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Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Osnabrück

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Anhang<br />

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten<br />

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.<br />

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages<br />

angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit<br />

von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit<br />

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der<br />

vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />

Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung<br />

der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet.<br />

Die Abzinsung erfolgt pauschal mit dem von der<br />

Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen<br />

Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der<br />

sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren<br />

ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt<br />

5,04 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen<br />

und ähnliche Verpflichtungen sind jährliche Lohnund<br />

Gehaltssteigerungen von 2,4 % und Rentensteigerungen<br />

von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt.<br />

Abweichend von diesen Grundsätzen werden kongruent<br />

rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß<br />

§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert der<br />

Rückdeckungsversicherungsansprüche bewertet, da sie<br />

wie wertpapiergebundene Zusagen zu behandeln sind.<br />

Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind verpfändet<br />

und werden daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit<br />

der Pensionsrückstellung aus beitragsorientierten Leistungszusagen<br />

saldiert.<br />

zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit<br />

sind für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und<br />

zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet.<br />

Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum<br />

Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der<br />

Gesellschaft. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden<br />

mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten<br />

Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB<br />

verrechnet.<br />

Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen<br />

erfolgt auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />

Berechnungen nach dem Teilwertverfahren<br />

unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von<br />

Prof. Dr. Heubeck. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen<br />

sind pauschal mit dem durchschnittlichen<br />

Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.<br />

Es wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren<br />

unterstellt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Danach ergibt sich<br />

ein Zinssatz von 5,04 %.<br />

Für drohende Verluste aus Energiebezugsverträgen<br />

wurde eine entsprechende Rückstellung in Höhe des<br />

Erfüllungsbetrages, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich<br />

im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse,<br />

gebildet. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw.<br />

Kostensteigerungen von rd. 2,0 % p.a. zugrunde gelegt.<br />

Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt,<br />

die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden<br />

Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit<br />

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der<br />

vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.<br />

Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind nach Maßgabe<br />

des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen<br />

für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung<br />

eines Rechnungszinssatzes von 5,04 % p.a. und unter Berücksichtigung<br />

der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus<br />

Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.<br />

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen<br />

wurde eine jährliche Steigerung der<br />

Entgelte und Aufstockungsbeträge von jeweils 2,4 % p.a<br />

Sonstige langfristige Rückstellungen werden unter<br />

Berücksichtigung eines laufzeitadäquaten Marktzinssatzes<br />

gem. § 253 HGB abgezinst.<br />

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente<br />

werden unter Berücksichtigung der am<br />

Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte)<br />

ermittelt. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen<br />

gebildet.<br />

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