mit der Rückstellung für<br />

Altersteilzeit saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />

Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis<br />

von Mitteilungen des Versicherers mit dem jeweiligen<br />

Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag<br />

bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche<br />

sind verpfändet und nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB<br />

mit der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten<br />

Leistungszusagen saldiert.<br />

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag<br />

angesetzt.<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen<br />

vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie<br />

Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem<br />

Zeitpunkt darstellen.<br />

Latente Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen<br />

handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen,<br />

die sich in späteren Jahren voraussichtlich umkehren.<br />

Hierbei werden die am Bilanzstichtag gültigen steuerlichen<br />

Vorschriften berücksichtigt. Die daraus resultierenden<br />

Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden saldiert<br />

ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern<br />

wurden Steuersätze von 30,81 % bzw. 15,83 % zugrunde<br />

gelegt.<br />

Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven<br />

und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung)<br />

ein Aktivüberhang. Es wird von dem Aktivierungswahlrecht<br />

des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch<br />

gemacht, sodass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der<br />

Bilanz unter dem Posten „Aktive latente Steuern“ erfolgt.<br />

Erträge aus der Veränderung der bilanzierten latenten<br />

Steuern in Höhe von T€ 626 werden in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Steuern<br />

vom Einkommen und vom Ertrag“ als sog. „davon-Vermerk“<br />

ausgewiesen.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!